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Erziehungsrente – die unbekannte Leistung
 

Unterhaltsersatz für Geschiedene


Viele wissen nicht, dass auch Geschiedene eine Rente erhalten können, wenn sie ein Kind erziehen und ihr geschiedener Ehepartner stirbt. Wenn durch den Tod des Ex-Partners die Unterhaltszahlung entfällt, kann hier eventuell die gesetzliche Rentenversicherung mit einer Erziehungsrente helfen.
Die Erziehungsrente wird allerdings nicht aus der Versicherung des verstorbenen, geschiedenen Ehepartners gezahlt. Der überlebende Elternteil selbst muss mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt haben. Außerdem muss er ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren, verstorbenen Ehepartners erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Das Gleiche gilt für ein behindertes eigenes Kind oder Kind des früheren Ehepartners unabhängig vom Alter des Kindes.
Weitere Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erziehungsrente sind:
Es besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, weil die Ehe nach dem 30.06.1977 geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt wurde.
Zudem ist der überlebende Partner nicht wieder verheiratet und keine Lebenspartnerschaft eingegangen.
Die Erziehungsrente entspricht in ihrer Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung und kann damit zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen. Um die Rente erhalten zu können, müssen Betroffene einen Antrag stellen.
Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800.
Anmerkung der BR-Redaktion:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.

 

Bonner Mieterbund antwortet

TV-Kabelanschluss-Verlegung erhöht die Miete

MRad. Zahlreiche Anrufe erhielten wir aus der Leserschaft. Denn ein Vermieter eines Hauses in Duisdorf, mit rund 20 Wohnungen, hat kürzlich einen TV-Kabelanschluss verlegen lassen und verlangt jetzt über 13 Euro pro Monat mehr Miete. Wie mir ein Mieter sagte, habe er nach der Ankündigung dieser Maßnahme einen schriftlichen Widerspruch eingelegt. Aber dennoch hat die Vermieter diese Maßnahme durchgeführt.

Wir haben diesen Sachverhalt zur Beantwortung an den Bonner Mieterbund weitergegeben: Dazu schreibt der Bonner Mieterbund: „Hat der Vermieter die Installation des Kabelanschlusses als Modernisierung auf die Mieter umgelegt, so ist für die Frage, ob die Modernisierungsmaßnahme eine Mieterhöhung gerechtfertigt stets wesentliche, ob durch die Installation des Kabelanschluss ist eine Wohnwertverbesserung erfolgt. Hier hat der Bundesgerichtshof für einen sogenannten rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss entschieden, dass hierin eine wohnwertverbessernde Modernisierung liege, die der Mieter zu dulden hat (BGH WUM 2005, 576). Aus der Entscheidung ergibt sich auch eine Wertung des Bundesgerichtshofs dahingehend, dass grundsätzlich ein Breitbandkabelanschluss Vorteile gegenüber dem Fernsehempfang über Digitalfernsehen oder eine Parabolantenne biete. Es dürfte für die Frage, ob auch im vorliegenden Fall eine Modernisierung vorliegt, somit auch wesentlich sein, wie im Objekt zuvor Fernsehen empfangen werden konnte.

Hat der Vermieter dagegen lediglich die Betriebskostenvorauszahlungen erhöht, so ist die Einführung neuer Betriebskosten grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Für die Einzelfallbeurteilung sind hier jedoch die einzelnen mietvertraglichen Regelungen von Bedeutung.“

Wir empfehlen von der BR-Redaktion, sich mit Herrn Bernhard von Grünberg in Verbindung zu setzen, der seit einigen Jahrzehnten jeden Donnerstag (außer feiertags) ab 17 Uhr im Bonner Alten Rathaus kostenlos zur Mieter- und Sozialberatung für Sie Rede und Antwort steht.

 

NRW-Landesregierung

verschlechtert das Mietrecht

In einer Pressemitteilung, die uns Bernhard von Grünberg, Chef des Bonner Mieterbundes, zugeschickt hat, heißt es: „Die Landesregierung plant zum 1.7.2020 wesentliche Mieterschutzvorschriften zu lockern. Hiervon sind vor allem auch die Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises betroffen.

Dem treten die Mitglieder der Bündnisse für Wohnen in Bonn und dem im Rhein-Sieg-Kreis - ein Zusammenschluss von Mieterbund, Wohlfahrtsverbänden, sozialen Trägern und dem Deutschen Gewerkschaftsbund - entschieden entgegen und mahnen die zuständigen Landespolitiker der Region, die Verordnung in der jetzigen Form zu verhindern.

Auch der Rhein-Sieg-Kreis ist von einem stärker werdenden Wohnungsmangel betroffen. Auch hier wächst die Einwohnerzahl, die nicht durch entsprechenden Neubau von Wohnungen kompensiert wird. Auch hier wird der Bestand an öffentlich geförderten, preiswerten Wohnungen immer geringer.

Die Folge sind steigende Mieten und Wohnkostenbelastung. Hinzu kommt, dass eine immer größer werdende Zahl an Menschen in unserer Region wegen der Corona-Krise nicht weiß, wie es mit ihnen wirtschaftlich weitergehen soll.

Im Einzelnen geht es um folgende Einschränkungen: Die Mietpreisbremse, Kündigungssperrfrist und Kappungsgrenzen sollen in vielen Gemeinden nicht mehr bzw. eingeschränkt gelten.

1. Mietpreisbremse

Die Bundesregierung hat gerade die Mietpreisbremse verschärft. Bei Neuvermietung darf die Miete nicht 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wer bereits zu viel gezahlt hat, kann diese Zahlung zurückverlangen.

2. Kündigungssperrfrist

Bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, kann die Wohnung in einem Zeitraum von acht Jahren nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden.

3. Kappungsgrenze

Mieterhöhungen dürfen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete nur um 15 Prozent statt um 20 Prozent in einem Zeitraum von drei Jahren erfolgen.

Diese Vorschriften gelten in Bonn und nur zum Teil noch in Siegburg, Bornheim, Bad Honnef, Alfter, Hennef, Niederkassel und Königswinter.

Die Mietpreisbremse wird abgeschafft in Sankt Augustin und Troisdorf.

Bei der Kündigungssperrfristverordnung wird in folgenden Gemeinden die Frist von acht Jahren auf fünf Jahre reduziert: Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Niederkassel, Rheinbach, Siegburg und Wachtberg.

Die Kappungsgrenzenverordnung soll für Troisdorf und Sankt Augustin abgeschafft werden.

Die Landtagsabgeordneten unserer Region, der Landtag als Ganzes und die Landesregierung werden aufgefordert, die bisher geltenden Verordnungen aufrecht zu erhalten.

Der Rhein-Sieg-Kreis und die ihm angehörigen Kommunen werden außerdem aufgefordert, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen, damit sich Mieter und Vermieter über den Wohnungsmarkt informieren können und nicht zu rechtfertigende Mieterhöhungen unterbleiben.“

Mindestens 1,5 Meter Abstand

beim Überholen von Fahrrädern

Mit einer gemeinsamen Kampagne werben die Stadt Bonn und der ADFC künftig auf allen Fahrzeugen des städtischen Fuhrparks für mehr Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern. Am Donnerstag, 4. April 2019, beklebten Helmut Haux, Abteilungsleiter im Stadtplanungsamt, sowie ADFC-Vorsitzende Annette Quaedvlieg und ADFC-Verkehrsplanungssprecher Werner Böttcher die ersten städtischen Fahrzeuge mit entsprechenden Aufklebern.

Alle Fahrzeuge des Fuhrparks werden in Kürze mit den Aufklebern ausgestattet, die auf den Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen hinweisen. "Die Stadt Bonn unterstützt die Aktion des ADFCs Bonn/Rhein-Sieg und beteiligt sich an den Kosten für die Aufkleber", sagte Helmut Haux. "Wir werben für gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme im Straßenverkehr."

"Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass die Rechtsprechung bei Überholvorgängen im Stadtverkehr einen Abstand von mindestens 1,5 Metern für erforderlich hält", so Werner Böttcher. "Da am Straßenrand fahrende Radfahrer auch Hindernissen wie Gullis, Straßenschäden und aufgehenden Autotüren ausweichen müssen, ist ein ausreichender Abstand so wichtig." Dabei sei auch eine moderate Geschwindigkeit einzuhalten.

Für den ADFC ist Rücksichtnahme im Verkehr ein zentrales Anliegen. "Autofahrer, die nicht auch Radfahrer sind, haben oft keine Vorstellungen davon, welche Ängste und Unsicherheit ein zu enges Überholen auslösen kann", so Annette Quaedvlieg. "Gerade ältere Menschen und auch Schüler fühlen sich bedroht, wenn sie fast vom Außenspiegel eines Autos berührt werden. Auch wenn nicht immer gleich ein Unfall passiert: Die Angst vor einer Berührung ist bei vielen so groß, dass unsichere und ängstliche Radler auf den Gehweg ausweichen. Das ist zwar nicht erlaubt, aber gerade ältere Radfahrer wissen sich nicht anders zu helfen."

Deshalb ist der ADFC sehr froh, dass nach der Bonner Polizei auch die Stadt Bonn die Aufklärungskampagne für den Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen unterstützt. "Es ist ein gutes Zeichen, dass künftig alle städtischen Fahrzeuge mit einem Aufkleber fahren, der auf den Mindestabstand hinweist", so Böttcher.

Die wichtigsten Fakten zum Überholen:

Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten.

Schon die durch das überholende Kfz entstehenden Veränderungen der Seitenwind- und Luftdrucksituation können zu Unfällen von Radfahrenden führen.

Lkw und Busse müssen zwei Meter Abstand einhalten.

Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 Kilometer pro Stunde sind zwei Meter Abstand erforderlich.

Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind zwei Meter einzuhalten.

An Steigungen ist wegen der Pendelbewegungen von Radfahrenden ein Abstand von mindestens zwei Metern erforderlich.

Radfahrende sollten mindestens einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht durch unachtsam geöffnete Autotüren verletzt zu werden.

Ist eine Straße zu eng für diese Mindestabstände, ist ein Überholen nicht zulässig.

Auch wenn Radschutzstreifen oder Radfahrstreifen eine eigene Fahrspur suggerieren, muss hier ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden.

Vermieter DIWO-Home will keine Briefe

mehr verschicken

Der Vermieter DIWO-Home, der in Bonn-Tannenbusch viele Wohnungen besitzt, hat in Schreiben an die Mieter mitgeteilt, dass er seine gesamte Kommunikation ausschließlich über eine App abwickeln möchte.

In uns vorliegenden Schreiben von Mietern erweckt der Vermieter den Eindruck, als habe man als Mieter gar keine andere Wahl, als sich die vorgeschlagene APP aus dem App-Store zu laden.

Wie der Bonner Mieterbund von Mieterbund-Kollegen aus anderen Städten, in denen die DIWO auch Wohnungsbestände hat, dass auch dort gleichlautende Schreiben an die Mieter verschickt worden sind. Der Mieterbund Bonn weist darauf hin, dass keiner gezwungen sei, auf eine digitale Kommunikation mit dem Vermieter umzusteigen, auch wenn in den Schreiben suggeriert werde, dass man umsteigen müsse.

Der Vorsitzende des Bonner Mieterbundes, Bernhard von Grünberg sagt hierzu:  „Gerade in Bonn wohnen viele ältere Menschen in den DIWO-Beständen. Diese haben oft weder ein Smartphone oder einen Internetanschluss und auch nicht die Kenntnisse, die man benötigt, um sicher im Netz zu arbeiten. Wir können nur dringend davon abraten, auf dieses fragwürdige ‘Angebot’ einzugehen. Wir befürchten, dass der Vermieter mit den Zugriff auf die App digital die Mieter ‘verfolgen’ kann und für den Mieter im Falle einer Auseinandersetzung Nachteile entstehen. Bislang ist uns noch nicht bekannt, wie man beispielsweise die Meldung über einen Mangel in der Wohnung über die App zweifelsfrei nachweisen kann und ob eine solche Meldung dann vor Gericht als Nachweis gilt. Auch die Vorlage von wichtigen Unterlagen bei Behörden ist nicht geklärt. Im Zweifel müsse diese dann von den Mietern selbst ausgedruckt werden. Wir empfehlen rein vorsorglich, schriftlich gegen die Umstellung auf die digitale Kommunikation vorzugehen und einen Widerruf bei der Zentrale in Bad Ems einzulegen.“

Das Veröffentlichen von Schülerfotos

bleibt wie bisher möglich

Zum Schulstart in anderen Bundesländern ist es zu Irritationen gekommen, ob in Schulalben, Erinnerungsbüchern und Schulbroschüren aufgrund der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung weiter Bilder von Schülerinnen und Schüler veröffentlicht werden können.

„Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten. Es sind keine Änderungen oder gar eine Aufhebung vorgegeben. Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System ein“, betont der CDU-Europa-Abgeordnete Axel Voss (Foto).

Gemäß § 22, Satz 1, des Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die rechtlichen Bestimmungen des KunstUrhG gelten für Jedermann, also für Schüler, Lehrkräfte und auch für unbeteiligte Dritte.

„Für Lehrer wie Eltern bedeutet das in der Praxis: Zwingende Voraussetzung für die Einstellung von Fotos ins Internet und anderen Veröffentlichungen ist die Vorlage einer Einwilligung. Diese Einwilligung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Sie ist möglichst präzise zu fassen. In ihr ist anzugeben, zu welchem Zweck diese Einwilligung erteilt wird und die Medien, in denen die Veröffentlichung geplant ist, sind genau aufzuführen. Die Einwilligungserklärung muss einen Hinweis enthalten, dass die Einwilligung verweigert oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Dann gibt es keinerlei Probleme“, erläutert Voss, der die Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie die Kreise Rhein-Sieg und Rhein-Erft vertritt.

 

Achtung Schulabgänger:

Ausbildungssuche zählt für die Rente!

In den vergangenen Wochen haben wieder viele junge Menschen ihre Schullaufbahn beendet. Aber nicht alle finden sofort einen Ausbildungsplatz.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist darauf hin, dass sich auch in diesem Fall eine rentenrechtliche Lücke im Versicherungsverlauf vermeiden lässt.

Denn wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen.

Viele wissen nicht, dass die Suche nach einem beruflichen Ausbildungsverhältnis auch als so genannte Anrechnungszeit für die Rente zählt, obwohl die Arbeitsagentur keine finanzielle Unterstützung und keinen Rentenbeitrag zahlt.

Weitere Auskünfte gibt es bei den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, ihren Versichertenältesten, am kostenfreien Bürgertelefon unter 0800-1000 48013 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland warnt: 

Vorsicht Trickbetrüger!

Wer im Namen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland telefonisch über persönliche Daten oder gar die Bankverbindung ausgefragt wird, hat es mit Sicherheit mit Trickbetrügern zu tun. 
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland warnt aus gegebenem Anlass eindringlich davor, solchen Anrufern Auskünfte zu geben. Auch telefonische Angebote, Medikamente oder medizinische Hilfsmittel zu verkaufen, werden keinesfalls von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unterbreitet. Betroffene sollten derartige Telefongespräche sofort beenden. 
Für Auskünfte in Renten- oder Rehabilitationsangelegenheiten können sie sich jederzeit selbst direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, an die Versichertenältesten oder an das kostenfreie Bürgertelefon unter 0800 100048 013 wenden. 

Fenster gehören nicht dem Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer dürfen die Fenster ihrer Wohnung nicht eigenmächtig modernisieren. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin. Denn die Fenster einer Wohnung gehören nicht dem Wohnungseigentümer, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). "Außenfenster sind zwingendes Gemeinschaftseigentum, ebenso die Wohnungseingangstüren", erklärt WiE-Referentin Sabine Feuersänger. Das heißt: Die Fenster sind sogar dann Eigentum der WEG, wenn in der Teilungsordnung etwas anderes steht. Abweichende Regelungen, die die Fenster zum Sondereigentum einer Wohnung erklären, werden von der Rechtsprechung nicht als gültig anerkannt. Eigentümer, die ihre Fenster renovieren wollen, müssen deshalb zuvor immer einen Beschluss der Eigentümerversammlung darüber beantragen. Das gilt für sämtliche Änderungen an Fensterrahmen, Verglasung, Fensterläden, Außenjalousien und -markisen, Rollläden sowie an den Fenstersimsen und äußeren Fensterbänken. Nur die inneren Fensterbänke gehören zum Sondereigentum. Über sie können Wohnungseigentümer allein bestimmen.

Mehr Informationen dazu, was Wohnungseigentumsgemeinschaften bei Modernisierungen beachten sollten, finden Interessierte in dem WiE-Ratgeber "Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer", den sie auf der Website des Verbands unter https://www.wohnen-im-eigentum.de/modernisierungs-knigge kostenfrei herunterladen können.

Wohnen im Eigentum e.V. ist bundesweit aktiv und der einzige Verbraucherschutzverband, der speziell die Wohnungseigentümer vertritt. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

Für eine starke Zivilgesellschaft

„Ob Jugendmigrationsdienste, die Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz oder die Mehrgenerationenhäuser – auch in Bonn stärkt die Bundesregierung die Zivilgesellschaft durch diese Projekte“, erklärt die Bonner CDU-Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel und verweist auf eine neue interaktive Deutschlandkarte des Bundesfamilienministeriums. Auf dieser Karte kann gezielt nach Projekten in der Bundesstadt gesucht werden. 

So werden gleich drei Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz in Bonn gefördert. „Ziel ist es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen direkt in ihrem Wohnumfeld die bestmögliche Unterstützung zu bieten und es Betroffenen zu ermöglichen, so lange wie möglich in ihrem sozialen Umfeld zu bleiben“, sagt Lücking-Michel. Zu nennen sind hier das Demenz-Zentrum „Gemeinsam gehen“, das Katholische Bildungswerk Bonn sowie der Verein Lebensqualität im Alter.

Zwei Jugendmigrationsdienste kümmern sich in Bonn und in Bad Godesberg um junge Menschen mit Migrationshintergrund, um ihnen Chancengleichheit und Teilhabe zu eröffnen – vor allem für ihre berufliche Zukunft.

Ein weiteres Beispiel: Die Evangelische Thomas Kirchengemeinde "Haus der Familie" wird im Rahmen des Bundesprogramms "Menschen stärken Menschen" unterstützt, welches zum Ziel hat, Patenschaften zwischen geflüchteten und hier lebenden Menschen zu fördern.

Die interaktive Deutschlandkarte findet man unter www.bmfsfj.de/projekt-landkarte.

 Trickbetrüger geben sich als SWB-Mitarbeiter aus

Die Stadtwerke Bonn warnen erneut vor Trickbetrügern: Die Betrüger haben sich im Lievelingsweg unter falschem Vorwand Zugang zu einem Haus verschaffen wollen, um dort angeblich im Namen der Stadtwerke Bonn im Heizungskeller die Zähler abzulesen.
Ziel der Betrüger ist es, unter einem Vorwand in Wohnungen zu gelangen. Die Stadtwerke Bonn raten deshalb zur Vorsicht an der Haustür. Mitarbeiter der SWB tragen Dienstkleidung und legitimieren sich mit einem Dienstausweis.

In Zweifelsfällen können Kunden jederzeit bei SWB Energie und Wasser unter 0228/711-2424 (per E-Mail unter (enw-kundenservice@stadtwerke-bonn.de ) Rückfragen stellen und sich im SWB-Service-Center in der Welschnonnenstraße 4 zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch, 9 bis 16 Uhr, Donnerstag, 9 bis 18 Uhr, Freitag, 9 bis 12 Uhr) informieren.

Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg beantwortet Fragen aus der Leserschaft in Sachen Rauchmelder

MRad. Folgende Fragen sind aus der Leserschaft an Bonn-Report in Sachen Rauchmelder herangetragen worden. Auf Anfrage der BR-Redaktion an Bernhard von Grünberg, Chef des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg, hat er unsere Fragen über den Rechtsanwalt Sven Näke des Bonner Mieterbundes beantworten lassen.

Dafür danken wir herzlich!

BR-Redaktion: Darf der Vermieter bei Anbringung der Rauchmelder die Miete erhöhen? Wenn ja, in welcher Höhe?

Rechtsanwalt Näke: Die Anschaffungs- und Anbringungskosten der Rauchmelder können über eine Modernisierungserhöhung auf den Mieter umgelegt werden, also 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete. Werden die Rauchmelder angemietet, ist die Umlage dieser Kosten umstritten und nicht abschließend geklärt

BR-Redaktion: Ist der Mieter verpflichtet, sich an den Vermieter zu wenden, um Rauchmelder zu installieren?

Rechtsanwalt Näke: Die Verpflichtung des Vermieters zur Installation ergibt sich aus § 49 Abs. 7 BauO NRW. Der Mieter trägt also keine Verantwortung.

BR-Redaktion: Muss der Mieter seine Rauchmelder, die er selbst angebracht hat, entfernen und zulassen, dass der Vermieter seine Geräte anbringen kann?

Rechtsanwalt Näke: Der Mieter muss den Einbau dulden, auch wenn er selbst die Wohnung bereits mit Rauchmeldern ausgestattet hat.

BR-Redaktion: Wie sieht das mit der Wartung aus? Muss der Mieter die Kosten der Wartung übernehmen?

Rechtsanwalt Näke: Wenn der Mietvertrag eine ausdrückliche Vereinbarung zur Umlage von Betriebskosten des Rauchmelders enthält (z.B. jährliche Wartung) enthält, können diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Bei fehlender Vereinbarung ist die Rechtslage ebenfalls umstritten und nicht abschließend geklärt.

BR-Redaktion: Muss ein Rauchmelder in jedem Zimmer vorhanden sein?

Rechtsanwalt Näke: Gemäß Bauordnung NRW, dort § 49 Abs. 7, sind in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, anzubringen.

Ab Januar 2017 werden

Kindergeld und Kinderzuschlag erhöht

Das Kindergeld wird mit dem Jahreswechsel um monatlich zwei Euro angehoben. Damit werden für das 1. und 2. Kind jeweils 192 Euro pro Monat Kindergeld gezahlt, für das 3. Kind 198 Euro pro Monat. Ab dem 4. Kind steigt das Kindergeld auf 223 Euro pro Monat. Die Auszahlungsbeträge werden für das Kindergeld automatisch angepasst und ab Januar 2017 ausgezahlt. Die Kindergeldberechtigten selbst müssen dazu nichts mehr veranlassen. Auch der Kinderzuschlag steigt um bis zu 10 Euro auf maximal 170 Euro monatlich je Kind.

Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende unter gewissen Voraussetzungen für ihr unter 25 Jahre altes Kind erhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass dieses unverheiratet ist, in ihrem Haushalt lebt, sie für dieses Kind Kindergeld erhalten und weitere Anspruchsvoraussetzungen (wie zum Beispiel: Mindesteinkommensgrenze, Höchsteinkommensgrenze) erfüllt sind. Hier ist ein gesonderter Antrag nötig.

Zusammen mit der bereits durchgeführten Erhöhung des Wohngeldes und der ab Januar beschlossenen Erhöhung des Kinderzuschlages besteht für Familien mit geringem Einkommen damit eine größere Chance, künftig nicht mehr auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen zu sein.

Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung.

Kostenfreie WLAN-Hotspots in zahlreichen Dienstgebäuden der Stadtverwaltung

Nachdem durch eine Kooperation der Stadtverwaltung und der Deutschen Telekom bereits seit 2014 freies City-WLAN an über 150 Standorten verfügbar ist, erweitert die Bundesstadt Bonn ihr Angebot: Es können die Bürgerinnen und Bürger in zahlreichen Gebäuden der Stadtverwaltung kostenfrei im Internet surfen.
Das Personal und Organisationsamt hat dazu bereits 50 vorhandene städtische interne WLAN-Accesspoints umgerüstet und wird diese als Telekom-Hotspot freischalten. Bürgerinnen und Bürger können dann ohne Nutzerregistrierung eine Stunde kostenfrei surfen. Nach einer ersten technischen Testphase soll das Angebot im Januar 2017 dann auf drei Stunden ausgeweitet werden.
Das kostenfreie WLAN-Angebot gibt es in folgenden Dienstgebäuden der Stadtverwaltung: Im Alten Rathaus, Stadthaus im Bereich der Bürgerdienste und der Sitzungsräume, im Rathaus Beuel, im Rathaus Bad Godesberg, im Rathaus Hardtberg, im Haus der Bildung (VHS und Stadtbibliothek) sowie in den Bezirksbibliotheken und Dottendorf, Tannenbusch, Beuel und Bad Godesberg sowie in der Bonn-Information.
So funktioniert’s: WLAN am Endgerät aktvieren und verfügbare Netze anzeigen, "Telekom " wählen und "Verbinden", Webbrowser auf dem Endgerät starten und eine beliebige Internetadresse eingeben, danach erscheint das Hotspot-Portal für Bonn. Auf den Button "Online gehen" klicken.

 

Ausgaben für Hundesitter mindern künftig die Steuer

Das Füttern von Haustieren, die Fellpflege und auch Gassi gehen werden künftig als haushaltshaltsnahe Dienstleistung steuerlich anerkannt, erklärt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V.. Das stellt eine neue Fassung des Anwendungsschreibens des Bundesministerium für Finanzen zu § 35a Einkommensteuergesetz klar.
Zudem können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nun auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie nicht auf dem eigenen, sondern auf einem angrenzenden Grundstück ausgeführt werden, erklärt der Finanzwirt Helmut Bischoff, Steuerexperte des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum e.V.. Daher wird das Finanzamt auch Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück steuermindernd berücksichtigen.  
Zu den Handwerkerleistungen, die nach § 35 a Einkommensteuergesetz auch anteilig von der Steuer abgezogen werden können, hat das Bundesministerium der Finanzen ebenfalls weitere Anweisungen gegeben. Es hat klargestellt, dass das Prüfen der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage sowie Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr und auch das Beseitigen eines Schadens Handwerkerleistungen im Sinne von § 35 a Einkommensteuergesetz sind. Beispiel: Künftig können daher die Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜVs bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von Blitzschutzanlagen steuerlich begünstigt sein.
Zudem hat das Ministerium deutlich gemacht, dass Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze unter die Vorschrift des § 35 a Einkommensteuergesetz fallen. Als Handwerkerkosten sind deshalb zum Beispiel Arbeitskosten für den Anschluss an das Trink- und Abwassernetz, für die Stromleitungen im Haus oder für das Ermöglichen der Nutzung des Fernsehens und des Internets steuerlich begünstigt. Allerdings betrifft das nicht Maßnahmen außerhalb des Haushalts. Ebensowenig werden Kosten für die erstmaligen Anschlüsse bei einem Neubau sowie Materialkosten berücksichtigt.
Als haushaltsnahe Dienstleistung wird gemäß des Schreibens auch ein Notrufsystem anerkannt. Dies gilt allerdings nur für Seniorenwohneinrichtungen, die "Betreutes Wohnen" anbieten.
Das Anwendungsschreiben wurde aufgrund verschiedener Urteile des Bundesfinanzhofes überarbeitet, erklärt Bischoff. Wer entsprechende Kosten bei der Steuer einreichen will, darf den Dienstleister beziehungsweise den Handwerker nicht bar bezahlen, empfiehlt er weiter. Die Finanzverwaltung erkennt die Begünstigung nur unter Vorlage der Rechnungen und des Überweisungsbeleges an.

https://www.wohnen-im-eigentum.de

Flüchtlinge berichten auf YouTube

In vier kurzen Filmen erzählen geflüchtete Menschen auf Arabisch, Persisch, Englisch und Französisch über ihre Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auf YouTube und berichten darüber, wie der Integration Point ihnen dabei geholfen hat.

Marita Schmickler-Herriger, Leiterin der Arbeitsagentur Bonn/Rhein-Sieg, sagt: „Mit den Filmen möchten wir möglichst viele geflüchtete Menschen auf unsere Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in den Integration Points Bonn und Rhein-Sieg aufmerksam machen.“

Die fremdsprachlichen Filme zu den Integration Points sind jeweils mit deutschen Untertiteln ergänzt und über einen YouTube-Kanal erreichbar.

Günter Schmidt-Klag und Ralf Holtkötter, Geschäftsführer der beiden Jobcenter, meinten übereinstimmend: „Wir finden das Filmprojekt innovativ. Die Ansprache in den Filmen ist authentisch und die digitale Verbreitung adressatengerecht.“

Integration Points in der Region Bonn/Rhein-Sieg – Service für Asylbewerber aus einer Hand

Die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist ein wesentlicher Baustein zur gesellschaftlichen Integration von Asylbewerbern und Ziel der Integration Points. Im Integration Point helfen Experten von Arbeitsagentur, Jobcenter, Kommunen und weiteren Netzwerkpartnern bei Fragen rund um den Beruf und Arbeit aus einer Hand.

Neues Magazin abi» extra „Wie bewerbe ich mich richtig?“

Wie gelingt es, eine Bewerbung so zu gestalten, dass sie zum Erfolg führt? Vor allem Abiturientinnen und Abiturienten, aber auch Studierende, stehen früher oder später vor dieser Frage. Eine Antwort finden sie im neuen Magazin der Bundesagentur für Arbeit „abi» extra“ zum Thema „Wie bewerbe ich mich richtig?“ Das Heft ist in dieser Woche erschienen und liegt an Schulen der Sekundarstufe II sowie im Berufsinformationszentren (BiZ) der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg kostenfrei aus.
Eine erfolgreiche Bewerbung ist für viele Schülerinnen und Schüler sowie Studierende der Türöffner zu einem neuen Lebensabschnitt. Egal, ob es sich um einen Ausbildungsplatz, ein (duales) Studium, ein Praktikum oder einen Nebenjob handelt: In den meisten Fällen wird eine schriftliche Bewerbung verlangt. Aber was gehört eigentlich in die Bewerbungsmappe? Wie ist sie aufgebaut und welche Feinheiten müssen beachtet werden?

Schritt für Schritt

Das neue abi» extra befasst sich auf 28 Seiten intensiv mit diesen Fragen. Dabei werden insbesondere junge Erwachsene, die kurz vor dem Abitur stehen, dieses gerade abgeschlossen haben oder sich in den ersten Semestern ihres Studiums befinden, angesprochen. 
Nach und nach werden alle Schritte der Bewerbungsphase beleuchtet: von der Recherche über Anschreiben und Lebenslauf bis hin zum Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräch. Darüber hinaus regen praktische Übungen zur Bewerbungsmappe sowie einige Beispielfragen aus Auswahltests die Leserinnen und Leser an, sich selbst aktiv mit dem Bewerbungsprozess auseinanderzusetzen.

Einblicke in die Praxis

Das Magazin bietet einen Überblick über verschiedene Auswahlverfahren und zeigt in einer Grafik auf, welche Zugangswege zur Hochschule möglich sind. Neben der Theorie werden in den Experteninterviews wichtige Tipps gegeben, wie sich junge Menschen auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten können oder Informationen, wie der Auswahlprozess für ein duales Studium vonstattengehen kann. 

abi» bewerbungsbox

Ein zusätzliches umfangreiches Angebot zu diesem Thema finden Abiturientinnen und Abiturienten in der abi» bewerbungsbox unter www.bewerbung.abi.de. Passgenau auf ihre jeweilige Situation können sie sich dort mit nur einem Klick über Bewerbungsmodalitäten für einen Ausbildungsplatz, einen Nebenjob, ein Praktikum, ein Studium oder ein duales Studium informieren.

Wissenswertes zu abi»

Das Internetportal www.abi.de sowie das zugehörige Magazin „abi» dein weg in studium und beruf“ der Bundesagentur für Arbeit gehen auf unterschiedliche Fragen zu Studienwahl und Berufsentscheidung ein, informieren Schülerinnen und Schüler praxisnah zu Chancen auf dem Arbeitsmarkt und berichten über aktuelle Trends in der Berufswelt.

Kindergeld auch nach dem Schulabschluss?

In den nächsten Wochen beginnen viele Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium oder besuchen eine weiterführende Schule. Schon jetzt besteht die Möglichkeit die Kindergeldzahlung durch das Einreichen von Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen. Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort.

Renate Rondorf, Teamleiterin der Familienkasse West, erklärt: „Das frühzeitige Einsenden der Nachweise hilft allen Beteiligten, um Zahlungslücken weitestgehend zu vermeiden“.

Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können unter der kostenfreien Servicenummer Tel: 0800 4 5555 30 angefordert werden.

Neuer Integration Point für Flüchtlinge aus dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis in der

Arbeitsagentur Bonn/Rhein-Sieg

Eine schnelle Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist und bleibt das Ziel einer weiteren gemeinsamen Anlaufstelle der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, des Jobcenters Rhein-Sieg und des Rhein-Sieg-Kreises. Marita Schmickler-Herriger, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, Landrat Sebastian Schuster und Ralf Holtkötter, Geschäftsführer des Jobcenters Rhein-Sieg, begrüßten die Einrichtung der neuen gemeinsamen Anlaufstelle für geflüchtete Menschen.

„Nach bisherigen Erfahrungen verfügen viele Flüchtlinge zwar über keine formale berufliche Qualifikation, kommen aber mit einer hohen Arbeitsmotivation nach Deutschland. Rund 30 Prozent von ihnen sind bis zu 25 Jahre jung, also im besten Alter, um im Erwerbsleben Fuß zu fassen. Diese Fakten zeitnah für die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu nutzen, ist ein wesentlicher Baustein zur gesellschaftlichen Integration und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit. Zukünftig werden erste Schritten zur Integration geflüchteter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im neuen Integration Point Rhein-Sieg II umgesetzt“, sagt Marita Schmickler-Herriger.

Das Ziel auch in diesem Integration Point ist es, alle relevanten und unmittelbar verantwortlichen Akteure und deren Dienstleistungen räumlich und inhaltlich eng miteinander zu verzahnen, um damit eine schnelle Integration von Flüchtlingen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erreichen. Die einheitliche Anlaufstelle bietet den Flüchtlingen Orientierung, Information und Beratung. Durch eine frühzeitige Ansprache sollen Flüchtlinge mit einer hohen Bleibeperspektive erreicht werden. Der Integration Point ist als erste Anlaufstelle mit Lotsenfunktion konzipiert und bietet entsprechende Unterstützung an, bis die ersten Hürden für eine Arbeitsaufnahme, wie zum Beispiel Sprachprobleme aus dem Weg geräumt sind und die weiteren Vermittlungsbemühungen greifen können.

Landrat Sebastian Schuster meint: „Mir war es von Anfang an wichtig, die Einrichtung der Integration Points dezentral zu gestalten. Mit der neuen Anlaufstelle können die geflüchteten Menschen aus dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis nun ortsnäher mit Informationen und Hilfen versorgt werden. Und auch den vielen Ehrenamtlern, die sich um die betroffenen Menschen kümmern und denen ich an dieser Stelle ganz herzlich für ihr Engagement danke, kommt die Ortsnähe zugute.“

Um die berufliche Integration der Flüchtlinge zu beschleunigen, arbeiten Fachkräfte der Agentur für Arbeit Bonn, des Jobcenters Rhein-Sieg sowie des Rhein-Sieg-Kreises und seiner Stadt- und Gemeindeverwaltungen kooperativ zusammen. Weitere regionale Partner wie zum Beispiel die Migrationsberatung oder das IQ-Netzwerk zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, werden anlassbezogen in die Kooperation mit einbezogen. Eine enge Abstimmung der Aktivitäten zur arbeitsmarktlichen Integration mit dem Kommunalen Integrationszentrum, den ehrenamtlichen Organisationen, den Kammern und den Sprachkursträgern wird, wie im Integration Point Troisdorf, praktiziert.

„Nach unseren Erfahrungen im Integration Point Troisdorf hat sich die Zusammenarbeit bewährt, was auch die positiven Rückmeldungen aus dem Bereich der Politik und dem Ehrenamt zeigen. Wir haben den Betrieb in Bonn am 01. September aufgenommen und freuen uns, dass wir nun auch aus dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis gut zu erreichen sind. Damit einher geht eine Entzerrung der Kundenströme und eine bessere Betreuungsrelation“, erläuterte Ralf Holtkötter.

Integration Point Rhein-Sieg II, Agentur für Arbeit Bonn / Rhein-Sieg, Villemombler Straße 101, 53123 Bonn.

Öffnungszeiten:

Mo., Di.: 07.30-15.30 Uhr

Mi.: 07.30-12.30 Uhr

Do.: 07.30-18.00 Uhr

Fr.: 07.30-12.30 Uhr

Vorsprachen sollten grundsätzlich nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

Telefon: 02241 39780 oder 0800 4 5555 00.

Aus Spätstartern werden Zukunftsstarter

Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“

wird verlängert und ausgebaut

Mit rund 1.300 Eintritten in Fördermaßnahmen innerhalb von drei Jahren kann das Programm „Ausbildung wird was - Spätstarter gesucht“ eine positive Bilanz in der Region Bonn/Rhein-Sieg ziehen. Die erfolgreiche Initiative wird deshalb mit erweiterten Fördermöglichkeiten fortgesetzt.

Im Programm „Spätstarter gesucht“ wurden junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung angesprochen. Ziel war und ist es, sie für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Junge Erwachsene ohne berufliche Ausbildung bleiben auch weiterhin im Fokus der Unterstützung von Jobcentern und Arbeitsagenturen. Ihnen wollen wir helfen, sich durch Weiterbildung eine bessere Voraussetzung für ihr weiteres Erwerbsleben zu erarbeiten. Durch die Digitalisierung und Fachkräfteengpässe ist ein beruflicher Abschluss wichtiger denn je.

„Über den Projektzeitraum konnten wir unsere Eintritte Jahr für Jahr steigern. Besonders habe ich mich über die positive Entwicklung der Einmündungen in ungeförderte Berufsausbildungen gefreut, weil diese nachhaltigen Erfolg für die Integration für Kunden haben. Wir dürfen auch in Zukunft keinen jungen Menschen zurücklassen, unstete Berufsbiographien und Langzeitarbeitslosigkeit sind die Folgen“, bilanzierte Marita Schmickler-Herriger, Leiterin der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg.

Warum eine Fortführung der Initiative mit erweiterten Fördermöglichkeiten sinnvoll ist, zeigt ein Blick in die aktuelle Arbeitsmarktstatistik. Im Agenturbezirk Bonn waren im Juli 7.325 Männer und Frauen zwischen 25 und 35 Jahren arbeitslos gemeldet. 3.993 von ihnen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. 11,5 Prozent dieser jungen Arbeitslosen ohne Berufsausbildung sind bei der Agentur für Arbeit Bonn im Versichertenbereich gemeldet und gelten als kurzzeitarbeitslos. 88,5 Prozent werden in den Jobcentern beraten und betreut, was belegt, dass Erwerbstätige ohne Berufsabschluss in der Regel öfter und länger arbeitslos sind. Sie haben es auch schwerer wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Junge Erwachsene, die sich für eine Ausbildung interessieren, können sich unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0800 - 4 5555 00 an die Arbeitsagentur wenden und einen Beratungstermin vereinbaren.

Arbeitgeber erhalten weitere Informationen durch den Arbeitgeber-Service unter der gebührenfreien Service-Rufnummer 0800 - 4 5555 20.

Hintergrundinformationen: Zum 1. August trat das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) in Kraft. Die Weiterentwicklung der Initiative „Spätstarter“ zu „Zukunftsstarter“ unterstützt die Idee des Gesetzes. Neue Fördermöglichkeiten durch das AWStG tragen dazu bei, dass bisherige Hemmnisse, die einer Weiterbildung im Weg standen, abgebaut werden. So sollen etwa Weiterbildungsprämien das Durchhaltevermögen und die Motivation von jungen Erwachsenen steigern, eine längerfristige Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich zu Ende zu bringen. Prämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen honorieren Erfolge und fördern Motivation und Durchhaltewillen. Außerdem können durch das AWStG auch Grundkompetenzen von Menschen mit geringen Qualifikationen gefördert werden.

 

Ehrenamtskarte NRW beantragen

Wer sich über einen Zeitraum von zwei Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich engagiert, kann die Ehrenamtskarte NRW erhalten. Mit dieser Karte können viele Vergünstigungen in Bonn und Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden

Rabatte für VHS-Kurse, Kino-Besuche, Fahrschulen und die Teilnahme an besonderen Aktionen, die teilweise verlost werden, wie die Besichtigung des Köln-Bonner Flughafens, eine Führung durch den Post Tower oder die Teilnahme an der Eröffnung von Pützchens Markt zählen zu den Vergünstigungen. Eine Übersicht für ganz NRW gibt es hier:

 www.ehrensache.nrw.de/pdf/landesverguenstigungen.pdf

Eine Ehrenamtskarte NRW kann erhalten, wer sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren 250 Stunden pro Jahr ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung in Bonn nachweislich freiwillig engagiert hat. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte beträgt zwei Jahre. Wichtig ist, dass die Organisationen, für die Freiwillige tätig sind, das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte mit zwei Unterschriften bestätigen.

Weitere Informationen gibt es unter www.bonn.de/@ehrenamtskarte sowie unter der Telefonnummer 0228 - 77 48 67 und per E-Mail an buergerengagement@bonn.de.

 

Bonner Mieterbund-Tipps

Was tun bei Wasserschäden in der Wohnung?

Der Bonner Mieterbund schreibt in seiner Pressemitteilung: „Bitte achten Sie darauf, dass Fenster, besonders Dachfenster, verschlossen bleiben und auch nicht gekippt sind. Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Wasser in die Wohnung eintritt oder gar der Keller überflutet wird, sollten folgende vier Punkte beachtet werden: 1. Vermieter informieren. Mieter sollten den Schaden sofort ihrem Vermieter melden. Dies kann telefonisch, per Mail oder SMS aber auch per Fax oder Brief erfolgen. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben, sofort reagieren zu können. Ist er nicht erreichbar, sollte man bei Nachbarn fragen, ob die noch andere Kontaktmöglichkeiten kennen.

2. Schäden so gering wie möglich halten Gelingt eine Kontaktaufnahme nicht oder kann der Vermieter nicht sofort eingreifen, muss man selbst versuchen, die Schäden so klein wie möglich zu halten. Wertvolle Gegenstände und Möbel sollten aus den betroffenen Räumen gebracht werden, soweit das möglich ist. Eine Fachfirma muss beauftragt werden, die das Wasser aus dem Keller auspumpt und danach gegebenenfalls die Räume trocknen kann. 

3. Wer haftet? Bei der Frage, wer für die entstandenen Schäden bezahlen muss, muss folgendes unterschieden werden: a) Wiederherstellung der Wohnung. Der Vermieter trägt die Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung. Hierunter fällt zum Beispiel das Auspumpen von Wasser und die Trocknung sowie die Beseitigung von Spuren an Böden, Wänden und Decken. b) Schäden am Eigentum an Hausratversicherung des Mieters melden. Für Schäden am Eigentum des Mieters haftet der Vermieter nicht. Hierbei muss die  Hausratsversicherung des Mieters eingeschaltet werden. Ist keine vorhanden, bleibt der Mieter auf den Schäden sitzen. Manche Gebäudeversicherungen übernehmen aus Kulanz einen Teil der Schäden. Es lohnt sich also den Vermieter zu bitten, nachzufragen.

4. Ausnahmen: Haftung Vermieter: Der Vermieter haftet nur dann, wenn sich bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, dass wegen eines Baumangels Wasser bei Starkregen in das Gebäude eindringt und der Vermieter diesen Baumangel nicht beseitigt hat. Nur dann wäre er verantwortlich für die Schäden des Mieters.

Haftung Mieter: Für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Mieter zum Beispiel ein Dachfenster trotz angekündigten Regens offen stehen ließ, haftet natürlich der Mieter selbst. In diesem Fall sollte die private Haftpflichtversicherung des Mieters umgehend informiert werden."

Steuertipp für Vermieter: Fahrtkosten zur Wohnung nicht verschenken

Wohnen im Eigentum e.V. rät: Belege auch bei bereits abgegebener Steuererklärung jetzt noch nachreichen

 3 x Köln-Leipzig-und-zurück kann 378 Euro einbringen

Gelegentliche Fahrten zur vermieteten Wohnung dürfen Eigentümer pauschal mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer von der Steuer absetzen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin und rät allen Vermietern, die Sache jetzt zu prüfen. Denn auch wer seine Steuererklärung bereits fristgerecht zum 31. Mai abgegeben hat, kann vergessene Werbungskosten noch nachreichen. 
Der Aufwand lohnt sich oft. "Verzichten Sie gerade dann nicht darauf, wenn Ihr vermietetes Objekt weiter entfernt von Ihrem Wohnort liegt", rät WiE-Steuerexperte Helmut Bischoff. "Ein Kölner, der dreimal im Jahr zu seiner Wohnung im 500 km entfernten Leipzig und zurück gefahren ist, kann 3.000 x 0,30 Euro absetzen und somit je nach seinem persönlichen Steuersatz bis zu 378 Euro Steuern sparen." 
Um als Werbungskosten anerkannt zu werden, müssen solche Fahrten im Zusammenhang mit der Besichtigung oder Erhaltung des Objekts stehen. Mietinteressenten kennenlernen, Zählerstände ablesen, Reparaturen organisieren - all das fällt hierunter. Zum Nachweis dienen Eigenbelege, auf denen der Eigentümer die gefahrenen Kilometer und den Zweck der Fahrten notiert. Vorteilhaft ist es, Rechnungen oder Quittungen anzuheften, die den Zweck der Fahrt belegen. 
Eingetragen werden die errechneten Werbungskosten in der Anlage V zur Steuererklärung. Wer das versäumt hat, dem empfiehlt Bischoff folgendes Vorgehen: Ist noch kein Steuerbescheid ergangen, sollten Vermieter ihre Kostenbelege über Fahrten zum Objekt dem Finanzamt per Brief nachreichen. Dann werden sie bei der Errechnung der Steuer noch berücksichtigt. Mit dem Steuerbescheid beginnt dann die Einspruchsfrist von einem Monat zu laufen und es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder wird ein Antrag auf Änderung gestellt oder Einspruch eingelegt. Der Antrag auf Änderung ist hier das geeignetere Mittel, da das Finanzamt nur die neu eingereichten Belege anschaut. Bei einem Einspruch kann es den ganzen Steuerfall neu aufrollen; kommt es dadurch zur Berichtigung anderer Fehler und gar einer Erhöhung der Steuerlast, muss der Steuerzahler aber vorab infomiert werden und kann seinen Einspruch dann noch zurückziehen.
"Lassen Sie eine zur Vermietung bestimmte Wohnung erst errichten, gehören Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro Fahrtkilometer übrigens nicht zu den Werbungskosten", schließt Bischoff seinen Empfehlungen ab. "Immerhin zählen sie dann aber zu den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten (BFH, Az. IX R 73/91), erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und somit Ihre jährlichen Abschreibungsbeträge."
Viele weitere geldwerte Tipps gibt es auf der Website des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum e.V. (www.wohnen-im-eigentum.de). Dort können Interessenten auch den monatlichen kostenfreien eRundbrief für Wohnungseigentümer abonnieren.
 

Steuerbevollmächtigter Schraaf klärt auf!

MRad. Wir erhalten monatlich zahlreiche Anfragen zu verschiedenen Themen, die wir dann in Zusammenarbeit mit kompetenten Institutionen bearbeiten, so auch veröffentlichen, soweit sie für die Allgemeinheit interessant sind. So erhalten auch unsere Leserinnen und Leser eine schriftliche oder auch eine telefonische Beantwortung.

Wie Sie wissen, ist Ende Mai der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung. Folgende Fragen wurden zur Beantwortung an uns gestellt: Ab welchen Betrag einer Gesamtrente muss ein Rentner  Steuern zahlen? Wir haben zusammen, meine Frau und ich 24.000 Euro Rente im Jahr. Weitere Fragen sind beispielsweise: Kann ich Arzt- , Apotheken- und Krankenhausrechnungen prozentual absetzen? Ich habe gehört, dass man ab einem bestimmten Alter keine Steuern mehr zahlen muss. Ist das so richtig?

Zu diesen Fragen haben wir einen erfahrenen Steuerfachmann, den Bonner Steuerbevollmächtigten, Wilfried Schraaf (Foto), befragt.

Wilfried Schraaf: „Die Rente wird ja nicht voll versteuert. Es kann gut sein, dass die Rente in Höhe von 24.000 Euro nicht steuerbar ist“.

 

Siehe Tabelle rechts.

„Die Rentner sollten eine Steuererklärung abgeben. Und wenn da null herauskommt, dann sollten sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Dann brauchen Sie für die nächsten drei Jahre keine Steuererklärung mehr abgeben. Diese Nichtveranlagungsbescheinigung kann man auch verlängern. In der Rubrik ‘Außergewöhnlichen Belastungen’ können die Arzt- , Apotheken- und Krankenhausrechnungen, die selbst bezahlt wurden, eingetragen werden. Freibeträge zur Körperbehinderung zählen auch dazu“.

Das Alter habe mit der Abgabe einer Steuererklärungsabgabe nichts zu tun, so Schraaf. “Wenn man vom Finanzamt nicht aufgefordert wird, braucht der Rentner keine Steuererklärung abgeben. Wenn der Rentner aus dem Ausland eine Rente erhält, beispielsweise aus Österreich, muss er die zusätzliche Rente hier in Deutschland versteuern“.

Internet: www.schraaf.de

 

 

 

Weitere wichtige Hinweise in Sachen Steuern finden Sie im folgenden Beitrag

der Deutsche Rentenversicherung Rheinland!

 

 

 

 

Mietpreisbremse wird in Bonn nicht eingehalten

Greift sie oder greift sie nicht, die Mietpreisbremse? Dieser Frage ist der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr nachgegangen und hat versucht, eine sachliche Antwort darauf zu finden.

Es wurde bei 50 Wohnungen, auf einer Wohnungsvermittlungsplattform im Internet anhand des Bonner Mietspiegels überprüft. Zugrunde gelegt wurden Alter, Lage und Größe der Wohnung und grundsätzlich eine Standardausstattung von 100 Punkten.

Das Ergebnis war eindeutig: Die Mietpreisbremse wurde hier in 47 von 50 Fällen nicht eingehalten. Selbst, wenn man sagt, dass der Mietspiegel nur pauschal berechnet werden konnte, käme man bei Werten ab 20 Prozent über der ortsüblichen Miete immer noch auf 32 von 50 Fällen. Ab 30 Prozent über dem Mietspiegel sind dies immer noch 14 Fälle von 50. Der Spitzenwert liegt bei einer Wohnung bei 70 Prozent.

Hierzu Jürgen Schönfeldt, Geschäftsstellenleiter des Mieterbundes: "Selbst, wenn man davon ausgeht, dass in einzelnen Fällen möglicherweise Ausnahmen vorliegen, zeigt sich jedoch eine generelle Tendenz, nämlich, dass die Mietpreisbremse nur unzulänglich eingehalten wird."

Er rät allen Wohnungssuchenden, dass sie überprüfen sollen, ob der Mietpreis bei 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegt. Ist dies der Fall, sollte er rechtliche Hilfe einholen, um zu überprüfen, ob hier ein Verstoß gegen das Gesetz vorliegt oder ob hier ein Ausnahmefall vorliegt.

Bescheinigung der Rentenbezüge für Steuererklärung 
Stichtag für Steuerzahler: 31. Mai 

Für Steuerzahler ist der 31. Mai ein wichtiger Termin: Bis zu diesem Tag müssen sie ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Rentnerinnen und Rentnern hilft die Deutsche Rentenversicherung Rheinland dabei mit einer Bescheinigung über die Höhe der gezahlten Rente. Darin ist auch angegeben, in welcher Anlage und Zeile der Steuererklärung die Beträge einzutragen sind. 
So wird in der Anlage R (Renten und andere Leistungen) der Steuererklärung unter anderem der Bruttorentenbetrag für das vergangene Jahr erfragt sowie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die im Steuerformular in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden. 
Rentnerinnen und Rentner können die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in 40194 Düsseldorf anfordern. Dabei sollten sie nicht vergessen, ihre Versicherungsnummer und die vollständige Anschrift anzugeben. Die Bescheinigung kommt dann per Post direkt ins Haus. Wer diese schon im vergangenen Jahr angefragt hat, erhält sie ohnehin unaufgefordert. 
Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013. 
Broschürentipp: Die Deutsche Rentenversicherung hat eine Broschüre mit dem Titel „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ herausgegeben. Diese kann kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden unter 
www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de / Publikationen / Broschüren / Vor der Rente. 
Anmerkung der Redaktion: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. 

 

Bundesgerichtshof

ändert Rechtsprechung

Renovierung

Mieter müssen künftig ihre Wohnung nur noch renovieren, wenn sie sie beim Einzug renoviert übernommen haben. Dies stellte der Bundesgerichtshof der D.A.S. zufolge im Rahmen von mehreren aktuellen Urteilen zum Thema Schönheitsrepa-raturen klar. Der BGH änderte auch in einem weiteren Punkt seine bisherige Rechtsprechung: Sogenannte Quotenab-geltungsklauseln gelten nun als unwirksam.

 

Bundes-gerichtshof-Urteil vom 18.03.2015: Az. VIII ZR 242/13, VIII ZR 185/14

 

Trittschallschutz in der Wohnanlage

Parkettboden verursacht meist mehr Geräusche durch „Trittschall“ als Teppichboden. Wohnungseigentümer dürfen aber trotzdem Parkett verlegen, solange die Schallschutznormen aus der Bauzeit des Hauses eingehalten werden und die Gemeinschaftsordnung nichts Abweichendes regelt. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. der Bundesgerichtshof.

 

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.02.2015, Az. V ZR 73/14

 

Ohne IBAN

geht nichts mehr!

Jennifer G. aus Hannover: "Angeblich muss demnächst bei Überweisungen immer die IBAN angegeben werden. Bisher habe ich immer die alte Kontonummer verwendet und meine Bank hat die Überweisung trotzdem angenommen. Ändert sich das jetzt?"

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice): "Ab 1. Februar 2016 gehören die alte Kontonummer und Bankleitzahl der Vergangenheit an. Verbraucher müssen bei Überweisungen und Lastschriften die neue 22-stellige IBAN (International Bank Account Number) verwenden, bei internationalen Überweisungen in Länder, die sich nicht dem SEPA-Verfahren angeschlossen haben, zusätzlich die BIC (Internationale Bankleitzahl). Seit Februar 2014 lief eine Übergangsphase: Die Geldinstitute haben bisher aus Kulanz für ihre Kunden alte Kontonummern korrigiert und durch die IBAN ersetzt. Dies ist ab 1. Februar 2016 vorbei – dann werden Überweisungsträger mit der alten Kontonummer nicht mehr bearbeitet. Für den Kunden kann das unangenehme Folgen haben, wenn eine Zahlung eilig ist oder die Verspätung Mahngebühren zur Folge hat. Ihre IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, im Online-Banking und in der Regel auch auf Ihrer Bankkarte. Die IBAN des Zahlungsempfängers erhalten Sie von diesem selbst."

Anmerkung der BR-Redaktion: Einen IBAN- und BIC-Berechner finden Sie bei der Bonner VR-Bank hier ...

Bares Geld für die Rente 
Jahresmeldung für 2015 prüfen 

Bis Ende Februar sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2015 erhalten. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, wie lange die Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. 
Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an seinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren. 
Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013. 

 
Vermieter darf Satellitenanlage nicht doppelt berechnen

Ein Bonner Vermieter glaubte besonders clever zu sein. Im Mietvertrag vereinbarte er mit dem Mieter eine monatliche Pauschale von 12,50 Euro für die Bereitstellung der Satellitenanlage. An anderer Stelle wurde - wie heute meist üblich - die Umlage und Abrechnung der Betriebskosten vereinbart. Im Katalog der abzurechnenden Betriebskosten waren auch die ?Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage aufgeführt.
Beim Mieterbund fiel dem Rechtsberater auf, dass der Vermieter aufgrund dieser Klauseln für die Satellitenanlage hätte doppelt kassieren dürfen: zum einen über die Pauschale zum anderen bei der Betriebskostenabrechnung. Das ist unzulässig.

Auf Rat des Mieterbundes zahlte der Mieter die Pauschale nicht mehr und wurde deshalb verklagt. Beim Amtsgericht bekam er Recht (Az 2013 C 77/15). Der Vermieter wollte es aber wissen und zog vors Landgericht.
Das stellte unmissverständlich fest, dass unklare und widersprüchliche Vereinbarungen nach § 305 c BGB unwirksam sind. Folglich kann sich der Vermieter weder auf die eine noch auf die andere Klausel berufen.
Der Vermieter versuchte, sich damit herauszureden, dass die Satellitenpauschale nur als eine Art Mietzuschlag gedacht sei. Auch das ließ das Landgericht nicht gelten. Bei ?kundenfeindlichster Auslegung dürften dann nämlich die Kosten der Satellitenanlage doppelt angesetzt werden. Es komme nicht darauf an, ob Kosten auch tatsächlich abgerechnet würden. Mit solchen Überraschungen im Vertrag müsse der Mieter nicht rechnen. (Az 6 S182/15).
Der Besuch des Mieterbundes erspart seinem Mitglied jetzt 150 Euro im Jahr.

Deutsche Gesellschaft für Ernährung berichtet:

Hohe Speisesalzzufuhr erhöht den Blutdruck

Die Zusammenhänge zwischen Speisesalzzufuhr und Blutdruck sind eindeutig: Eine hohe Speisesalzzufuhr erhöht das Risiko für Bluthochdruck (Hypertonie). Bluthochdruck gehört zu den wichtigsten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Krankheiten. Aus diesem Grund erhöht sich durch einen hohen Speisesalzkonsum indirekt auch das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten, die mit knapp 40 Prozent die häufigste Todesursache in Deutschland ist. In ihrer aktuellen wissenschaftlichen Stellungnahme „Speisesalzzufuhr in Deutschland, gesundheitliche Folgen und resultierende Handlungsempfehlung“ betont die DGE daher die Notwendigkeit, die Speisesalzzufuhr in der Bevölkerung zu senken. Eine bevölkerungsweite Abnahme des Blutdrucks kann, selbst wenn diese moderat ausfällt, zu einer Verringerung der kardiovaskulären Krankheitslast beitragen.

Die DGE empfiehlt deshalb dringend eine Beteiligung von Deutschland an nationalen und internationalen Initiativen zur bevölkerungsweiten Reduktion der Speisesalzzufuhr. Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland isst zu viel Speisesalz: Bei rund 70 Prozent der Frauen und bei rund 80 Prozent der Männer liegt die Zufuhr von Speisesalz über dem
Orientierungswert von bis zu sechs Gramm pro Tag.

Um die Speisesalzzufuhr in der Bevölkerung zu senken, muss der Speisesalzgehalt in Brot, Fleisch, Wurst und Käse gesenkt werden. Den größten Beitrag bei der Einsparung von Speisesalz kann Brot leisten. Die Speisesalzzufuhr sollte schrittweise reduziert werden, um sich an den schwächeren Salzgeschmack gewöhnen zu können. Kinder sollten sich am besten gar nicht erst an eine hohe Speisesalzzufuhr gewöhnen. Der Verbraucher kann seinen Speisesalzverzehr reduzieren, indem er weniger zu verarbeiteten Lebensmitteln und mehr zu unverarbeiteten Lebensmitteln wie Gemüse und Obst greift. Zum Würzen sollten Gewürze und Kräuter bevorzugt werden. Wenn Speisesalz verwendet wird, sollte mit Jod und Fluorid angereichertes Speisesalz bevorzugt werden.

Neue Werte der Rentenversicherung seit 1.1.2016 

Beitragssatz bleibt aber konstant bei 18,7 Prozent 

Zum Jahreswechsel haben sich etliche Werte der gesetzlichen Rentenversicherung geändert. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit.

Der Beitragssatz bleibt konstant bei derzeit 18,7 Prozent, doch die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 6.200 Euro (bisher 6.050 Euro) monatlich. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge.

Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 450 Euro bleibt unverändert.

Freiwillige Versicherung

Wer ab 2016 freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1159,40 Euro im Monat wählen.

Noch bis zum 31. März 2016 können freiwillige Beiträge für das Jahr 2015 gezahlt werden.

Versicherungspflicht für Selbstständige

Für versicherungspflichtige Selbstständige beträgt der Regelbeitrag seit 1.1.2016 monatlich 543,24 Euro.

Minijobs und Hinzuverdienstgrenzen

Bei Minijobs bleibt die zulässige Verdienstgrenze bei 450 Euro pro Monat. Auch die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt weiterhin 450 Euro monatlich. Bei Hinterbliebenenrenten sind als Einkommensgrenzen weiterhin die jeweiligen Freibeträge maßgebend.

Weitere Auskünfte gibt es bei den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten und am kostenfreien Bürgertelefon unter 0800 1000 48013.

Anmerkung:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,36 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.

www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de

Bonner Mietspiegel gilt weiterhin

Zum Beweisbeschluss eines Amtsrichters zum Bonner Mietspiegel teilt Jürgen Schönfeldt, Geschäftsstellenleiter des Mieterbundes folgendes mit: „Der Hintergrund des Beweisbeschlusses ist, das ein großes Bonner Wohnungsunternehmen eine Mieterhöhungsklage eingereicht hatte, um die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erreichen. Der Vermieter vertritt die Auffassung, dass der Bonner Mietspiegel nicht qualifiziert ist. Wir hatten hierüber bereits mehrfach berichtet. Ein Richter des Bonner Amtsgerichts hat jetzt einen Beweisbeschluss erlassen, dass Gutachter feststellen sollen, wie hoch die ortsübliche Miete ist. Dabei ist er der Meinung, dass es sich beim Bonner Mietspiegel nicht um einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel handelt, sondern um einen einfachen. Dies ist nicht die Auffassung des Mieterbundes! Hierbei handelt es sich lediglich um die Einzelmeinung eines Richters in einem noch laufenden Verfahren. Der Mietspiegel wurde nach unserem Verständnis nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt.“

Jürgen Schönfeldt weiter: „Wir sehen der Entscheidung des Richters gelassen entgegen. Zum einen, weil es schon bald einen neuen Mietspiegel in Bonn geben wird, der mit Haus und Grund, der Stadt und uns gemeinsam intensiv erarbeitet wurde und den wissenschaftlichen Kriterien entspricht und weil wir der Auffassung sind, dass diese Entscheidung keinen Bestand haben wird.  Wir können allen Mietern, die jetzt eine Mieterhöhung erhalten, deshalb nur dazu raten, die Mieterhöhung anhand des Mietspiegels zu überprüfen und ggfs. dagegen vorzugehen.  Im Übrigen muss beachtet werden, dass innerhalb von drei Jahren die Miete maximal bis zu 15 Prozent erhöht werden darf.“

Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.: „Wir bedauern, dass jetzt eventuell viele Mieter und auch Vermieter verunsichert werden. Der Bonner Mietspiegel, der für Markttransparenz sorgt, ist bisher mit großem Erfolg als  friedensstiftend eingesetzt worden. Dies soll auch weiterhin so bleiben.“

Sind Mustertapeten bei der Vonovia kein Thema?

MRad. Als bekannter Bonner "Kummerkasten", mit monatlichen Zugriffen in fünfstelliger Höhe auf unsere Online-Zeitung „Bonn-Report“, erhalten wir täglich zahlreiche Anrufe sowie auch Mails zu verschiedenen Themen. Nicht selten auch in Sachen Mieterangelegenheiten, wo uns der Bonn/Rhein-Sieg nicht selten Auskunft für unsere Leserschaft Auskunft gibt.

Langjährige Mieterinnen und Mieter wollen beispielsweise wissen, ob bei den erfüllten Fristen für Renovierungen, für die jeden Monat die Mieterinnen und Mieter ein nicht unerheblicher Renovierungsbetrag bezahlt, die Möglichkeit besteht, von einer Raufasertapete Abstand zu nehmen. Wörtlich sagte uns eine Mieterin der Vonovia: "Ich möchte nicht in einem weißgetünchten Wohnzimmer sitzen, wie im Kuhstall!" Ihr hatte man seitens der Vonovia eine leichte Tönung der Wände abgelehnt. Sie möchte "häuslich wohnen", wie bislang, als man seitens der vorhergehenden Wohnungsgesellschaften der Vonovia noch Mustertapeten geklebt habe. Ein Mieter aus Bonn machte gar eine Rechnung auf: Beim Kleben einer Mustertapete kommt es der Vonovia doch wesentlich preiswerter, denn eine Mustertapete muss nicht obendrein noch, wie beispielsweise bei einer Raufasertapete, gestrichen werden. Also eine wesentliche Ersparnis für die Vonovia. Dieser Mieter wurde gar die Mustertapete selbst kaufen, um es, wie zuvor, gemütlich zu haben. Auf das Kleben von Mustertapeten geht die Vonovia nicht ein. Sind Mustertapeten bei der Vonovia kein Thema?

Auf Anfrage schreibt dazu die Leiterin der Vonovia-Pressestelle und Unternehmenskommunikation, Nina Henckel, aus Bochum: “Wir können die Wünsche der Mieter gut verstehen. Sollten Mieter beim Einzug spezielle Wünsche für die Gestaltung ihrer Wände haben, so steht Ihnen dies natürlich frei. Allerdings gibt es keinen einheitlichen Geschmack, daher ist festgelegt, dass die Wände beim Auszug in hellen Farben gestrichen sein müssen.“ Sie schreibt weiter: „Anbei ein kurzer Auszug aus einem aktuellen Artikel der Süddeutschen Zeitung: Während der Mietzeit können Mieter selbst bestimmen, welche Farbe ihre Wände haben. Vor der Rückgabe aber müssen bunt gestrichene Wände wieder in neutralen Farben gestrichen werden, auch wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Dies hat der BGH im November 2013 so entschieden (Az.: VIII ZR 416/12). Das heißt nicht unbedingt, dass die Wände weiß gestrichen werden müssen. Um dem Vermieter die Weitervermietung nicht zu erschweren, kann dieser aber verlangen, dass beim Auszug in ‘dezenten’ oder ‘neutralen’ Farben gestrichen wird.“

Stadt Bonn warnt vor neuer Masche von Telefonbetrügern

Die Bundesstadt Bonn warnt vor einer neuen Masche von Telefonbetrügern: Sie verschleiern ihre eigene Rufnummer und lassen im Telefondisplay seriöse und vertrauenserweckende Telefonnummern erscheinen. Auch die Stadtverwaltung ist zurzeit davon betroffen.

Beim Bürgertelefon der Stadtverwaltung Bonn gehen zurzeit Anfragen über Anrufe ein, in denen sich die Anrufer fälschlicherweise unter anderem als Mitarbeiter des "Hauptpostamtes" ausgeben und Daten für ein Einschreiben oder Paket abgleichen wollen. Als Absenderkennung dieser Anrufe wird die Rufnummer 0228 - 77 0 17 im Display angezeigt.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Telefonate über die Rufnummer 0228 - 77 0 17 durchführt. Die von Unbekannten getätigten Anrufe dienen womöglich missbräuchlichen Zwecken. "Geben Sie sicherheitshalber keine persönlichen Daten wie zum Beispiel Kontaktdaten, Kontoverbindung, Kreditkartennummern, et cetera gegenüber den Anrufern preis", so der eindringliche Appell der Verwaltung.

"Call-ID-Spoofing" bedeutet so viel wie Manipulation oder Verschleierung. Es wird eine falsche Nummer auf dem Display des Angerufenen angezeigt. Die Betrüger bedienen sich momentan der Nummern seriöser Organisationen und täuschen damit eine Nähe zu offiziellen Stellen vor. Die tatsächlichen Datensammler bleiben auf diese Weise unbekannt. Ein Vortäuschen einer anderen Telefonnummer ist technisch möglich. Es gibt sogar legale Formen, zum Beispiel beim Sekretariatsservice. Dazu ist allerdings ein Nutzungsrecht erforderlich. Liegt diese nicht vor, liegt ein Verstoß gegen § 66 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor. Diese Verstöße will die Bundesnetzagentur verstärkt mit Bußgeldern ahnden.

Liegen Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten vor, sollte die örtliche Polizeidienststelle informiert werden.

Der Nachbar als Drohnenpilot: Was ist erlaubt?

Dagmar B. aus Würzburg: "Seit einiger Zeit lässt mein Nachbar in seinem Garten ständig eine Drohne kreisen, manchmal auch bis über unsere Grundstücksgrenze. Unter der Drohne ist eine Kamera angebracht, mit der er bestimmt auch in unsere Fenster schauen kann. Darf mein Nachbar das?"

Dazu schreibt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH: "Zunächst einmal hat jeder von uns ein Recht am eigenen Bild. Ohne Ihre Einwilligung darf Ihr Nachbar keine erkennbaren Bilder Ihrer Person veröffentlichen. Dies sagt das Kunsturheberrechtsgesetz. Fotografiert Ihr Nachbar Sie unbefugt innerhalb Ihres Hauses oder eines vor fremden Blicken besonders geschützten Bereichs Ihres Grundstücks, macht er sich nach § 201a Strafgesetzbuch strafbar – auch ohne Veröffentlichung. Er riskiert dann eine Freiheitsstrafe bis zwei Jahre oder eine Geldstrafe. Ob das reine Überfliegen fremder Grundstücke mit einer Drohne das Eigentumsrecht des Hausherrn beeinträchtigt, hängt von der Intensität der Störung ab. Aber: Stürzt die Drohne ab und verursacht Verletzungen oder Schäden, haftet der Drohnenpilot. Die Bundesregierung plant übrigens, Drohnen ab 500 g zukünftig registrieren zu lassen, um die Verantwortlichen bei Unfällen leichter haftbar zu machen."

Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr fordert Stopp der rechtswidrigen Inkasso-Praxis

der Deutschen Annington

Trotz einschlägiger Gerichtsurteile hält das größte deutsche Wohnungsunternehmen, die Deutsche Annington (nach dem Zusammenschluss mit der Gagfah demnächst unter Vonovia firmierend), weiter an ihrer rechtswidrigen Inkasso-Praxis fest. Der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. hat sich nun in einem Schreiben an Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Annington, gewandt und einen sofortigen Stopp gefordert.

Bereits in seinem Urteil vom 08.08.2012 (AZ 425 C 6285/12) hatte das Amtsgericht Dortmund eine Inkasso- Gebühr für rechtswidrig befunden. Darin begründete das Gericht, wenn ein Mieter eines Wohnungsunternehmens ohne Grund nicht zahlt, kann ein Großvermieter selbst mahnen. Auch eine Mahnung eines Inkassobüros ist ein EDV-Schreiben, mit denkbar geringem Aufwand und geringen Kosten. Das sei gerade einem Großvermieter zuzumuten. Dieser darf nicht unnötige Kosten produzieren, indem er ein Inkassobüro beauftragt.

Zu diesem Zeitpunkt betrieb die Deutsche Annington ihre Inkassoverfahren über das Tochterunternehmen Deutsche Wohninkasso GmbH.

Im März 2013 stellte sie ihre viel kritisierte Inkasso-Praxis dann um. Statt der Tochterfirma Deutsche Wohninkasso GmbH wurde der Rechtsanwalt Jochen H. Schatz mit seinem Berliner Anwaltsbüro (JHS Legal) beauftragt. Neben der eigentlichen Forderung werden von JHS Legal Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. 
Der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. sieht diese berechneten Gebühren als genauso überflüssig, wie die Inkassogebühren der Deutschen Annington-Tochter Deutsche Wohninkasso GmbH. Darin wird er von einem neueren Urteil des AG Dortmund bestätigt (s.u.)
?Wenn Vorstandsvorsitzender Rolf Buch seine eigenen Worte zur Mieterfreundlichkeit ernst nimmt, muss er umgehend handeln und die Inkasso-Praxis beenden.�, erklärte Rechtsanwalt Mirco Theiner, Geschäftsführer des DMB Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V., die Erwartungen an Deutschlands größten Vermieter.
Betroffene Mieterinnen und Mieter sollten sich nicht verängstigen lassen, gerade weil oft unberechtigte Beträge angemahnt werden. Echte Rückstände sollten ausgeglichen werden, ohne die Gebühren zu zahlen!�, empfahl Theiner. "Wir haben einen offenen Brief an Vorstandschef Rolf Buch geschrieben, um ihn von dieser rechtswidrigen Inkassopraxis abzubringen."

Es bleibt bei der klaren Haltung des Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V., der die Deutsche Annington auffordert: 
1. Für einfache Mahnungen keine externen Dienstleister mehr zu beauftragen und die bisherige Inkasso-Praxis mit überhöhten Gebühren zu beenden, 2. vom Unternehmen verlangte, aber bisher nicht gezahlte Gebühren, aus den Mieterkonten auszubuchen, 3. die Rückzahlung aller Gebühren an die Mieter, 4. das Mahnen unberechtigter Forderungen, z.B. bei Widersprüchen gegen Betriebskostenabrechnungen, umgehend zu unterlassen, 5. den Vertrag mit dem Anwaltsbüro JHS Legal offen zu legen.

Hintergrund: AG Dortmund: Keine Grundlage für Inkasso-Anwaltsgebühren 

Diese Auffassung wurde wiederum durch das Urteil des AG Dortmund vom 06.01.2015 (425 C 6720/14) bestätigt. Das Gericht sieht hierin weder eine Grundlage für die Berechnung der Inkasso-Anwaltsgebühren, noch für die Höhe der verlangten Mahngebühren. ?Die Klägerin hat durch jahrelange Übung gezeigt, dass das Mahnwesen von ihr ausgeübt werden kann. Alle dem Gericht bekannten Dortmunder Großvermieter machen dies auch selbst. Es fehlt deshalb zum einen das Merkmal der Notwendigkeit dieser Kosten, zum anderen liegt auch ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor. Das Gericht (AG Dortmund Urt. v. 8.8.2012 - 425 C 6285/12) hat bereits in seiner Entscheidung zum Konzerninkasso der Klägerin darauf hingewiesen, dass es auch bei einem gewerblichen Großvermieter wie der Klägerin, die Einschaltung eines Anwalts in einfachen Fällen wie dem vorliegenden für nicht notwendig und deshalb auch nicht erstattungsfähig hält. Daran hat sich nichts geändert.� (AG Dortmund vom 06.01.2015 425 C 6720/14) 
Im Hinblick auf die von der Deutschen Annington verlangten Mahngebühren wird vom AG Dortmund zudem deren Höhe kritisiert: ?Im Übrigen hatte das Gericht auch schon darauf hingewiesen, dass eine 1,3 Gebühr für standardisierte Computermahnungen auf keinen Fall in Ansatz gebracht werden kann. Allenfalls wäre eine 0,3 Gebühr ansatzfähig gewesen, wenn man den Anspruch dem Grunde nach bejaht. (AG Dortmund vom 06.01.2015 425 C 6720/14)

DMB: Annington beruft sich auf substanzlose Urteile 

Das Unternehmen hingegen hält nach wie vor an der Inkasso-Praxis fest und beruft sich dabei auf eine Reihe von Urteilen (AG Bochum vom 27.01.2015 68 C 491/14, AG Gelsenkirchen-Buer vom 04.04.2014 5 C 67/14, AG Recklinghausen vom 07.04.2014 52 C 46/14, AG Soltau vom 11.02.2014 4 C 685/13, AG Weißenburg i. Bay. vom 22.04.2015 1 C 66/15). Nach Auffassung des Mietervereins enthalten diese jedoch keine inhaltlichen Argumente, die die Inkassopraxis stützen würden.

Beim Kauf von Heften, Stiften und Mäppchen

an die Umwelt denken

Der Einkauf für den Schulstart ist für Eltern und Schüler eine gute Gelegenheit, auch an den Umweltschutz zu denken und sich im Klimaschutz zu engagieren. Es sind die kleinen Dinge, die oft ein großes Ganzes bewirken: Auch und gerade beim bewussten Kauf von Schulmaterialien lassen sich möglichst natürliche, chemisch unbelastete Materialien verwenden, kann sparsam mit natürlichen Ressourcen umgegangen, Abfall vermieden und damit letztlich ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit geleistet werden. Dazu gibt die Stadt Bonn einige Anregungen für eine umweltschonend gepackte Schultasche.

Der Klimaschutz beginnt beim Papier. Zum Schulbeginn wird alljährlich kräftig Papier gekauft. Immer noch werden Wälder für die Gewinnung von Frischfaserpapier abgeholzt und Landschaften zerstört. Leider ist derzeit nur jedes zehnte Schulheft aus Recyclingpapier. Dabei ist Deutschland Weltmeister im Altpapiersammeln: Rund 80 Prozent des gebrauchten Papiers wird recycelt - und wer gut sammelt, sollte auch die Produkte aus Altpapier genauso engagiert im Alltag einsetzen.

Clever seine Möglichkeiten zum Klimaschutz zu nutzen, bedeutet auch, sich für Schulmaterial aus Recyclingpapier zu entscheiden. Denn die Herstellung von Papierprodukten aus Altpapier spart im Vergleich zur Herstellung von Frischfaserpapier enorme Mengen an Energie, Wasser und Ressourcen. Die hartnäckigen Vorurteile aus den 80er Jahren wie "zu dunkel", "Tinte verläuft" usw. sind längst überholt. Recyclingpapier erfüllt inzwischen höchste Qualitätsansprüche. Wegen der hohen Weißgrade ist der Unterschied zu Frischfaserpapier optisch kaum noch wahrnehmbar, und auch preislich ist das Papier gleich.

Die Stadt Bonn geht mit gutem Beispiel voran und ist Vorreiter bei der Nutzung von Recyclingpapier mit dem "Blauen Umweltengel". Bonn behauptete sich in einem bundesweiten Wettbewerb mehrmals in Folge mit den höchsten Recyclingpapierquoten in der Verwaltung und erhielt den Titel "Recyclingpapierfreundlichste Stadt".

Wie erkennt man Recyclingpapier?

Der "Blaue Umweltengel" auf Schulheften oder anderen Papieren signalisiert, dass das Papier aus 100 Prozent Recyclingpapier besteht und garantiert, dass bei der Herstellung auch das aus Haushalten gesammelte Papier eingesetzt wird. Es ist das einzige offizielle und geschützte Prüfsiegel für Recyclingprodukte.

Andere Zeichen, wie "Aqua pro natura" sowie "Weltpark Tropenwald" sind keine geschützten Warenzeichen, die offiziell festgelegte Umweltkriterien erfüllen müssen. Sie gewährleisten zwar eine chlorfreie Bleichung ihrer Produkte, verwenden allerdings trotzdem Holz bei der Herstellung und sind für den umweltbewussten Einkäufer nicht empfehlenswert.

Wo bekommt man diese Materialien?

Online kann man umweltfreundliches Schulmaterial im auf klimaschutzfreundliche Produkte spezialisierten Fachhandel bestellen. Vor Ort ist es oft auf Nachfrage im gut sortierten Bürofachhandel oder in den entsprechenden Abteilungen von umweltorientierten Kaufhäusern und Supermärkten zu finden. Adressen sind auf www.heftefinder.de und www.blauer-engel.de/papierfinder zu finden. Viele Schulen organisieren auch Sammelbestellungen oder bieten das Material über sogenannte "Schülerfirmen" an.

Stifte

Filzstifte sollten lösungsmittelfrei und Holzbuntstifte unlackiert sein, damit die Kinder, wenn sie auf den Stiften herumkauen, nicht eventuell enthaltenes Cadmium, Blei oder Chrom aufnehmen.

Kugelschreiber sollten eine austauschbare Mine haben. Für den klassischen Textmarker gibt es mittlerweile Holzleuchtstifte als Alternative, die auch viel ergiebiger sind und nicht austrocknen. Bei Tintenkillern sollte man auf solche auf Wasserbasis achten, da diese keine Lösungsmittel enthalten. Umweltfreundlicher ist dennoch ein einfaches Durchstreichen oder die Verwendung von Korrekturrollern oder -mäusen.

Mäppchen

Beim Kauf sollte man nach leeren Mäppchen Ausschau halten, da Komplettpackungen meist mit billigem und nicht gerade umweltschonendem Material gefüllt sind.

Frühstücksboxen und Getränkeflaschen

Frühstücksboxen aus Metall oder Kunststoff und wieder befüllbare Getränkeflaschen helfen, viel unnötigen Verpackungsmüll wie Alufolie, Trinkpäckchen oder Einwegflaschen zu vermeiden und sind sehr praktisch. Getränke bleiben länger kalt bzw. warm. Alu-Flaschen sind dabei sowohl geschmacksneutraler als auch erprobter im Dichthalten.

Sonstiges

Radiergummis aus Natur- oder Synthesekautschuk sind eine gute Alternative. Lineale und Spitzer aus FSC-zertifiziertem Holz oder Metall helfen auch sparen, da sie sehr langlebig sind. Lösemittelfreie Klebestifte sollten Flüssigklebern vorgezogen werden.

Lehrkräfte können Unterrichtseinheiten zum Thema Recyclingpapier beim Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) kostenlos unter www.blauer-engel.de/schulstart bestellen. 

Können Großeltern für die Betreuung der

 Enkel „Großelternzeit” nehmen?

Herbert G. aus Duisburg schreibt: „Ich bin 60 und betreue regelmäßig unser Enkelkind. Seine Mutter ist alleinerziehend. Aber: Auch ich arbeite. Gibt es nicht für Großeltern etwas Ähnliches wie die „Elternzeit?“

Michaela Zientek (Foto), Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, antwortet: „Paragraph 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes räumt auch Großeltern einen Anspruch auf „Elternzeit” ein – als Ausnahme und unter besonderen Voraussetzungen. Großeltern erhalten sie nur, wenn ein Elternteil des Enkels noch minderjährig ist oder sich im letzten oder vorletzten Jahr seiner Ausbildung befindet. Diese muss vor dem 18. Lebensjahr begonnen worden sein. Außerdem muss das Enkelkind mit den Großeltern in einem Haushalt wohnen und überwiegend von diesen betreut werden. Der Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit nimmt. Treffen die genannten Kriterien auf Ihre Familiensituation zu, können sie Elternzeit beantragen. Übrigens können Großeltern dies auch in Notfällen tun: Wenn die Eltern ihr Kind wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht selbst betreuen können.“

 

Was tun, wenn der Keller vollläuft?

Das Telefon beim Mieterbund steht nicht still. Viele Mieter rufen an und wissen nicht was sie tun sollen, weil der Vermieter, gerade jetzt in den Osterferien, nicht erreichbar ist.

Der Bonner Mieterbund rät: „Folgende Schritte unbedingt zu beachten, wenn der Keller voll Wasser gelaufen ist oder sonstige Sturmschäden am Haus sind. Am wichtigsten ist immer die sofortige Mitteilung des Schadens an den Vermieter. Dies kann telefonisch, per Mail oder SMS aber auch per Fax oder Brief erfolgen. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben, sofort reagieren zu können. Ist er nicht erreichbar, sollte man bei Nachbarn fragen, ob die noch andere Kontaktmöglichkeiten kennen. Gelingt eine Kontaktaufnahme nicht oder kann der Vermieter nicht sofort eingreifen, muss man selbst versuchen, die Schäden so klein wie möglich zu halten. Also wertvolle Gegenstände in Sicherheit bringen und Möbel in nicht betroffene Zimmer schaffen, soweit das möglich ist. Dann eine Firma beauftragen, die Wasser aus dem Keller auspumpen und danach gegebenenfalls die Räume trocknen. Bei der Frage, wer für die entstandenen Schäden bezahlen muss, ist zu unterscheiden. Die Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung, das heißt das Auspumpen von Wasser und die Trocknung sowie die Beseitigung von Spuren an Böden, Wänden und Decken, fallen in die Verantwortung des Vermieters.
Für Schäden am Eigentum des Mieters haftet der Vermieter aber nicht. Hier sollte die Hausratsversicherung des Mieters eingeschaltet werden. Ist keine vorhanden, bleibt der Mieter auf den Schäden sitzen. Manche Gebäudeversicherungen übernehmen aus Kulanz einen Teil der Schäden, hier sollte der Vermieter gebeten werden, nachzufragen. Der Vermieter haftet nur dann ausnahmsweise, wenn sich bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, dass wegen eines Baumangels Wasser bei Starkregen eindringt und der Vermieter diesen Baumangel bisher nicht beseitigt hat. Dann kann er im Einzelfall verantwortlich für die Schäden des Mieters sein.

Für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Mieter zum Beispiel ein Dachfenster trotz angekündigten Regens offen stehen ließ, haftet natürlich der Mieter selbst. In diesem Fall sollte die private Haftpflichtversicherung des Mieters umgehend informiert werden.“

Gesetzliche Neuregelung führt zu

Leistungsverbesserungen bei Waisenrenten 

Der Deutsche Bundestag hat Leistungsverbesserungen bei den Waisenrenten beschlossen. Am 27. März 2015 sollen die gesetzlichen Neuregelungen den Bundesrat passieren und zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf hin.

Bei volljährigen Waisen entfällt zukünftig die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Damit können Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen künftig immer in voller Höhe gezahlt werden. Von den Ende 2013 rund 180.400 an volljährige Waisen gezahlten Renten waren rund 16.500 aufgrund der Einkommensanrechnung gekürzt worden.

Darüber hinaus wird der Kreis volljähriger Waisen, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, ausgeweitet. Neben dem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie dem Bundesfreiwilligendienst werden zukünftig weitere nationale und internationale Freiwilligendienste zu einem Anspruch auf Waisenrente führen. Damit erfolgt eine Angleichung an das Kindergeldrecht. Die Zahlung der Waisenrente erfolgt in der Regel längstens bis zum 27. Lebensjahr.

Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013.

Anmerkung für die Redaktion:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit.

Stadt Bonn und Bonner Energie-Agentur warnen

vor Haustürgeschäften zu Energieberatungen

Da sich in den vergangenen Tagen Anfragen verunsicherter Bürger gehäuft haben, warnt die Bonner Energie-Agentur vor Haustürgeschäften rund um eine Energieberatung. Bürgerinnen und Bürger aus Bad Godesberg schilderten, dass vermeintliche Energieberater anriefen und behaupteten, sie kämen von der Stadt Bonn. Sie wollten einen Termin vereinbaren und kostenlose Energieberatungen anbieten. Die Stadt weist darauf hin, dass für sie keine Energieberater unterwegs sind. 

Die Polizei rät, niemanden ohne Berechtigung in die Wohnung zu lassen und sich immer den Ausweis zeigen zu lassen. Wenn man sich Sorgen macht bzw. im konkreten Verdachtsfall soll man die 110 anrufen.

Die Bonner Energie-Agentur empfiehlt, an der Haustüre grundsätzlich keine Geschäfte abzuschließen und nichts zu unterschreiben. "Beratung zu Energiefragen ist sinnvoll und wichtig", sagt Celia Schütze von der Energie-Agentur. "Die Erfahrung zeigt aber, dass diese unseriösen Angebote häufig damit verbunden sind, Fenster, Türen oder andere Leistungen zu verkaufen. Ratsuchende sollten sich deshalb am besten an eine unabhängige Beratungsstelle wenden, die nichts verkaufen möchten." Schütze empfiehlt, sich für eine neutrale Beratung an die Bonner Energie-Agentur unter Telefon 0228 - 77 50 60 oder an die Verbraucherzentrale zu wenden.

Zum Schutz der Tiere:

Freilaufende Katzen müssen kastriert werden

Katzenhalter, die ihre Tiere draußen frei herum laufen lassen, müssen diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Darauf weisen die Veterinäre der Stadt Bonn hin.

Die Stadt Bonn will damit verhindern, dass sich Hauskatzen und verwilderte Katzen unkontrolliert vermehren. In vielen Fällen werden ungewollte Katzenbabys ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben, die schon jetzt überfüllt sind. Die ausgesetzten Tiere vermehren sich weiterhin unkontrolliert und es kommt zu einer Überpopulation von Katzen. Diese Tiere leben häufig in elenden Verhältnissen, sind oft krank und gefährden so die Gesundheit anderer Katzen.

Damit Katzen ins Freie dürfen, müssen die Tiere, sobald sie fünf Monate alt sind, von einen Tierarzt kastriert und gekennzeichnet werden. Um die Katzen bei Bedarf identifizieren zu können, müssen sie in einer entsprechenden Datenbank registriert sein. Weitere Informationen für Katzenhalter gibt es unter

www.bonn.de/@freigaengerkatzen.

Die Verordnung wurde vom Rat der Stadt Bonn beschlossen und ist im Juli 2012 in Kraft getreten.

Wann beginnt die Heizperiode?

Der Chef des des Bonner Mieterbundes, Mirco Theiner, antwortet: "Sobald ich in meinen Wohnräumen über mehrere Tage keine 20 Grad Celsius mehr erreichen kann.

Der Vermieter muss die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann. Dies gilt unabhängig vom Datum und auch unabhängig von Regelungen des Mietvertrages zu Heizperioden. Solche Regelungen sind unwirksam. Es kommt allein auf die Temperatur in der Wohnung an. Allerdings muss der Vermieter nicht rund um die Uhr diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23 Uhr, beziehungsweise 24 Uhr und 6 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus. Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt ein Wohnungsmangel vor und der Mieter kann zum Beispiel die Miete mindern. Er kann vom Vermieter auch unverzügliche Beseitigung des Mangels verlangen und diese notfalls vor Gericht im Einzelfall bei extremen Außentemperaturen auch als Eilentscheidung durchsetzen."

Berufsstarter: Sicherheit von Anfang an 

Vom ersten Arbeitstag an sind Auszubildende in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland.

Im Fall der Fälle haben Berufseinsteiger Anspruch aus dem Vorsorgepaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Verursacht beispielsweise ein schwerer Arbeitsunfall eine volle Erwerbsminderung, können sie Rente erhalten. Diese hat volle Lohnersatzfunktion. Der besondere Schutz gilt auch bei Unfällen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit. Grundsätzlich genügt auch hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, wenn im Unfallzeitpunkt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.

Auszubildende sind auch dann geschützt, wenn sie wegen eines Freizeitunfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können und voll erwerbsgemindert werden. Hier gilt die Sonderregel, dass die Rentenvoraussetzungen schon dann erfüllt sind, wenn in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestand. Die normale Mindestversicherungszeit von fünf Jahren ist in diesem Fall nicht erforderlich. Das gilt auch dann noch, wenn die volle Erwerbsminderung bis zu sechs Jahre nach dem Ende einer Ausbildung eintritt.

Auch bei Berufsanfängern gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Um den Versicherten nach Unfall oder Krankheit den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, wird zunächst alles getan, um ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederherzustellen. Diese Rehabilitationsleistungen sind im Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung enthalten – und zwar ohne Aufpreis.

Mit den I-Dötzchen den Schulweg schon jetzt trainieren

Es sind zwar noch ein paar Wochen bis zum Beginn des neuen Schuljahres, aber die Zeit sollten Eltern nutzen, um vor allem Erstklässler auf den neuen Lebensabschnitt vorzubereiten. Denn nicht nur das Lernen, sondern auch der neue Schulweg bieten viele Herausforderungen für I-Dötzchen, die in wenigen Wochen die Schule besuchen.

Die bisherigen Kindergartenkinder sollten auf den neuen täglichen Weg zur Schule gut vorbereitet werden. Die Stadt Bonn rät deshalb, dass Eltern frühzeitig mit ihren Kindern den Schulweg trainieren und das in den ersten Wochen und Monaten des neuen Schuljahres auf jeden Fall fortsetzen sollten. Mutter und Vater werden dabei schnell erkennen, wo ihr Kind Fehler macht und können solche Situationen gezielt mit ihm üben.

Sechsjährige sind aufgrund ihrer Körpergröße noch nicht in der Lage, die Verkehrssituation über parkende Autos hinweg zu erkennen und Geschwindigkeiten herannahender Autos richtig abzuschätzen. Außerdem können sie sich selten voll auf das Überqueren einer Straße konzentrieren. Gerade die vielen neuen Eindrücke und Erlebnisse lassen die Gefahren des Schulweges in den Hintergrund treten.

Nicht mit dem Fahrrad zur Schule

Grundschüler sollten nicht mit dem Fahrrad in die Schule geschickt werden. Auch wenn das Kind im vertrauten Wohnumfeld sicher fahren kann, ist es auf dem längeren und neuen Weg zur Schule den ständig wachsenden Anforderungen des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad setzt voraus, dass das Rad sicher bewegt werden kann, Regeln bekannt sind und ein gewisses Maß an Verkehrserfahrung vorhanden ist. Das erfüllen Kinder frühestens nach der Radfahrprüfung im vierten Schuljahr.

Was tun, wenn der Keller vollgelaufen ist?

Durch die starken Regenfälle und Gewitter in den letzten Tagen sind viele Keller und Wohnungen voll Wasser gelaufen.

Mirco Theiner, Geschäftsführer des Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. erklärt, was man sofort machen sollte, wenn das Wasser in der Wohnung steht: „Vier Schritte, die man unbedingt beachten sollte, wenn der Keller voll gelaufen ist.  

Am wichtigsten ist immer die sofortige Mitteilung des Schadens an den Vermieter. Dies kann telefonisch, per Mail oder SMS aber auch per Fax oder Brief erfolgen. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben, sofort reagieren zu können. Ist er nicht erreichbar, sollte man bei Nachbarn fragen, ob die noch andere Kontaktmöglichkeiten kennen.

Gelingt eine Kontaktaufnahme nicht oder kann der Vermieter nicht sofort eingreifen, muss man selbst versuchen, die Schäden so klein wie möglich zu halten. Also wertvolle Gegenstände in Sicherheit bringen und Möbel in nicht betroffene Zimmer schaffen, soweit das möglich ist.

Dann eine Firma beauftragen, die Wasser aus dem Keller auspumpen und danach gegebenenfalls die Räume trocknen kann. Bei der Frage, wer für die entstandenen Schäden bezahlen muss, ist zu unterscheiden. Die Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung, das heißt das Auspumpen von Wasser und die Trocknung sowie die Beseitigung von Spuren an Böden, Wänden und Decken, fallen in die Verantwortung des Vermieters.
Für Schäden am Eigentum des Mieters haftet der Vermieter aber nicht. Hier sollte die Hausratsversicherung des Mieters eingeschaltet werden. Ist keine vorhanden, bleibt der Mieter auf den Schäden sitzen. Manche Gebäudeversicherungen übernehmen aus Kulanz einen Teil der Schäden, hier sollte der Vermieter gebeten werden, nachzufragen. Der Vermieter haftet nur dann ausnahmsweise, wenn sich bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, dass wegen eines Baumangels Wasser bei Starkregen eindringt und der Vermieter diesen Baumangel bisher nicht beseitigt hat. Dann kann er im Einzelfall verantwortlich für die Schäden des Mieters sein.

Für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Mieter zum Beispiel ein Dachfenster trotz angekündigten Regens offen stehen ließ, haftet natürlich der Mieter selbst. In diesem Fall sollte die private Haftpflichtversicherung des Mieters umgehend informiert werden.

Rententipp: Die Erziehungsrente

Unterhaltsersatz für Geschiedene

Geschiedene mit Kindern stehen oftmals vor einer schwierigen finanziellen Situation, wenn der Ex-Ehepartner stirbt und damit die Unterhaltszahlung entfällt. Hier kann eventuell die gesetzliche Rentenversicherung mit einer Erziehungsrente helfen.

Anspruch auf eine Erziehungsrente besteht, wenn die Ehe nach dem 30.06.1977 geschieden wurde, der Ex-Ehepartner stirbt und der überlebende Partner nicht wieder verheiratet ist. Außerdem muss der überlebende Partner eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten zurückgelegt haben und ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehepartners erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Um die Rente erhalten zu können, ist ein Antrag erforderlich.

Detaillierte Informationen enthält die Broschüre „Hinterbliebenenrente – Hilfe in schweren Zeiten“. Sie kann kostenlos im Internet www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de bestellt oder heruntergeladen werden.

Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,3 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Spanien, Belgien, Israel und Chile auch bundesweit.

http://www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de

Mieterbund-Chef von Grünberg: "Der beste Schutz bei

Umwandlung ist die Kündigungssperrfristverordnung"

MRad. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die teilweise 40 Jahre und mehr in Annington-Wohnungen beheimatet sind, fürchten beim Kauf eines neuen Vermieters, dass sie dann in Folge einer Eigenbedarfsanmeldung ihre Wohnung verlassen müssen.

Aufgrund einiger Anfragen bei unserer Redaktion, haben wir den Chef und Experten des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg, Bernhard "Felix" von Grünberg, eingeschaltet und ihn gefragt, wann Eigenbedarf in einem solchen Fall angemeldet werden darf.

Mieterbund-Experte von Grünberg sagt: "Der beste Schutz bei Umwandlung ist die Kündigungssperrfristverordnung, die besagt, dass in Bonn nicht vor Ablauf von 9 Jahren nach Umwandlung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden darf. Danach kann der Vermieter für sich oder seine Familie Eigenbedarf geltend machen, wobei die Bedarfssituation bereits im Kündigungsschreiben dargestellt sein muss. Allerdings weitet die Rechtsprechung den Familienbegriff immer weiter aus."

http://www.von-gruenberg.de

 

Maulwürfe vertreiben

Es gibt hilfreiche Mittel, um Mauwürfe zu vertreiben. Die Chemie allerdings sollte man nicht einsetzen. Eher eine große Glasflasche, der man den Boden entfernt und sie dann in den Maulwurfshaufen steckt. Der rauschende Wind, der sich in der Flasche fängt, macht die Tiere rasend und jagt sie in die Ferne.

Ein andere Maßnahme ist ebenfalls fruchtend: Man mischt einen Liter Molke mit einem Liter Buttermilch und lässt dieses Gebräu eine Woche lang stehen, nicht im Kühlschrank, bis sich leichter Schimmel gebildet hat. In jeden Maulwurfshaufen ein Loch mit dem Besenende bohren und die übel riechende Flüssigkeit hineingießen. Schnell wird sich der kleine Geselle aus Ihrem Garten verabschieden und dem Nachbarn einen Besuch abstatten.

Mücken verschwinden

Halbieren Sie eine Zitrone und Stecken dort hinein jede Menge Gewürznelken. Der Geruch vertreibt die Mücken im Nu. Gut geeignet auch für die Kleinen im Kinderzimmer, auf die diese Plagegeister besonders gern fliegen. Also weg vom Mückenspray, das überwiegend aufgrund der chemischen Substanzen für die Menschen schädlich ist. 

Geld sparen

Wer beim Kochen die Elektroplatten des Herdes rund acht Minuten vor dem Garende ausschaltet, der kann im Jahr bis zu 50 Euro an Strom sparen. 

Weniger Arbeit

Wer die Rasenmäher-Messer vor dem Mähen mit Salatöl einreibt, hat im Nachhinein weniger Arbeit mit dem Säubern des Mähwerkes. Denn es bleibt kein Gras an den Messern hängen und geschont werden sie durch das Salatöl obendrein. Dafür können sie das billigste Salatöl nehmen. 

Schluckauf weg

Wer seinen Schluckauf schnell bekämpfen möchte, der nimmt einen Eiswürfel aus dem Kühlschrank und reibt damit gut eine Minute über den Kehlkopf. Das hilft garantiert! Der Schluckauf ist schnell kein Thema mehr.

Kleidung einsprayen

Wer Hautempfindlich ist oder mit Hautentzündungen (Dermatitis) zu tun hat, der sollte vorsichtig mit Parfüm und anderen gut riechenden Produkten sein. Nicht auf den Körper sprühen, eher auf Ihre Kleidung einen kleinen Hauch Ihres kostbaren Geruchsmittelchen.

Raumsprays sparen

Geben Sie ein paar Tropfen Parfüm im kalten Zustand auf die Glühbirne Ihrer Lampe. Und Sie werden erleben, wie sich im gesamten Raum ein toller Duft entwickelt, sobald Sie die Lampe erleuchten lassen.

 Angenehmer Duft

Ein paar Tropfen Ihres Lieblingsparfüms, das auch Ihr Partner so sehr liebt oder vielleicht auch der Hausfreund, ins Badewasser geträufelt und schon verwandelt sich Ihr Badezimmer in eine Parfüm-Wolke, die freilich auch am Körper durch die Körpertemperatur wohlriechend versprüht wird. Übrigens: Ein solches Bad weckt die Lebensgeister ganz enorm. Vom Beruf gestresste Menschen sind ganz schnell wieder fit.

 Abflussreinigung

Wer seinem Abfluss von Zeit zu Zeit in der Küche zwei Esslöffel Soda und zwei Esslöffel Salz einverleibt, der hat stets ein freies Rohr. Wenn Sie die beiden Pülverchen in den Abfluss geschüttet haben, dann lassen Sie nur ganz wenig Wasser nachlaufen. Warten Sie mindestens eine Stunde oder länger. Danach haben Sie wieder ein freies Rohr. Am besten vor dem Schlafengehen die Abflüsse mit Soda Speisesalz füllen. Ein billiges Reinigungsmittel, das bestens wirkt. Also sparen Sie Geld und kaufen keine fertigen Rohrreiniger, die meistens sowieso nicht helfen.

 Rote Augen

Wer kennt das nicht, dass man durch eine lang durchzechte Nacht am nächsten Morgen rote Augen wie ein Albino hat und dazu noch leicht geschwollen sind. Für schnelle Abhilfe sorgt eine mit Gel gefüllte Augenmaske, die es im Handel gibt. Diese sollte man im Kühlfach des Kühlschranks aufbewahren. Bereits nach wenigen Minuten (rund 5 bis 10 Minuten) sind die roten Augen verschwunden und die leichte Geschwulst geht ebenfalls zurück.

 Keine Angst vor Quallen

Wie man weiß, spritzen die Tentakeln der Feuerquallen beim Berühren ein Sekret in die Haut, das sie anschwellen lässt und nesseln. Abhilfe leistet eine neue Sonnencreme, die die Angriffslust der Quallen abschneidet.

Die beste Creme ist von Canea mit dem Sonnenschutzfaktor 30, die auch bestens für Kinder geeignet ist. Geführt wird diese Creme in Apotheken.

Wichtig! Kinder sollten mit festem Schuhwerk bei Quallengefahr herumlaufen. Sind Kinder bereits durch die Quallen verletzt, dann die Verletzungen mit Salzwasser abwaschen und mit einer kühlenden Creme einreiben. Jeder Apotheker gibt Ihnen entsprechenden Rat. Nehmen Sie nicht die vom Apotheker angebotenen teuren Cremes, fragen Sie nach preiswerten Produkten, die genauso gut helfen.

Essen nach dem Sport?

Viele Hobbysportler meinen, dass sie nach dem Joggen richtig zulangen müssten, zumal sie auch kräftig abgenommen hätten. Das ist ein Trugschluss: Man hat gar nicht so viel abgenommen nach einem Lauf. Deshalb gilt: Wer nach dem Joggen keinen Hunger hat, der sollte auch nichts essen, dafür aber kräftig Mineralwasser trinken, denn schließlich hat der Körper viel Flüssigkeit abgegeben.

 Gesunde Kartoffeln

Wie gesund Kartoffeln sind, dies war kürzlich in einer Agenturmeldung zu lesen. Denn die "Erdäpfel" haben viel Vitamin C. Deshalb empfehlen wir vom Hardtberg-Boten: An stelle einer Schweinshaxe lieber mal ein paar große Kartoffeln abkochen und sie mit Magerquark verspeisen. Den Quark kann man sich mit Kräutern und Gewürzen mixen. Ihr Körper wird sich bei Ihnen bedanken, denn beides leicht bekömmlich und natürlich kalorienarm.

 Tomaten sehr gesund

Täglich soll man mindestens zwei Tomaten essen, dies empfiehlt die bekannte Bonner Heilpraktikerin Marion Lee, zumal sie laut wissenschaftlicher Berichte bei zahlreichen Patienten in Sachen Krebsheilung wahre Wunder vollbracht haben sollen. Die Tomaten sollen auch gegen die teuflische Krebskrankheit vorbeugen. Ernährungswissenschaftler empfehlen: Tomaten in Scheiben auf ein mit Margarine bestrichenes Brot legen, etwas mit Natursalz aus dem Reformhaus und frischer Petersilie bestreuen, sei sehr gesund. Damit könne man mehr als 80 Jahre alt werden. Übrigens: Ein 85-Jähriger meint, dass er stets viel Tomaten gegessen habe, aber auch viele Möhren. Deshalb könne er noch gut sehen und sein „Verstandskasten“ sei auch noch in Ordnung. Augenzwinkernd meinte er weiter, dass er noch kein „Kaninchen mit einer Brille“ gesehen habe.

 Karotten und Olivenöl

Wie man weiß, kommen die meisten Krankheiten über den Darm. Deshalb sollte er gut „geschmiert“ sein, damit sich in den sieben Metern Darm des Menschen kein Kot festsetzen kann, der einen Gärungsprozess auslöst und somit einen Krankheitsherd verursacht. Deshalb empfehlen zahlreiche Ärzte und Heilpraktiker entsprechend vorzubeugen. Dies könnte beispielsweise sein: Schälen Sie einige Möhren, geben einen geschälten Apfel hinzu und fügen je nach Geschmack einen guten Schuss kalt gepresstes Olivenöl hinzu und mixen es mit einem Küchengerät zu einem Brei. Davon nehmen Sie jeden Morgen vor dem Frühstück zwei Esslöffel. Damit tun Sie etwas für Ihre Gesundheit! Und wer sowieso Schwierigkeiten mit dem Stuhlgang hat, der kann ohne Abführmittel im Nu seinen Darm freimachen. Dazu wird der Darm auf natürlichem Wege gut „eingefettet“, also die Krankheitserreger haben keine Chance.

 Obstessig

Obstessig ist kein Wundermittel für die Gesundheit, aber eine "Medizin", die neben täglicher Bewegung und vernünftiger Ernährung den Herzinfarkt, Venenleiden, Gefäßablagerungen oder Durchblutungsstörungen wegzaubert.

Alle jene Menschen, die jeden Morgen vor dem Frühstück ein warmes Glas Wasser mit einem Esslöffel Obstessig trinken, werden sich von Tag zu Tag immer wohler fühlen. Auch für den Darm ist dieses Mixgetränk eine gute Erholung und macht ihn frei von Bakterien.

 Olivenöl

Ein Esslöffel Olivenöl hebt die cholesterinsteigernde Wirkung von zwei Hühnereiern auf. Vier bis fünf Esslöffel Olivenöl verbessern, so die Ernährungserxperten, auf spektukuläre Weise das Blutbild von Herzinfarktpatienten. Bei Männern, so ist in einer Studie zu lesen, sind zwei Drittel eines Esslöffels Olivenöl blutdrucksenkend.

Olivenöl ist im Mittelmeerraum seit viertausend Jahren ein Gesundheitselixier. Überliefert ist: Ramses II., der von 1290 bis 1224 v. Chr. in Ägypten herrschte, soll gegen jede Art von Beschwerden Olivenöl geschluckt haben.

Äpfel heilen

Zwei bis drei Äpfel pro Tag können den Cholesterinspiegel im Blut senken und das HDL-Cholesterin, das das Herz schützt, leicht er erhöhen. Diese Menge kann außerdem den Blutdruck senken und dazu beitragen, dass der Blutdruck stabil bleibt. Allgemein gilt: Je höher Ihr Cholesterinspiegel, desto größer der Nutzeffekt.

Bereits in der griechischen Mythologie schmeckten Äpfel wie Honig und heilten Krankheiten. In der amerikanischen Volksmedizin wird der Apfel der "König der Früchte" genannt, gilt als neutralisierendes Mittel gegen jede Art von überschüssiger Säure im Körper und deshalb, wie es in einem Artikel in American Medicine von 1927 hieß, als "therapeutisch wirksam bei allen Fällen von Acidose, Gicht, Rheumatismus, Gelbsucht und allen Leber- und Gallenblasenentkrankheiten bis zu nervösen Erkrankungen und Hautkrankheiten, die durch eine träge Lebertätigkeit, Übersäuerung und Autointoxikation (Selbstvergiftung des Körpers) verursacht werden.

 

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