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Erziehungsrente –
die unbekannte
Leistung
Unterhaltsersatz für
Geschiedene
Viele wissen nicht,
dass auch
Geschiedene eine
Rente erhalten
können, wenn sie ein
Kind erziehen und
ihr geschiedener
Ehepartner stirbt.
Wenn durch den Tod
des Ex-Partners die
Unterhaltszahlung
entfällt, kann hier
eventuell die
gesetzliche
Rentenversicherung
mit einer
Erziehungsrente
helfen.
Die Erziehungsrente
wird allerdings
nicht aus der
Versicherung des
verstorbenen,
geschiedenen
Ehepartners gezahlt.
Der überlebende
Elternteil selbst
muss mindestens fünf
Jahre mit
Beitragszeiten
zurückgelegt haben.
Außerdem muss er ein
eigenes Kind oder
ein Kind des
früheren,
verstorbenen
Ehepartners
erziehen, das noch
keine 18 Jahre alt
ist. Das Gleiche
gilt für ein
behindertes eigenes
Kind oder Kind des
früheren Ehepartners
unabhängig vom Alter
des Kindes.
Weitere
Voraussetzungen für
einen Anspruch auf
Erziehungsrente
sind:
Es besteht kein
Anspruch auf Witwen-
oder Witwerrente,
weil die Ehe nach
dem 30.06.1977
geschieden,
aufgehoben oder für
nichtig erklärt
wurde.
Zudem ist der
überlebende Partner
nicht wieder
verheiratet und
keine
Lebenspartnerschaft
eingegangen.
Die Erziehungsrente
entspricht in ihrer
Höhe der Rente wegen
voller
Erwerbsminderung und
kann damit zur
Sicherung des
Lebensunterhalts
beitragen. Um die
Rente erhalten zu
können, müssen
Betroffene einen
Antrag stellen.
Weitere Auskünfte
gibt es bei den
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der
Deutschen
Rentenversicherung
am kostenlosen
Servicetelefon unter
0800 10004800.
Anmerkung der
BR-Redaktion:
Die Deutsche
Rentenversicherung
Rheinland mit
Hauptsitz in
Düsseldorf zahlt
monatlich rund 1,34
Millionen Renten.
Mit ihrem
Beratungsnetz ist
sie in allen Fragen
der Altersvorsorge
und Rehabilitation
regionaler
Ansprechpartner in
den
Regierungsbezirken
Köln und Düsseldorf,
als
Verbindungsstelle zu
Belgien, Chile,
Israel, Spanien und
Uruguay auch
bundesweit. Darüber
hinaus ist sie
Träger von sechs
Rehabilitationskliniken.
Bonner Mieterbund
antwortet
TV-Kabelanschluss-Verlegung
erhöht die Miete
MRad.
Zahlreiche Anrufe
erhielten wir aus
der Leserschaft.
Denn ein Vermieter
eines Hauses in
Duisdorf, mit rund
20 Wohnungen, hat
kürzlich einen
TV-Kabelanschluss
verlegen lassen und
verlangt jetzt über
13 Euro pro Monat
mehr Miete. Wie mir
ein Mieter sagte,
habe er nach der
Ankündigung dieser
Maßnahme einen
schriftlichen
Widerspruch
eingelegt. Aber
dennoch hat die
Vermieter diese
Maßnahme
durchgeführt.
Wir haben diesen
Sachverhalt zur
Beantwortung an den
Bonner Mieterbund
weitergegeben: Dazu
schreibt der Bonner
Mieterbund: „Hat der
Vermieter die
Installation des
Kabelanschlusses als
Modernisierung auf
die Mieter umgelegt,
so ist für die
Frage, ob die
Modernisierungsmaßnahme
eine Mieterhöhung
gerechtfertigt stets
wesentliche, ob
durch die
Installation des
Kabelanschluss ist
eine
Wohnwertverbesserung
erfolgt. Hier hat
der
Bundesgerichtshof
für einen
sogenannten
rückkanalfähigen
Breitbandkabelanschluss
entschieden, dass
hierin eine
wohnwertverbessernde
Modernisierung
liege, die der
Mieter zu dulden hat
(BGH WUM 2005, 576).
Aus der Entscheidung
ergibt sich auch
eine Wertung des
Bundesgerichtshofs
dahingehend, dass
grundsätzlich ein
Breitbandkabelanschluss
Vorteile gegenüber
dem Fernsehempfang
über
Digitalfernsehen
oder eine
Parabolantenne
biete. Es dürfte für
die Frage, ob auch
im vorliegenden Fall
eine Modernisierung
vorliegt, somit auch
wesentlich sein, wie
im Objekt zuvor
Fernsehen empfangen
werden konnte.
Hat der Vermieter
dagegen lediglich
die
Betriebskostenvorauszahlungen
erhöht, so ist die
Einführung neuer
Betriebskosten
grundsätzlich unter
bestimmten
Voraussetzungen zulässig.
Für die
Einzelfallbeurteilung
sind hier jedoch die
einzelnen
mietvertraglichen
Regelungen von
Bedeutung.“
Wir empfehlen von
der BR-Redaktion,
sich mit Herrn
Bernhard von
Grünberg in
Verbindung zu
setzen, der seit
einigen Jahrzehnten
jeden Donnerstag
(außer feiertags) ab
17 Uhr im Bonner
Alten Rathaus
kostenlos zur
Mieter- und
Sozialberatung für
Sie Rede und Antwort
steht.
NRW-Landesregierung
verschlechtert das
Mietrecht
In einer
Pressemitteilung,
die uns Bernhard von
Grünberg, Chef des
Bonner Mieterbundes,
zugeschickt hat,
heißt es: „Die
Landesregierung
plant zum 1.7.2020
wesentliche
Mieterschutzvorschriften
zu lockern. Hiervon
sind vor allem auch
die Gemeinden des
Rhein-Sieg-Kreises
betroffen.
Dem treten die
Mitglieder der
Bündnisse für Wohnen
in Bonn und dem im
Rhein-Sieg-Kreis -
ein Zusammenschluss
von Mieterbund,
Wohlfahrtsverbänden,
sozialen Trägern und
dem Deutschen
Gewerkschaftsbund -
entschieden entgegen
und mahnen die
zuständigen
Landespolitiker der
Region, die
Verordnung in der
jetzigen Form zu
verhindern.
Auch der
Rhein-Sieg-Kreis ist
von einem stärker
werdenden
Wohnungsmangel
betroffen. Auch hier
wächst die
Einwohnerzahl, die
nicht durch
entsprechenden
Neubau von Wohnungen
kompensiert wird.
Auch hier wird der
Bestand an
öffentlich
geförderten,
preiswerten
Wohnungen immer
geringer.
Die Folge sind
steigende Mieten und
Wohnkostenbelastung.
Hinzu kommt, dass
eine immer größer
werdende Zahl an
Menschen in unserer
Region wegen der
Corona-Krise nicht
weiß, wie es mit
ihnen wirtschaftlich
weitergehen soll.
Im Einzelnen geht es
um folgende
Einschränkungen: Die
Mietpreisbremse,
Kündigungssperrfrist
und Kappungsgrenzen
sollen in vielen
Gemeinden nicht mehr
bzw. eingeschränkt
gelten.
1. Mietpreisbremse
Die Bundesregierung
hat gerade die
Mietpreisbremse
verschärft. Bei
Neuvermietung darf
die Miete nicht 10
Prozent über der
ortsüblichen
Vergleichsmiete
liegen. Wer bereits
zu viel gezahlt hat,
kann diese Zahlung
zurückverlangen.
2.
Kündigungssperrfrist
Bei Umwandlung von
Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen,
kann die Wohnung in
einem Zeitraum von
acht Jahren nicht
wegen Eigenbedarf
gekündigt werden.
3. Kappungsgrenze
Mieterhöhungen
dürfen im Rahmen der
ortsüblichen
Vergleichsmiete nur
um 15 Prozent statt
um 20 Prozent in
einem Zeitraum von
drei Jahren
erfolgen.
Diese Vorschriften
gelten in Bonn und
nur zum Teil noch in
Siegburg, Bornheim,
Bad Honnef, Alfter,
Hennef, Niederkassel
und Königswinter.
Die Mietpreisbremse
wird abgeschafft in
Sankt Augustin und
Troisdorf.
Bei der
Kündigungssperrfristverordnung
wird in folgenden
Gemeinden die Frist
von acht Jahren auf
fünf Jahre
reduziert: Alfter,
Bad Honnef,
Bornheim,
Niederkassel,
Rheinbach, Siegburg
und Wachtberg.
Die
Kappungsgrenzenverordnung
soll für Troisdorf
und Sankt Augustin
abgeschafft werden.
Die
Landtagsabgeordneten
unserer Region, der
Landtag als Ganzes
und die
Landesregierung
werden aufgefordert,
die bisher geltenden
Verordnungen
aufrecht zu
erhalten.
Der Rhein-Sieg-Kreis
und die ihm
angehörigen Kommunen
werden außerdem
aufgefordert, einen
qualifizierten
Mietspiegel zu
erstellen, damit
sich Mieter und
Vermieter über den
Wohnungsmarkt
informieren können
und nicht zu
rechtfertigende
Mieterhöhungen
unterbleiben.“ |
Mindestens 1,5 Meter
Abstand
beim Überholen von
Fahrrädern
Mit einer
gemeinsamen
Kampagne werben
die Stadt Bonn
und der ADFC
künftig auf
allen Fahrzeugen
des städtischen
Fuhrparks für
mehr
Seitenabstand
beim Überholen
von Radfahrern.
Am Donnerstag,
4. April 2019,
beklebten Helmut
Haux,
Abteilungsleiter
im
Stadtplanungsamt,
sowie
ADFC-Vorsitzende
Annette
Quaedvlieg und
ADFC-Verkehrsplanungssprecher
Werner Böttcher
die ersten
städtischen
Fahrzeuge mit
entsprechenden
Aufklebern.
Alle Fahrzeuge
des Fuhrparks
werden in Kürze
mit den
Aufklebern
ausgestattet,
die auf den
Mindestabstand
von 1,5 Metern
beim Überholen
hinweisen. "Die
Stadt Bonn
unterstützt die
Aktion des ADFCs
Bonn/Rhein-Sieg
und beteiligt
sich an den
Kosten für die
Aufkleber",
sagte Helmut
Haux. "Wir
werben für
gegenseitigen
Respekt und
Rücksichtnahme
im
Straßenverkehr."
"Vielen
Autofahrern ist
nicht bewusst,
dass die
Rechtsprechung
bei
Überholvorgängen
im Stadtverkehr
einen Abstand
von mindestens
1,5 Metern für
erforderlich
hält", so Werner
Böttcher. "Da am
Straßenrand
fahrende
Radfahrer auch
Hindernissen wie
Gullis,
Straßenschäden
und aufgehenden
Autotüren
ausweichen
müssen, ist ein
ausreichender
Abstand so
wichtig." Dabei
sei auch eine
moderate
Geschwindigkeit
einzuhalten.
Für den ADFC ist
Rücksichtnahme
im Verkehr ein
zentrales
Anliegen.
"Autofahrer, die
nicht auch
Radfahrer sind,
haben oft keine
Vorstellungen
davon, welche
Ängste und
Unsicherheit ein
zu enges
Überholen
auslösen kann",
so Annette
Quaedvlieg.
"Gerade ältere
Menschen und
auch Schüler
fühlen sich
bedroht, wenn
sie fast vom
Außenspiegel
eines Autos
berührt werden.
Auch wenn nicht
immer gleich ein
Unfall passiert:
Die Angst vor
einer Berührung
ist bei vielen
so groß, dass
unsichere und
ängstliche
Radler auf den
Gehweg
ausweichen. Das
ist zwar nicht
erlaubt, aber
gerade ältere
Radfahrer wissen
sich nicht
anders zu
helfen."
Deshalb ist der
ADFC sehr froh,
dass nach der
Bonner Polizei
auch die Stadt
Bonn die
Aufklärungskampagne
für den
Mindestabstand
von 1,5 Metern
beim Überholen
unterstützt. "Es
ist ein gutes
Zeichen, dass
künftig alle
städtischen
Fahrzeuge mit
einem Aufkleber
fahren, der auf
den
Mindestabstand
hinweist", so
Böttcher.
Die
wichtigsten
Fakten
zum
Überholen:
Innerorts
müssen
Kraftfahrzeuge
mindestens
1,5
Meter
Abstand
zu
Radfahrenden
halten.
Schon
die
durch
das
überholende
Kfz
entstehenden
Veränderungen
der
Seitenwind-
und
Luftdrucksituation
können
zu
Unfällen
von
Radfahrenden
führen.
Lkw
und
Busse
müssen
zwei
Meter
Abstand
einhalten.
Außerorts
und
bei
Geschwindigkeiten
über
50
Kilometer
pro
Stunde
sind
zwei
Meter
Abstand
erforderlich.
Auch
beim
Überholen
von
Kindern
oder
Eltern
mit
Kindern
sind
zwei
Meter
einzuhalten.
An
Steigungen
ist
wegen
der
Pendelbewegungen
von
Radfahrenden
ein
Abstand
von
mindestens
zwei
Metern
erforderlich.
Radfahrende
sollten
mindestens
einen
Meter
Abstand
zu
parkenden
Autos
halten,
um
nicht
durch
unachtsam
geöffnete
Autotüren
verletzt
zu
werden.
Ist
eine
Straße
zu
eng
für
diese
Mindestabstände,
ist
ein
Überholen
nicht
zulässig.
Auch
wenn
Radschutzstreifen
oder
Radfahrstreifen
eine
eigene
Fahrspur
suggerieren,
muss
hier
ein
ausreichender
Seitenabstand
eingehalten
werden.
|
Vermieter DIWO-Home will
keine Briefe
mehr
verschicken
Der Vermieter DIWO-Home, der
in Bonn-Tannenbusch viele
Wohnungen besitzt, hat in
Schreiben an die Mieter
mitgeteilt, dass er seine
gesamte Kommunikation
ausschließlich über eine App
abwickeln möchte.
In uns vorliegenden
Schreiben von Mietern
erweckt der Vermieter den
Eindruck, als habe man als
Mieter gar keine andere
Wahl, als sich die
vorgeschlagene APP aus dem
App-Store zu laden.
Wie der Bonner Mieterbund
von Mieterbund-Kollegen aus
anderen Städten, in denen
die DIWO auch
Wohnungsbestände hat, dass
auch dort gleichlautende
Schreiben an die Mieter
verschickt worden sind. Der
Mieterbund Bonn weist darauf
hin, dass keiner gezwungen
sei, auf eine digitale
Kommunikation mit dem
Vermieter umzusteigen, auch
wenn in den Schreiben
suggeriert werde, dass man
umsteigen müsse.
Der Vorsitzende des Bonner
Mieterbundes, Bernhard von
Grünberg sagt
hierzu: „Gerade in Bonn
wohnen viele ältere Menschen
in den DIWO-Beständen. Diese
haben oft weder ein
Smartphone oder einen
Internetanschluss und auch
nicht die Kenntnisse, die
man benötigt, um sicher im
Netz zu arbeiten. Wir können
nur dringend davon abraten,
auf dieses fragwürdige
‘Angebot’ einzugehen. Wir
befürchten, dass der
Vermieter mit den Zugriff
auf die App digital die
Mieter ‘verfolgen’ kann und
für den Mieter im Falle
einer Auseinandersetzung
Nachteile entstehen. Bislang
ist uns noch nicht bekannt,
wie man beispielsweise die
Meldung über einen Mangel in
der Wohnung über die App
zweifelsfrei nachweisen kann
und ob eine solche Meldung
dann vor Gericht als
Nachweis gilt. Auch die
Vorlage von wichtigen
Unterlagen bei Behörden ist
nicht geklärt. Im Zweifel
müsse diese dann von den
Mietern selbst ausgedruckt
werden. Wir empfehlen rein
vorsorglich, schriftlich
gegen die Umstellung auf die
digitale Kommunikation
vorzugehen und einen
Widerruf bei der Zentrale in
Bad Ems einzulegen.“
Das Veröffentlichen von
Schülerfotos
bleibt wie bisher möglich
Zum
Schulstart in anderen
Bundesländern ist es zu
Irritationen gekommen, ob in
Schulalben,
Erinnerungsbüchern und
Schulbroschüren aufgrund der
Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung
weiter Bilder von
Schülerinnen und Schüler
veröffentlicht werden
können.
„Für die Veröffentlichung
von Fotografien bleibt das
Kunsturhebergesetz auch
unter der seit dem 25. Mai
2018 anwendbaren
Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) erhalten. Es sind
keine Änderungen oder gar
eine Aufhebung vorgegeben.
Die Ansicht, das
Kunsturhebergesetz werde
durch die DS-GVO verdrängt,
ist falsch. Das
Kunsturhebergesetz stützt
sich auf Artikel 85 Abs. 1
DS-GVO, der den
Mitgliedstaaten der
Europäischen Union nationale
Gestaltungsspielräume bei
dem Ausgleich zwischen
Datenschutz und der
Meinungs- und
Informationsfreiheit
eröffnet. Das
Kunsturhebergesetz steht
daher nicht im Widerspruch
zur DS-GVO, sondern fügt
sich als Teil der deutschen
Anpassungsgesetzgebung in
das System ein“, betont der
CDU-Europa-Abgeordnete Axel
Voss (Foto).
Gemäß § 22, Satz 1, des
Kunsturhebergesetz dürfen
Bildnisse nur mit
Einwilligung des
Abgebildeten verbreitet oder
öffentlich zur Schau
gestellt werden. Die
rechtlichen Bestimmungen des
KunstUrhG gelten für
Jedermann, also für Schüler,
Lehrkräfte und auch für
unbeteiligte Dritte.
„Für Lehrer wie Eltern
bedeutet das in der Praxis:
Zwingende Voraussetzung für
die Einstellung von Fotos
ins Internet und anderen
Veröffentlichungen ist die
Vorlage einer Einwilligung.
Diese Einwilligung bedarf
grundsätzlich der
Schriftform. Sie ist
möglichst präzise zu fassen.
In ihr ist anzugeben, zu
welchem Zweck diese
Einwilligung erteilt wird
und die Medien, in denen die
Veröffentlichung geplant
ist, sind genau aufzuführen.
Die Einwilligungserklärung
muss einen Hinweis
enthalten, dass die
Einwilligung verweigert oder
mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen werden kann. Dann
gibt es keinerlei Probleme“,
erläutert Voss, der die
Städte Köln, Bonn und
Leverkusen sowie die Kreise
Rhein-Sieg und Rhein-Erft
vertritt. |
|
Achtung Schulabgänger:
Ausbildungssuche
zählt für die Rente!
In den vergangenen Wochen
haben wieder viele junge
Menschen ihre Schullaufbahn
beendet. Aber nicht alle
finden sofort einen
Ausbildungsplatz.
Die Deutsche
Rentenversicherung Rheinland
weist darauf hin, dass sich
auch in diesem Fall eine
rentenrechtliche Lücke im
Versicherungsverlauf
vermeiden lässt.
Denn wer zwischen 17 und 25
Jahre alt ist und sich bei
einer deutschen Agentur für
Arbeit mindestens einen
Kalendermonat
ausbildungssuchend meldet,
kann diese Zeit für seine
spätere Rente gutgeschrieben
bekommen.
Viele wissen nicht, dass die
Suche nach einem beruflichen
Ausbildungsverhältnis auch
als so genannte
Anrechnungszeit für die
Rente zählt, obwohl die
Arbeitsagentur keine
finanzielle Unterstützung
und keinen Rentenbeitrag
zahlt.
Weitere Auskünfte gibt es
bei den Service-Zentren der
Deutschen Rentenversicherung
Rheinland, ihren
Versichertenältesten, am
kostenfreien Bürgertelefon
unter 0800-1000 48013 und im
Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de. |
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland warnt:
Vorsicht Trickbetrüger!
|
Wer im Namen der Deutschen
Rentenversicherung Rheinland
telefonisch über persönliche Daten
oder gar die Bankverbindung
ausgefragt wird, hat es mit
Sicherheit mit Trickbetrügern zu
tun.
Die Deutsche Rentenversicherung
Rheinland warnt aus gegebenem Anlass
eindringlich davor, solchen Anrufern
Auskünfte zu geben. Auch
telefonische Angebote, Medikamente
oder medizinische Hilfsmittel zu
verkaufen, werden keinesfalls von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Deutschen Rentenversicherung
Rheinland unterbreitet. Betroffene
sollten derartige Telefongespräche
sofort beenden.
Für Auskünfte in Renten- oder
Rehabilitationsangelegenheiten
können sie sich jederzeit selbst
direkt an die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Service-Zentren der
Deutschen Rentenversicherung
Rheinland, an die
Versichertenältesten oder an das
kostenfreie Bürgertelefon unter 0800
100048 013 wenden. |
Fenster
gehören nicht dem Wohnungseigentümer
|
Wohnungseigentümer
dürfen die Fenster ihrer Wohnung
nicht eigenmächtig modernisieren.
Darauf weist der
Verbraucherschutzverband Wohnen im
Eigentum e.V. (WiE) hin. Denn die
Fenster einer Wohnung gehören nicht
dem Wohnungseigentümer, sondern der
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
"Außenfenster sind zwingendes
Gemeinschaftseigentum, ebenso die
Wohnungseingangstüren", erklärt
WiE-Referentin Sabine Feuersänger.
Das heißt: Die Fenster sind sogar
dann Eigentum der WEG, wenn in der
Teilungsordnung etwas anderes steht.
Abweichende Regelungen, die die
Fenster zum Sondereigentum einer
Wohnung erklären, werden von der
Rechtsprechung nicht als gültig
anerkannt. Eigentümer, die ihre
Fenster renovieren wollen, müssen
deshalb zuvor immer einen Beschluss
der Eigentümerversammlung darüber
beantragen. Das gilt für sämtliche
Änderungen an Fensterrahmen,
Verglasung, Fensterläden,
Außenjalousien und -markisen,
Rollläden sowie an den Fenstersimsen
und äußeren Fensterbänken. Nur die
inneren Fensterbänke gehören zum
Sondereigentum. Über sie können
Wohnungseigentümer allein bestimmen.
Mehr Informationen
dazu, was
Wohnungseigentumsgemeinschaften bei
Modernisierungen beachten sollten,
finden Interessierte in dem
WiE-Ratgeber "Der
Modernisierungs-Knigge für
Wohnungseigentümer", den sie auf der
Website des Verbands unter https://www.wohnen-im-eigentum.de/modernisierungs-knigge kostenfrei
herunterladen können.
Wohnen im Eigentum
e.V. ist bundesweit aktiv und der
einzige Verbraucherschutzverband,
der speziell die Wohnungseigentümer
vertritt. Parteipolitisch neutral
und unabhängig engagiert sich WiE
für ihre Interessen und Rechte in
der Öffentlichkeit sowie gegenüber
Politik und Wirtschaft. WiE fordert
mehr Verbraucherschutz und
Markttransparenz auf dem Bau-,
Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine
Mitglieder unterstützt WiE unter
anderem mit kostenfreier
Telefonberatung durch Rechtsanwälte
und Architekten sowie weiteren
Beratungsdienstleistungen rund um
die Themen Eigentumswohnung, Bauen
und Modernisieren.
Weitere
Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de
|
Für
eine starke Zivilgesellschaft
„Ob
Jugendmigrationsdienste, die Lokalen
Allianzen für Menschen mit Demenz
oder die Mehrgenerationenhäuser –
auch in Bonn stärkt die
Bundesregierung die
Zivilgesellschaft durch diese
Projekte“, erklärt die Bonner
CDU-Bundestagsabgeordnete Claudia
Lücking-Michel und verweist auf eine
neue interaktive Deutschlandkarte
des Bundesfamilienministeriums. Auf
dieser Karte kann gezielt nach
Projekten in der Bundesstadt gesucht
werden.
So werden gleich drei
Lokale Allianzen für Menschen mit
Demenz in Bonn gefördert. „Ziel ist
es, Demenzerkrankten und ihren
Angehörigen direkt in ihrem
Wohnumfeld die bestmögliche
Unterstützung zu bieten und es
Betroffenen zu ermöglichen, so lange
wie möglich in ihrem sozialen Umfeld
zu bleiben“, sagt Lücking-Michel. Zu
nennen sind hier das Demenz-Zentrum
„Gemeinsam gehen“, das Katholische
Bildungswerk Bonn sowie der Verein
Lebensqualität im Alter.
Zwei
Jugendmigrationsdienste kümmern sich
in Bonn und in Bad Godesberg um
junge Menschen mit
Migrationshintergrund, um ihnen
Chancengleichheit und Teilhabe zu
eröffnen – vor allem für ihre
berufliche Zukunft.
Ein weiteres
Beispiel: Die Evangelische Thomas
Kirchengemeinde "Haus der Familie"
wird im Rahmen des Bundesprogramms
"Menschen stärken Menschen"
unterstützt, welches zum Ziel hat,
Patenschaften zwischen geflüchteten
und hier lebenden Menschen zu
fördern.
Die interaktive
Deutschlandkarte findet man unter www.bmfsfj.de/projekt-landkarte.
Trickbetrüger geben sich als
SWB-Mitarbeiter aus
Die Stadtwerke Bonn warnen erneut
vor Trickbetrügern: Die Betrüger
haben sich im Lievelingsweg unter
falschem Vorwand Zugang zu einem
Haus verschaffen wollen, um dort
angeblich im Namen der Stadtwerke
Bonn im Heizungskeller die Zähler
abzulesen.
Ziel der Betrüger ist es, unter
einem Vorwand in Wohnungen zu
gelangen. Die Stadtwerke Bonn raten
deshalb zur Vorsicht an der Haustür.
Mitarbeiter der SWB tragen
Dienstkleidung und legitimieren sich
mit einem Dienstausweis.
In Zweifelsfällen können Kunden
jederzeit bei SWB Energie und Wasser
unter
0228/711-2424
(per E-Mail unter
(enw-kundenservice@stadtwerke-bonn.de
) Rückfragen stellen und sich im
SWB-Service-Center in der
Welschnonnenstraße 4 zu den üblichen
Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch,
9 bis 16 Uhr, Donnerstag, 9 bis 18
Uhr, Freitag, 9 bis 12 Uhr)
informieren.
Mieterbund
Bonn/Rhein-Sieg beantwortet Fragen aus der
Leserschaft in Sachen Rauchmelder
MRad.
Folgende Fragen sind aus der Leserschaft an
Bonn-Report in Sachen Rauchmelder herangetragen
worden. Auf Anfrage der BR-Redaktion an Bernhard
von Grünberg, Chef des Mieterbundes
Bonn/Rhein-Sieg, hat er unsere Fragen über den
Rechtsanwalt Sven Näke des Bonner Mieterbundes
beantworten lassen.
Dafür danken wir herzlich!
BR-Redaktion:
Darf der Vermieter bei Anbringung der
Rauchmelder die Miete erhöhen? Wenn ja, in
welcher Höhe?
Rechtsanwalt Näke:
Die Anschaffungs- und Anbringungskosten der
Rauchmelder können über eine
Modernisierungserhöhung auf den Mieter umgelegt
werden, also 11 Prozent der Kosten auf die
Jahresmiete. Werden die Rauchmelder angemietet,
ist die Umlage dieser Kosten umstritten und
nicht abschließend geklärt
BR-Redaktion:
Ist der Mieter verpflichtet, sich an den
Vermieter zu wenden, um Rauchmelder zu
installieren?
Rechtsanwalt Näke:
Die Verpflichtung des Vermieters zur
Installation ergibt sich aus § 49 Abs. 7 BauO
NRW. Der Mieter trägt also keine Verantwortung.
BR-Redaktion:
Muss der Mieter seine Rauchmelder, die er selbst
angebracht hat, entfernen und zulassen, dass der
Vermieter seine Geräte anbringen kann?
Rechtsanwalt Näke:
Der Mieter muss den Einbau dulden, auch wenn er
selbst die Wohnung bereits mit Rauchmeldern
ausgestattet hat.
BR-Redaktion:
Wie sieht das mit der Wartung aus? Muss der
Mieter die Kosten der Wartung übernehmen?
Rechtsanwalt Näke:
Wenn der Mietvertrag eine ausdrückliche
Vereinbarung zur Umlage von Betriebskosten des
Rauchmelders enthält (z.B. jährliche Wartung)
enthält, können diese Kosten auf den Mieter
umgelegt werden. Bei fehlender Vereinbarung ist
die Rechtslage ebenfalls umstritten und nicht
abschließend geklärt.
BR-Redaktion:
Muss ein Rauchmelder in jedem Zimmer vorhanden
sein?
Rechtsanwalt Näke:
Gemäß Bauordnung NRW, dort § 49 Abs. 7, sind in
Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Flure, über
die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
anzubringen.
Ab
Januar 2017 werden
Kindergeld und Kinderzuschlag erhöht
Das Kindergeld wird mit dem
Jahreswechsel um monatlich zwei Euro
angehoben. Damit werden für das 1.
und 2. Kind jeweils 192 Euro pro
Monat Kindergeld gezahlt, für das 3.
Kind 198 Euro pro Monat. Ab dem 4.
Kind steigt das Kindergeld auf 223
Euro pro Monat. Die
Auszahlungsbeträge werden für das
Kindergeld automatisch angepasst und
ab Januar 2017 ausgezahlt. Die
Kindergeldberechtigten selbst müssen
dazu nichts mehr veranlassen. Auch
der Kinderzuschlag steigt um bis zu
10 Euro auf maximal 170 Euro
monatlich je Kind.
Kinderzuschlag können Elternpaare
und Alleinerziehende unter gewissen
Voraussetzungen für ihr unter 25
Jahre altes Kind erhalten. Dazu
gehört beispielsweise, dass dieses
unverheiratet ist, in ihrem Haushalt
lebt, sie für dieses Kind Kindergeld
erhalten und weitere
Anspruchsvoraussetzungen (wie zum
Beispiel: Mindesteinkommensgrenze,
Höchsteinkommensgrenze) erfüllt
sind. Hier ist ein gesonderter
Antrag nötig.
Zusammen mit der bereits
durchgeführten Erhöhung des
Wohngeldes und der ab Januar
beschlossenen Erhöhung des
Kinderzuschlages besteht für
Familien mit geringem Einkommen
damit eine größere Chance, künftig
nicht mehr auf Leistungen vom
Jobcenter angewiesen zu sein.
Weitere Informationen, Merkblätter
und Vordrucke stehen im Internet
unter www.familienkasse.de zur
Verfügung.
Kostenfreie WLAN-Hotspots in
zahlreichen Dienstgebäuden der
Stadtverwaltung
Nachdem durch
eine Kooperation der Stadtverwaltung
und der Deutschen Telekom bereits
seit 2014 freies City-WLAN an über
150 Standorten verfügbar ist,
erweitert die Bundesstadt Bonn ihr
Angebot: Es
können die Bürgerinnen und Bürger in
zahlreichen Gebäuden der
Stadtverwaltung kostenfrei im
Internet surfen.
Das Personal und Organisationsamt
hat dazu bereits 50 vorhandene
städtische interne WLAN-Accesspoints
umgerüstet und wird diese als
Telekom-Hotspot freischalten.
Bürgerinnen und Bürger können dann
ohne Nutzerregistrierung eine Stunde
kostenfrei surfen. Nach einer ersten
technischen Testphase soll das
Angebot im Januar 2017 dann auf drei
Stunden ausgeweitet werden.
Das kostenfreie WLAN-Angebot gibt es
in folgenden Dienstgebäuden der
Stadtverwaltung: Im Alten Rathaus,
Stadthaus im Bereich der
Bürgerdienste und der Sitzungsräume,
im Rathaus Beuel, im Rathaus Bad
Godesberg, im Rathaus Hardtberg, im
Haus der Bildung (VHS und
Stadtbibliothek) sowie in den
Bezirksbibliotheken und Dottendorf,
Tannenbusch, Beuel und Bad Godesberg
sowie in der Bonn-Information.
So funktioniert’s: WLAN am Endgerät
aktvieren und verfügbare Netze
anzeigen, "Telekom " wählen und
"Verbinden", Webbrowser auf dem
Endgerät starten und eine beliebige
Internetadresse eingeben, danach
erscheint das Hotspot-Portal für
Bonn. Auf den Button "Online gehen"
klicken.
Ausgaben für
Hundesitter mindern künftig die
Steuer
Das Füttern von
Haustieren, die Fellpflege und auch
Gassi gehen werden künftig als
haushaltshaltsnahe Dienstleistung
steuerlich anerkannt, erklärt der
Verbraucherschutzverband Wohnen im
Eigentum e.V.. Das stellt eine neue
Fassung des Anwendungsschreibens des
Bundesministerium für Finanzen zu §
35a Einkommensteuergesetz klar.
Zudem können
haushaltsnahe Dienstleistungen und
Handwerkerleistungen nun auch dann
steuerlich geltend gemacht werden,
wenn sie nicht auf dem eigenen,
sondern auf einem angrenzenden
Grundstück ausgeführt werden,
erklärt der Finanzwirt Helmut
Bischoff, Steuerexperte des
Verbraucherschutzverbandes Wohnen im
Eigentum e.V.. Daher wird das
Finanzamt auch Lohnkosten für den
Winterdienst auf öffentlichen
Gehwegen vor dem eigenen Grundstück
steuermindernd berücksichtigen.
Zu den
Handwerkerleistungen, die nach § 35
a Einkommensteuergesetz auch
anteilig von der Steuer abgezogen
werden können, hat das
Bundesministerium der Finanzen
ebenfalls weitere Anweisungen
gegeben. Es hat klargestellt, dass
das Prüfen der ordnungsgemäßen
Funktion einer Anlage sowie
Maßnahmen zur vorbeugenden
Schadensabwehr und auch das
Beseitigen eines Schadens
Handwerkerleistungen im Sinne von §
35 a Einkommensteuergesetz sind.
Beispiel: Künftig können daher die
Dichtheitsprüfungen von
Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen
des TÜVs bei Fahrstühlen oder auch
die Kontrolle von Blitzschutzanlagen
steuerlich begünstigt sein.
Zudem hat das
Ministerium deutlich gemacht, dass
Hausanschlusskosten an die Ver- und
Entsorgungsnetze unter die
Vorschrift des § 35 a
Einkommensteuergesetz fallen. Als
Handwerkerkosten sind deshalb zum
Beispiel Arbeitskosten für den
Anschluss an das Trink- und
Abwassernetz, für die Stromleitungen
im Haus oder für das Ermöglichen der
Nutzung des Fernsehens und des
Internets steuerlich begünstigt.
Allerdings betrifft das nicht
Maßnahmen außerhalb des Haushalts.
Ebensowenig werden Kosten für die
erstmaligen Anschlüsse bei einem
Neubau sowie Materialkosten
berücksichtigt.
Als haushaltsnahe
Dienstleistung wird gemäß des
Schreibens auch ein Notrufsystem
anerkannt. Dies gilt allerdings nur
für Seniorenwohneinrichtungen, die
"Betreutes Wohnen" anbieten.
Das
Anwendungsschreiben wurde aufgrund
verschiedener Urteile des
Bundesfinanzhofes überarbeitet,
erklärt Bischoff. Wer entsprechende
Kosten bei der Steuer einreichen
will, darf den Dienstleister
beziehungsweise den Handwerker nicht
bar bezahlen, empfiehlt er weiter.
Die Finanzverwaltung erkennt die
Begünstigung nur unter Vorlage der
Rechnungen und des
Überweisungsbeleges an.
https://www.wohnen-im-eigentum.de
Flüchtlinge berichten auf YouTube
In vier kurzen Filmen erzählen
geflüchtete Menschen auf Arabisch,
Persisch, Englisch und Französisch
über ihre Integration in den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auf
YouTube und berichten darüber, wie
der Integration Point ihnen dabei
geholfen hat.
Marita Schmickler-Herriger, Leiterin
der Arbeitsagentur Bonn/Rhein-Sieg,
sagt: „Mit den Filmen möchten wir
möglichst viele geflüchtete Menschen
auf unsere Angebote zur Integration
in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
in den Integration Points Bonn und
Rhein-Sieg aufmerksam machen.“
Die fremdsprachlichen Filme zu den
Integration Points sind jeweils mit
deutschen Untertiteln ergänzt und
über einen YouTube-Kanal erreichbar.
Günter Schmidt-Klag und Ralf
Holtkötter, Geschäftsführer der
beiden Jobcenter, meinten
übereinstimmend: „Wir finden das
Filmprojekt innovativ. Die Ansprache
in den Filmen ist authentisch und
die digitale Verbreitung
adressatengerecht.“
Integration Points in der Region
Bonn/Rhein-Sieg –
Service für Asylbewerber aus einer
Hand
Die Integration in den Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt ist ein
wesentlicher Baustein zur
gesellschaftlichen Integration von
Asylbewerbern und Ziel der
Integration Points. Im Integration
Point helfen Experten von
Arbeitsagentur, Jobcenter, Kommunen
und weiteren Netzwerkpartnern bei
Fragen rund um den Beruf und Arbeit
aus einer Hand.
Neues
Magazin abi» extra „Wie bewerbe ich mich
richtig?“
Wie gelingt es, eine
Bewerbung so zu gestalten, dass sie zum
Erfolg führt? Vor allem Abiturientinnen
und Abiturienten, aber auch Studierende,
stehen früher oder später vor dieser
Frage. Eine Antwort finden sie im neuen
Magazin der Bundesagentur für Arbeit „abi»
extra“ zum Thema „Wie bewerbe ich mich
richtig?“ Das Heft ist in dieser Woche
erschienen und liegt an Schulen der
Sekundarstufe II sowie im
Berufsinformationszentren (BiZ) der
Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg
kostenfrei aus.
Eine erfolgreiche
Bewerbung ist für viele Schülerinnen und
Schüler sowie Studierende der Türöffner
zu einem neuen Lebensabschnitt. Egal, ob
es sich um einen Ausbildungsplatz, ein
(duales) Studium, ein Praktikum oder
einen Nebenjob handelt: In den meisten
Fällen wird eine schriftliche Bewerbung
verlangt. Aber was gehört eigentlich in
die Bewerbungsmappe? Wie ist sie
aufgebaut und welche Feinheiten müssen
beachtet werden?
Schritt für Schritt
Das neue abi» extra
befasst sich auf 28 Seiten intensiv mit
diesen Fragen. Dabei werden insbesondere
junge Erwachsene, die kurz vor dem
Abitur stehen, dieses gerade
abgeschlossen haben oder sich in den
ersten Semestern ihres Studiums
befinden, angesprochen.
Nach und nach werden alle
Schritte der Bewerbungsphase beleuchtet:
von der Recherche über Anschreiben und
Lebenslauf bis hin zum Auswahlverfahren
und Vorstellungsgespräch. Darüber hinaus
regen praktische Übungen zur
Bewerbungsmappe sowie einige
Beispielfragen aus Auswahltests die
Leserinnen und Leser an, sich selbst
aktiv mit dem Bewerbungsprozess
auseinanderzusetzen.
Einblicke in die Praxis
Das Magazin bietet einen
Überblick über verschiedene
Auswahlverfahren und zeigt in einer
Grafik auf, welche Zugangswege zur
Hochschule möglich sind. Neben der
Theorie werden in den Experteninterviews
wichtige Tipps gegeben, wie sich junge
Menschen auf ein Vorstellungsgespräch
vorbereiten können oder Informationen,
wie der Auswahlprozess für ein duales
Studium vonstattengehen kann.
abi» bewerbungsbox
Ein zusätzliches
umfangreiches Angebot zu diesem Thema
finden Abiturientinnen und Abiturienten
in der abi» bewerbungsbox unter www.bewerbung.abi.de.
Passgenau auf ihre jeweilige Situation
können sie sich dort mit nur einem Klick
über Bewerbungsmodalitäten für einen
Ausbildungsplatz, einen Nebenjob, ein
Praktikum, ein Studium oder ein duales
Studium informieren.
Wissenswertes zu abi»
Das Internetportal www.abi.de sowie
das zugehörige Magazin „abi» dein weg in
studium und beruf“ der Bundesagentur für
Arbeit gehen auf unterschiedliche Fragen
zu Studienwahl und Berufsentscheidung
ein, informieren Schülerinnen und
Schüler praxisnah zu Chancen auf dem
Arbeitsmarkt und berichten über aktuelle
Trends in der Berufswelt.
Kindergeld auch nach dem Schulabschluss?
In den
nächsten Wochen beginnen viele
Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium
oder besuchen eine weiterführende
Schule. Schon jetzt besteht die
Möglichkeit die Kindergeldzahlung durch
das Einreichen von Nachweisen ohne
Unterbrechung weiterlaufen zu lassen.
Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt
innerhalb von vier Monaten nach dem Ende
der Schulausbildung beginnt, reicht die
Zusendung eines Nachweises über den
Ausbildungs- oder Studienbeginn oder
einer Schulbescheinigung an die
Familienkasse vor Ort.
Renate
Rondorf, Teamleiterin der Familienkasse
West, erklärt: „Das frühzeitige
Einsenden der Nachweise hilft allen
Beteiligten, um Zahlungslücken
weitestgehend zu vermeiden“.
Falls die
erforderlichen Nachweise nicht
rechtzeitig zur Verfügung stehen, können
diese auch nachgereicht werden. Die
entsprechenden Formulare, zum Beispiel
die Mitteilung über ein Kind ohne
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im
Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zur
Verfügung oder können unter der
kostenfreien Servicenummer Tel: 0800 4
5555 30 angefordert werden.
Neuer Integration Point für
Flüchtlinge aus dem linksrheinischen
Rhein-Sieg-Kreis in der
Arbeitsagentur Bonn/Rhein-Sieg
Eine
schnelle Integration von
Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist
und bleibt das Ziel einer weiteren
gemeinsamen Anlaufstelle der Agentur
für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, des
Jobcenters Rhein-Sieg und des
Rhein-Sieg-Kreises. Marita
Schmickler-Herriger, Vorsitzende der
Geschäftsführung der Agentur für
Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, Landrat
Sebastian Schuster und Ralf
Holtkötter, Geschäftsführer des
Jobcenters Rhein-Sieg, begrüßten die
Einrichtung der neuen gemeinsamen
Anlaufstelle für geflüchtete
Menschen.
„Nach
bisherigen Erfahrungen verfügen
viele Flüchtlinge zwar über keine
formale berufliche Qualifikation,
kommen aber mit einer hohen
Arbeitsmotivation nach Deutschland.
Rund 30 Prozent von ihnen sind bis
zu 25 Jahre jung, also im besten
Alter, um im Erwerbsleben Fuß zu
fassen. Diese Fakten zeitnah für die
Integration in den Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt zu nutzen, ist ein
wesentlicher Baustein zur
gesellschaftlichen Integration und
Vermeidung von
Langzeitarbeitslosigkeit. Zukünftig
werden erste Schritten zur
Integration geflüchteter Menschen in
den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im
neuen Integration Point Rhein-Sieg
II umgesetzt“, sagt Marita
Schmickler-Herriger.
Das Ziel
auch in diesem Integration Point ist
es, alle relevanten und unmittelbar
verantwortlichen Akteure und deren
Dienstleistungen räumlich und
inhaltlich eng miteinander zu
verzahnen, um damit eine schnelle
Integration von Flüchtlingen auf dem
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu
erreichen. Die einheitliche
Anlaufstelle bietet den Flüchtlingen
Orientierung, Information und
Beratung. Durch eine frühzeitige
Ansprache sollen Flüchtlinge mit
einer hohen Bleibeperspektive
erreicht werden. Der Integration
Point ist als erste Anlaufstelle mit
Lotsenfunktion konzipiert und bietet
entsprechende Unterstützung an, bis
die ersten Hürden für eine
Arbeitsaufnahme, wie zum Beispiel
Sprachprobleme aus dem Weg geräumt
sind und die weiteren
Vermittlungsbemühungen greifen
können.
Landrat
Sebastian Schuster meint:
„Mir war es von Anfang an wichtig,
die Einrichtung der Integration
Points dezentral zu gestalten. Mit
der neuen Anlaufstelle können die
geflüchteten Menschen aus dem
linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis
nun ortsnäher mit Informationen und
Hilfen versorgt werden. Und auch den
vielen Ehrenamtlern, die sich um die
betroffenen Menschen kümmern und
denen ich an dieser Stelle ganz
herzlich für ihr Engagement danke,
kommt die Ortsnähe zugute.“
Um die
berufliche Integration der
Flüchtlinge zu beschleunigen,
arbeiten Fachkräfte der Agentur für
Arbeit Bonn, des Jobcenters
Rhein-Sieg sowie des
Rhein-Sieg-Kreises und seiner Stadt-
und Gemeindeverwaltungen kooperativ
zusammen. Weitere regionale Partner
wie zum Beispiel die
Migrationsberatung oder das
IQ-Netzwerk zur Anerkennung
ausländischer Bildungsabschlüsse,
werden anlassbezogen in die
Kooperation mit einbezogen. Eine
enge Abstimmung der Aktivitäten zur
arbeitsmarktlichen Integration mit
dem Kommunalen Integrationszentrum,
den ehrenamtlichen Organisationen,
den Kammern und den
Sprachkursträgern wird, wie im
Integration Point Troisdorf,
praktiziert.
„Nach
unseren Erfahrungen im Integration
Point Troisdorf hat sich die
Zusammenarbeit bewährt, was auch die
positiven Rückmeldungen aus dem
Bereich der Politik und dem Ehrenamt
zeigen. Wir haben den Betrieb in
Bonn am 01. September aufgenommen
und freuen uns, dass wir nun auch
aus dem linksrheinischen
Rhein-Sieg-Kreis gut zu erreichen
sind. Damit einher geht eine
Entzerrung der Kundenströme und eine
bessere Betreuungsrelation“,
erläuterte Ralf Holtkötter.
Integration
Point Rhein-Sieg II, Agentur für
Arbeit Bonn / Rhein-Sieg,
Villemombler Straße 101, 53123 Bonn.
Mo., Di.: 07.30-15.30 Uhr
Mi.: 07.30-12.30 Uhr
Do.: 07.30-18.00 Uhr
Fr.: 07.30-12.30 Uhr
Vorsprachen sollten grundsätzlich
nach vorheriger Terminabsprache
erfolgen.
Telefon: 02241 39780 oder 0800 4
5555 00.
Aus Spätstartern werden Zukunftsstarter
Initiative „Erstausbildung junger
Erwachsener“
wird verlängert und ausgebaut
Mit rund 1.300
Eintritten in Fördermaßnahmen innerhalb von
drei Jahren kann das Programm „Ausbildung
wird was - Spätstarter gesucht“ eine
positive Bilanz in der Region
Bonn/Rhein-Sieg ziehen. Die erfolgreiche
Initiative wird deshalb mit erweiterten
Fördermöglichkeiten fortgesetzt.
Im Programm
„Spätstarter gesucht“ wurden junge Menschen
zwischen 25 und 35 Jahren ohne
Berufsausbildung angesprochen. Ziel war und
ist es, sie für den nachträglichen Erwerb
eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Junge
Erwachsene ohne berufliche Ausbildung
bleiben auch weiterhin im Fokus der
Unterstützung von Jobcentern und
Arbeitsagenturen. Ihnen wollen wir helfen,
sich durch Weiterbildung eine bessere
Voraussetzung für ihr weiteres Erwerbsleben
zu erarbeiten. Durch die Digitalisierung und
Fachkräfteengpässe ist ein beruflicher
Abschluss wichtiger denn je.
„Über den
Projektzeitraum konnten wir unsere Eintritte
Jahr für Jahr steigern. Besonders habe ich
mich über die positive Entwicklung der
Einmündungen in ungeförderte
Berufsausbildungen gefreut, weil diese
nachhaltigen Erfolg für die Integration für
Kunden haben. Wir dürfen auch in Zukunft
keinen jungen Menschen zurücklassen, unstete
Berufsbiographien und
Langzeitarbeitslosigkeit sind die Folgen“,
bilanzierte Marita Schmickler-Herriger,
Leiterin der Agentur für Arbeit
Bonn/Rhein-Sieg.
Warum eine
Fortführung der Initiative mit erweiterten
Fördermöglichkeiten sinnvoll ist, zeigt ein
Blick in die aktuelle Arbeitsmarktstatistik.
Im Agenturbezirk Bonn waren im Juli 7.325
Männer und Frauen zwischen 25 und 35 Jahren
arbeitslos gemeldet. 3.993 von ihnen haben
keine abgeschlossene Berufsausbildung. 11,5
Prozent dieser jungen Arbeitslosen ohne
Berufsausbildung sind bei der Agentur für
Arbeit Bonn im Versichertenbereich gemeldet
und gelten als kurzzeitarbeitslos. 88,5
Prozent werden in den Jobcentern beraten und
betreut, was belegt, dass Erwerbstätige ohne
Berufsabschluss in der Regel öfter und
länger arbeitslos sind. Sie haben es auch
schwerer wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu
fassen.
Junge
Erwachsene, die sich für eine Ausbildung
interessieren, können sich unter der
kostenfreien Service-Rufnummer 0800 - 4 5555
00 an die Arbeitsagentur wenden und einen
Beratungstermin vereinbaren.
Arbeitgeber
erhalten weitere Informationen durch den
Arbeitgeber-Service unter der gebührenfreien
Service-Rufnummer 0800 - 4 5555 20.
Hintergrundinformationen: Zum 1. August
trat das Gesetz zur Stärkung der beruflichen
Weiterbildung und des Versicherungsschutzes
in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) in
Kraft. Die Weiterentwicklung der Initiative
„Spätstarter“ zu „Zukunftsstarter“
unterstützt die Idee des Gesetzes. Neue
Fördermöglichkeiten durch das AWStG tragen
dazu bei, dass bisherige Hemmnisse, die
einer Weiterbildung im Weg standen, abgebaut
werden. So sollen etwa Weiterbildungsprämien
das Durchhaltevermögen und die Motivation
von jungen Erwachsenen steigern, eine
längerfristige Qualifizierungsmaßnahme
erfolgreich zu Ende zu bringen. Prämien für
erfolgreiche Zwischen- und
Abschlussprüfungen honorieren Erfolge und
fördern Motivation und Durchhaltewillen.
Außerdem können durch das AWStG auch
Grundkompetenzen von Menschen mit geringen
Qualifikationen gefördert werden.
Ehrenamtskarte NRW beantragen
Wer sich über
einen Zeitraum von zwei Jahren mindestens fünf
Stunden pro Woche ehrenamtlich engagiert, kann
die Ehrenamtskarte NRW erhalten. Mit dieser
Karte können viele Vergünstigungen in Bonn und
Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden
Rabatte für VHS-Kurse, Kino-Besuche, Fahrschulen
und die Teilnahme an besonderen Aktionen, die
teilweise verlost werden, wie die Besichtigung
des Köln-Bonner Flughafens, eine Führung durch
den Post Tower oder die Teilnahme an der
Eröffnung von Pützchens Markt zählen zu den
Vergünstigungen. Eine Übersicht für ganz NRW
gibt es hier:
www.ehrensache.nrw.de/pdf/landesverguenstigungen.pdf
Eine Ehrenamtskarte NRW kann erhalten, wer sich
über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren
250 Stunden pro Jahr ohne Vergütung oder
pauschale Aufwandsentschädigung in Bonn
nachweislich freiwillig engagiert hat. Das
Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die
Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte beträgt zwei
Jahre. Wichtig ist, dass die Organisationen, für
die Freiwillige tätig sind, das Vorliegen der
Voraussetzungen für den Erhalt der
Ehrenamtskarte mit zwei Unterschriften
bestätigen.
Weitere Informationen gibt es unter www.bonn.de/@ehrenamtskarte sowie
unter der Telefonnummer 0228 - 77 48 67 und per
E-Mail an buergerengagement@bonn.de.
Bonner Mieterbund-Tipps
Was tun bei
Wasserschäden in der Wohnung?
Der Bonner Mieterbund schreibt in seiner
Pressemitteilung: „Bitte achten Sie darauf, dass
Fenster, besonders Dachfenster, verschlossen
bleiben und auch nicht gekippt sind. Wenn trotz
aller Vorsichtsmaßnahmen Wasser in die Wohnung
eintritt oder gar der Keller überflutet wird,
sollten folgende vier Punkte beachtet werden: 1.
Vermieter informieren. Mieter sollten den
Schaden sofort ihrem Vermieter melden. Dies kann
telefonisch, per Mail oder SMS aber auch per Fax
oder Brief erfolgen. Der Vermieter muss die
Möglichkeit haben, sofort reagieren zu können.
Ist er nicht erreichbar, sollte man bei Nachbarn
fragen, ob die noch andere Kontaktmöglichkeiten
kennen.
2. Schäden so gering wie möglich halten Gelingt
eine Kontaktaufnahme nicht oder kann der
Vermieter nicht sofort eingreifen, muss man
selbst versuchen, die Schäden so klein wie
möglich zu halten. Wertvolle Gegenstände und
Möbel sollten aus den betroffenen Räumen
gebracht werden, soweit das möglich ist. Eine
Fachfirma muss beauftragt werden, die das Wasser
aus dem Keller auspumpt und danach
gegebenenfalls die Räume trocknen kann.
3. Wer haftet? Bei der Frage, wer für die
entstandenen Schäden bezahlen muss, muss
folgendes unterschieden werden: a)
Wiederherstellung der Wohnung. Der Vermieter
trägt die Kosten für die Wiederherstellung der
Wohnung. Hierunter fällt zum Beispiel das
Auspumpen von Wasser und die Trocknung sowie die
Beseitigung von Spuren an Böden, Wänden und
Decken. b) Schäden am Eigentum an
Hausratversicherung des Mieters melden. Für
Schäden am Eigentum des Mieters haftet der
Vermieter nicht. Hierbei muss die
Hausratsversicherung des Mieters eingeschaltet
werden. Ist keine vorhanden, bleibt der Mieter
auf den Schäden sitzen. Manche
Gebäudeversicherungen übernehmen aus Kulanz
einen Teil der Schäden. Es lohnt sich also den
Vermieter zu bitten, nachzufragen.
4. Ausnahmen: Haftung Vermieter: Der Vermieter
haftet nur dann, wenn sich bereits in der
Vergangenheit gezeigt hat, dass wegen eines
Baumangels Wasser bei Starkregen in das Gebäude
eindringt und der Vermieter diesen Baumangel
nicht beseitigt hat. Nur dann wäre er
verantwortlich für die Schäden des Mieters.
Haftung Mieter: Für Schäden, die dadurch
entstanden sind, dass der Mieter zum Beispiel
ein Dachfenster trotz angekündigten Regens offen
stehen ließ, haftet natürlich der Mieter selbst.
In diesem Fall sollte die private
Haftpflichtversicherung des Mieters umgehend
informiert werden."
Steuertipp für Vermieter: Fahrtkosten zur
Wohnung nicht verschenken
Wohnen im Eigentum e.V. rät:
Belege auch
bei bereits abgegebener Steuererklärung jetzt
noch nachreichen
3 x Köln-Leipzig-und-zurück
kann 378
Euro einbringen
Gelegentliche Fahrten zur vermieteten Wohnung
dürfen Eigentümer pauschal mit 0,30 Euro pro
gefahrenem Kilometer von der Steuer absetzen.
Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen
im Eigentum e.V. (WiE) hin und rät allen
Vermietern, die Sache jetzt zu prüfen. Denn auch
wer seine Steuererklärung bereits fristgerecht
zum 31. Mai abgegeben hat, kann vergessene
Werbungskosten noch nachreichen.
Der Aufwand lohnt sich oft. "Verzichten Sie
gerade dann nicht darauf, wenn Ihr vermietetes
Objekt weiter entfernt von Ihrem Wohnort liegt",
rät WiE-Steuerexperte Helmut Bischoff. "Ein
Kölner, der dreimal im Jahr zu seiner Wohnung im
500 km entfernten Leipzig und zurück gefahren
ist, kann 3.000 x 0,30 Euro absetzen und somit
je nach seinem persönlichen Steuersatz bis zu
378 Euro Steuern sparen."
Um als Werbungskosten anerkannt zu werden,
müssen solche Fahrten im Zusammenhang mit der
Besichtigung oder Erhaltung des Objekts stehen.
Mietinteressenten kennenlernen, Zählerstände
ablesen, Reparaturen organisieren - all das
fällt hierunter. Zum Nachweis dienen
Eigenbelege, auf denen der Eigentümer die
gefahrenen Kilometer und den Zweck der Fahrten
notiert. Vorteilhaft ist es, Rechnungen oder
Quittungen anzuheften, die den Zweck der Fahrt
belegen.
Eingetragen werden die errechneten
Werbungskosten in der Anlage V zur
Steuererklärung. Wer das versäumt hat, dem
empfiehlt Bischoff folgendes Vorgehen: Ist noch
kein Steuerbescheid ergangen, sollten Vermieter
ihre Kostenbelege über Fahrten zum Objekt dem
Finanzamt per Brief nachreichen. Dann werden sie
bei der Errechnung der Steuer noch
berücksichtigt. Mit dem Steuerbescheid beginnt
dann die Einspruchsfrist von einem Monat zu
laufen und es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder
wird ein Antrag auf Änderung gestellt oder
Einspruch eingelegt. Der Antrag auf Änderung ist
hier das geeignetere Mittel, da das Finanzamt
nur die neu eingereichten Belege anschaut. Bei
einem Einspruch kann es den ganzen Steuerfall
neu aufrollen; kommt es dadurch zur Berichtigung
anderer Fehler und gar einer Erhöhung der
Steuerlast, muss der Steuerzahler aber vorab
infomiert werden und kann seinen Einspruch dann
noch zurückziehen.
"Lassen Sie eine zur Vermietung bestimmte
Wohnung erst errichten, gehören Fahrtkosten in
Höhe von 0,30 € pro Fahrtkilometer übrigens
nicht zu den Werbungskosten", schließt Bischoff
seinen Empfehlungen ab. "Immerhin zählen sie
dann aber zu den Herstellungs- bzw.
Anschaffungskosten (BFH, Az. IX R 73/91),
erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und somit
Ihre jährlichen Abschreibungsbeträge."
Viele weitere geldwerte Tipps gibt es auf der
Website des Verbraucherschutzverbands Wohnen im
Eigentum e.V. (www.wohnen-im-eigentum.de).
Dort können Interessenten auch den monatlichen
kostenfreien eRundbrief für Wohnungseigentümer
abonnieren.
Steuerbevollmächtigter Schraaf klärt auf!
MRad.
Wir erhalten monatlich zahlreiche Anfragen
zu verschiedenen Themen, die wir dann in
Zusammenarbeit mit kompetenten Institutionen
bearbeiten, so auch veröffentlichen, soweit sie
für die Allgemeinheit interessant sind. So
erhalten auch unsere Leserinnen und Leser eine
schriftliche oder auch eine telefonische
Beantwortung.
Wie Sie wissen, ist Ende Mai der letzte Termin
für die Abgabe der Steuererklärung. Folgende
Fragen wurden zur Beantwortung an uns gestellt:
Ab welchen Betrag einer Gesamtrente muss ein
Rentner Steuern zahlen? Wir haben
zusammen, meine Frau und ich 24.000 Euro Rente
im Jahr. Weitere Fragen sind beispielsweise:
Kann ich Arzt- , Apotheken- und
Krankenhausrechnungen prozentual absetzen? Ich
habe gehört, dass man ab einem bestimmten Alter
keine Steuern mehr zahlen muss. Ist das so
richtig?
Zu diesen Fragen haben wir einen erfahrenen
Steuerfachmann, den Bonner
Steuerbevollmächtigten, Wilfried Schraaf
(Foto), befragt.
Wilfried Schraaf: „Die Rente wird ja nicht voll
versteuert. Es kann gut sein, dass die Rente in
Höhe von 24.000 Euro nicht steuerbar ist“.
Siehe Tabelle rechts.
„Die Rentner sollten eine Steuererklärung
abgeben. Und wenn da null herauskommt, dann
sollten sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung
beantragen. Dann brauchen Sie für die nächsten
drei Jahre keine Steuererklärung mehr abgeben.
Diese Nichtveranlagungsbescheinigung kann man
auch verlängern. In der Rubrik
‘Außergewöhnlichen Belastungen’ können die Arzt-
, Apotheken- und Krankenhausrechnungen, die
selbst bezahlt wurden, eingetragen werden.
Freibeträge zur Körperbehinderung zählen auch
dazu“.
Das Alter habe mit der Abgabe einer
Steuererklärungsabgabe nichts zu tun, so Schraaf.
“Wenn man vom Finanzamt nicht aufgefordert wird,
braucht der Rentner keine Steuererklärung
abgeben. Wenn der Rentner aus dem Ausland eine
Rente erhält, beispielsweise aus Österreich,
muss er die zusätzliche Rente hier in
Deutschland versteuern“.
Internet:
www.schraaf.de
Weitere wichtige
Hinweise in Sachen Steuern finden Sie im
folgenden Beitrag
der Deutsche
Rentenversicherung Rheinland!
Mietpreisbremse wird in Bonn
nicht eingehalten
Greift sie
oder greift sie nicht, die Mietpreisbremse?
Dieser Frage ist der Mieterbund
Bonn/Rhein-Sieg/Ahr nachgegangen und hat
versucht, eine sachliche Antwort darauf zu
finden.
Es wurde bei
50 Wohnungen, auf einer
Wohnungsvermittlungsplattform im Internet anhand
des Bonner Mietspiegels überprüft. Zugrunde
gelegt wurden Alter, Lage und Größe der Wohnung
und grundsätzlich eine Standardausstattung von
100 Punkten.
Das Ergebnis
war eindeutig: Die Mietpreisbremse wurde hier in
47 von 50 Fällen nicht eingehalten. Selbst, wenn
man sagt, dass der Mietspiegel nur pauschal
berechnet werden konnte, käme man bei Werten ab
20 Prozent über der ortsüblichen Miete immer
noch auf 32 von 50 Fällen. Ab 30 Prozent über
dem Mietspiegel sind dies immer noch 14 Fälle
von 50. Der Spitzenwert liegt bei einer Wohnung
bei 70 Prozent.
Hierzu Jürgen
Schönfeldt, Geschäftsstellenleiter des
Mieterbundes: "Selbst, wenn man davon ausgeht,
dass in einzelnen Fällen möglicherweise
Ausnahmen vorliegen, zeigt sich jedoch eine
generelle Tendenz, nämlich, dass die
Mietpreisbremse nur unzulänglich eingehalten
wird."
Er rät allen
Wohnungssuchenden, dass sie überprüfen sollen,
ob der Mietpreis bei 10 Prozent über der
ortsüblichen Miete liegt. Ist dies der Fall,
sollte er rechtliche Hilfe einholen, um zu
überprüfen, ob hier ein Verstoß gegen das Gesetz
vorliegt oder ob hier ein Ausnahmefall vorliegt.
Bescheinigung der
Rentenbezüge für Steuererklärung
Stichtag für
Steuerzahler: 31. Mai
Für Steuerzahler ist der 31. Mai ein wichtiger
Termin: Bis zu diesem Tag müssen sie ihre
Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben.
Rentnerinnen und Rentnern hilft die Deutsche
Rentenversicherung Rheinland dabei mit einer
Bescheinigung über die Höhe der gezahlten Rente.
Darin ist auch angegeben, in welcher Anlage und
Zeile der Steuererklärung die Beträge
einzutragen sind.
So wird in der Anlage R (Renten und andere
Leistungen) der Steuererklärung unter anderem
der Bruttorentenbetrag für das vergangene Jahr
erfragt sowie die Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge, die im
Steuerformular in die Anlage „Vorsorgeaufwand“
eingetragen werden.
Rentnerinnen und Rentner können die
Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt bei der
Deutschen Rentenversicherung Rheinland in 40194
Düsseldorf anfordern. Dabei sollten sie nicht
vergessen, ihre Versicherungsnummer und die
vollständige Anschrift anzugeben. Die
Bescheinigung kommt dann per Post direkt ins
Haus. Wer diese schon im vergangenen Jahr
angefragt hat, erhält sie ohnehin
unaufgefordert.
Weitere Auskünfte gibt es bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung
Rheinland, den Versichertenältesten oder am
kostenlosen Bürgertelefon unter 0800
100048013.
Broschürentipp: Die Deutsche Rentenversicherung
hat eine Broschüre mit dem Titel „Versicherte
und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“
herausgegeben. Diese kann kostenlos bestellt
oder heruntergeladen werden unter www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de /
Publikationen / Broschüren / Vor der Rente.
Anmerkung der Redaktion: Die
Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit
Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund
1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz
ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und
Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den
Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als
Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel,
Spanien und Uruguay auch bundesweit.
|
Bundesgerichtshof
ändert Rechtsprechung |
Renovierung
Mieter müssen künftig ihre Wohnung nur noch
renovieren, wenn sie sie beim Einzug renoviert übernommen haben.
Dies stellte der Bundesgerichtshof der D.A.S. zufolge im Rahmen
von mehreren aktuellen Urteilen zum Thema Schönheitsrepa-raturen
klar. Der BGH änderte auch in einem weiteren Punkt seine
bisherige Rechtsprechung: Sogenannte Quotenab-geltungsklauseln
gelten nun als unwirksam.
Bundes-gerichtshof-Urteil vom
18.03.2015: Az. VIII ZR 242/13, VIII ZR 185/14
Trittschallschutz
in der Wohnanlage
Parkettboden verursacht meist mehr Geräusche
durch „Trittschall“ als Teppichboden. Wohnungseigentümer dürfen
aber trotzdem Parkett verlegen, solange die Schallschutznormen
aus der Bauzeit des Hauses eingehalten werden und die
Gemeinschaftsordnung nichts Abweichendes regelt. Dies entschied
nach Mitteilung der D.A.S. der Bundesgerichtshof.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.02.2015,
Az. V ZR 73/14 |
|
Ohne
IBAN
geht nichts mehr!
|
Jennifer G. aus Hannover:
"Angeblich muss
demnächst bei Überweisungen immer die IBAN angegeben werden.
Bisher habe ich immer die alte Kontonummer verwendet und
meine Bank hat die Überweisung trotzdem angenommen. Ändert
sich das jetzt?"
Michaela Zientek, Juristin der D.A.S.
Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
"Ab 1. Februar
2016 gehören die alte Kontonummer und Bankleitzahl der
Vergangenheit an. Verbraucher müssen bei Überweisungen und
Lastschriften die neue 22-stellige IBAN (International Bank
Account Number) verwenden, bei internationalen Überweisungen
in Länder, die sich nicht dem SEPA-Verfahren angeschlossen
haben, zusätzlich die BIC (Internationale Bankleitzahl).
Seit Februar 2014 lief eine Übergangsphase: Die
Geldinstitute haben bisher aus Kulanz für ihre Kunden alte
Kontonummern korrigiert und durch die IBAN ersetzt. Dies ist
ab 1. Februar 2016 vorbei – dann werden Überweisungsträger
mit der alten Kontonummer nicht mehr bearbeitet. Für den
Kunden kann das unangenehme Folgen haben, wenn eine Zahlung
eilig ist oder die Verspätung Mahngebühren zur Folge hat.
Ihre IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, im
Online-Banking und in der Regel auch auf Ihrer Bankkarte.
Die IBAN des Zahlungsempfängers erhalten Sie von diesem
selbst."
Anmerkung der BR-Redaktion:
Einen
IBAN- und BIC-Berechner finden Sie bei der Bonner VR-Bank
hier ...
|
Bares Geld für die Rente
Jahresmeldung für 2015 prüfen
Bis Ende Februar sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern
die Jahresmeldung für 2015 erhalten. Aus dieser
Bescheinigung geht hervor, wie lange die Arbeitnehmer
beschäftigt waren und was sie verdient haben. Die
Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die
Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente
berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland
rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die
Jahresmeldung gut aufzubewahren.
Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift,
Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und
Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend
an seinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die
Jahresmeldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben
können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der
späteren Rente erschweren.
Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen
Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder
am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013.
Vermieter darf Satellitenanlage nicht doppelt berechnen
Ein Bonner Vermieter glaubte besonders
clever zu sein. Im Mietvertrag vereinbarte er mit dem Mieter
eine monatliche Pauschale von 12,50 Euro für die
Bereitstellung der Satellitenanlage. An anderer Stelle wurde
- wie heute meist üblich - die Umlage und Abrechnung der
Betriebskosten vereinbart. Im Katalog der abzurechnenden
Betriebskosten waren auch die ?Kosten des Betriebs der
Gemeinschafts-Antennenanlage aufgeführt.
Beim Mieterbund fiel dem Rechtsberater auf, dass der
Vermieter aufgrund dieser Klauseln für die Satellitenanlage
hätte doppelt kassieren dürfen: zum einen über die Pauschale
zum anderen bei der Betriebskostenabrechnung. Das ist
unzulässig.
Auf Rat des Mieterbundes zahlte der
Mieter die Pauschale nicht mehr und wurde deshalb verklagt.
Beim Amtsgericht bekam er Recht (Az 2013 C 77/15). Der
Vermieter wollte es aber wissen und zog vors Landgericht.
Das stellte unmissverständlich fest, dass unklare und
widersprüchliche Vereinbarungen nach § 305 c BGB unwirksam
sind. Folglich kann sich der Vermieter weder auf die eine
noch auf die andere Klausel berufen.
Der Vermieter versuchte, sich damit herauszureden, dass die
Satellitenpauschale nur als eine Art Mietzuschlag gedacht
sei. Auch das ließ das Landgericht nicht gelten. Bei
?kundenfeindlichster Auslegung dürften dann nämlich die
Kosten der Satellitenanlage doppelt angesetzt werden. Es
komme nicht darauf an, ob Kosten auch tatsächlich
abgerechnet würden. Mit solchen Überraschungen im Vertrag
müsse der Mieter nicht rechnen. (Az 6 S182/15).
Der Besuch des Mieterbundes erspart seinem Mitglied jetzt
150 Euro im Jahr.
Deutsche Gesellschaft für
Ernährung berichtet:
Hohe Speisesalzzufuhr erhöht
den Blutdruck
Die Zusammenhänge zwischen Speisesalzzufuhr und Blutdruck
sind eindeutig: Eine hohe Speisesalzzufuhr erhöht das Risiko
für Bluthochdruck (Hypertonie). Bluthochdruck gehört zu den
wichtigsten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Krankheiten.
Aus diesem Grund erhöht sich durch einen hohen
Speisesalzkonsum indirekt auch das Risiko für
Herz-Kreislauf-Krankheiten, die mit knapp 40 Prozent die
häufigste Todesursache in Deutschland ist. In ihrer
aktuellen wissenschaftlichen Stellungnahme „Speisesalzzufuhr
in Deutschland, gesundheitliche Folgen und resultierende
Handlungsempfehlung“ betont die DGE daher die Notwendigkeit,
die Speisesalzzufuhr in der Bevölkerung zu senken. Eine
bevölkerungsweite Abnahme des Blutdrucks kann, selbst wenn
diese moderat ausfällt, zu einer Verringerung der
kardiovaskulären Krankheitslast beitragen.
Die DGE empfiehlt deshalb dringend eine Beteiligung von
Deutschland an nationalen und internationalen Initiativen
zur bevölkerungsweiten Reduktion der Speisesalzzufuhr. Die
Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland isst zu viel
Speisesalz: Bei rund 70 Prozent der Frauen und bei rund
80 Prozent der Männer liegt die Zufuhr von Speisesalz über
dem
Orientierungswert von bis zu sechs Gramm pro Tag.
Um die Speisesalzzufuhr in der Bevölkerung zu senken, muss
der Speisesalzgehalt in Brot, Fleisch, Wurst und Käse
gesenkt werden. Den größten Beitrag bei der Einsparung von
Speisesalz kann Brot leisten. Die Speisesalzzufuhr sollte
schrittweise reduziert werden, um sich an den schwächeren
Salzgeschmack gewöhnen zu können. Kinder sollten sich am
besten gar nicht erst an eine hohe Speisesalzzufuhr
gewöhnen. Der Verbraucher kann seinen Speisesalzverzehr
reduzieren, indem er weniger zu verarbeiteten Lebensmitteln
und mehr zu unverarbeiteten Lebensmitteln wie Gemüse und
Obst greift. Zum Würzen sollten Gewürze und Kräuter
bevorzugt werden. Wenn Speisesalz verwendet wird, sollte mit
Jod und Fluorid angereichertes Speisesalz bevorzugt werden.
Neue Werte der Rentenversicherung seit
1.1.2016
Beitragssatz bleibt aber konstant bei 18,7
Prozent
Zum Jahreswechsel haben sich etliche
Werte der gesetzlichen Rentenversicherung geändert. Das
teilt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit.
Der Beitragssatz bleibt konstant bei
derzeit 18,7 Prozent, doch die Beitragsbemessungsgrenze
steigt auf 6.200 Euro (bisher 6.050 Euro) monatlich. Wer
darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze
Rentenbeiträge.
Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
von 450 Euro bleibt unverändert.
Freiwillige Versicherung
Wer ab 2016 freiwillig in die gesetzliche
Rentenversicherung einzahlt, kann jeden Betrag zwischen dem
Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von
1159,40 Euro im Monat wählen.
Noch bis zum 31. März 2016 können
freiwillige Beiträge für das Jahr 2015 gezahlt werden.
Versicherungspflicht für Selbstständige
Für versicherungspflichtige
Selbstständige beträgt der Regelbeitrag seit 1.1.2016
monatlich 543,24 Euro.
Minijobs und
Hinzuverdienstgrenzen
Bei Minijobs bleibt die zulässige
Verdienstgrenze bei 450 Euro pro Monat. Auch die
Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten und
Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt weiterhin 450
Euro monatlich. Bei Hinterbliebenenrenten sind als
Einkommensgrenzen weiterhin die jeweiligen Freibeträge
maßgebend.
Weitere Auskünfte gibt es bei den
Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland,
den Versichertenältesten und am kostenfreien Bürgertelefon
unter 0800 1000 48013.
Anmerkung:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland
mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,36
Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen
Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler
Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und
Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel,
Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie
Träger von sechs Rehabilitationskliniken.
www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de
Bonner Mietspiegel gilt
weiterhin
Zum Beweisbeschluss eines Amtsrichters zum Bonner
Mietspiegel teilt Jürgen Schönfeldt, Geschäftsstellenleiter
des Mieterbundes folgendes mit: „Der Hintergrund des
Beweisbeschlusses ist, das ein großes Bonner
Wohnungsunternehmen eine Mieterhöhungsklage eingereicht
hatte, um die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erreichen. Der
Vermieter vertritt die Auffassung, dass der Bonner
Mietspiegel nicht qualifiziert ist. Wir hatten hierüber
bereits mehrfach berichtet. Ein Richter des Bonner
Amtsgerichts hat jetzt einen Beweisbeschluss erlassen, dass
Gutachter feststellen sollen, wie hoch die ortsübliche Miete
ist. Dabei ist er der Meinung, dass es sich beim Bonner
Mietspiegel nicht um einen sogenannten qualifizierten
Mietspiegel handelt, sondern um einen einfachen. Dies ist
nicht die Auffassung des Mieterbundes! Hierbei handelt es
sich lediglich um die Einzelmeinung eines Richters in einem
noch laufenden Verfahren. Der Mietspiegel wurde nach unserem
Verständnis nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden
erstellt.“
Jürgen Schönfeldt weiter: „Wir sehen der Entscheidung des
Richters gelassen entgegen. Zum einen, weil es schon bald
einen neuen Mietspiegel in Bonn geben wird, der mit Haus und
Grund, der Stadt und uns gemeinsam intensiv erarbeitet wurde
und den wissenschaftlichen Kriterien entspricht und weil wir
der Auffassung sind, dass diese Entscheidung keinen Bestand
haben wird. Wir können allen Mietern, die jetzt eine
Mieterhöhung erhalten, deshalb nur dazu raten, die
Mieterhöhung anhand des Mietspiegels zu überprüfen und ggfs.
dagegen vorzugehen. Im Übrigen muss beachtet werden, dass
innerhalb von drei Jahren die Miete maximal bis zu 15
Prozent erhöht werden darf.“
Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbund
Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.: „Wir bedauern, dass jetzt
eventuell viele Mieter und auch Vermieter verunsichert
werden. Der Bonner Mietspiegel, der für Markttransparenz
sorgt, ist bisher mit großem Erfolg als friedensstiftend
eingesetzt worden. Dies soll auch weiterhin so bleiben.“
Sind Mustertapeten bei der
Vonovia kein Thema?
MRad. Als bekannter Bonner "Kummerkasten", mit
monatlichen Zugriffen in fünfstelliger Höhe auf unsere
Online-Zeitung „Bonn-Report“, erhalten wir täglich
zahlreiche Anrufe sowie auch Mails zu verschiedenen Themen.
Nicht selten auch in Sachen Mieterangelegenheiten, wo uns
der Bonn/Rhein-Sieg nicht selten Auskunft für unsere
Leserschaft Auskunft gibt.
Langjährige Mieterinnen und Mieter wollen beispielsweise
wissen, ob bei den erfüllten Fristen für Renovierungen, für
die jeden Monat die Mieterinnen und Mieter ein nicht
unerheblicher Renovierungsbetrag bezahlt, die Möglichkeit
besteht, von einer Raufasertapete Abstand zu nehmen.
Wörtlich sagte uns eine Mieterin der Vonovia: "Ich möchte
nicht in einem weißgetünchten Wohnzimmer sitzen, wie im
Kuhstall!" Ihr hatte man seitens der Vonovia eine leichte
Tönung der Wände abgelehnt. Sie möchte "häuslich wohnen",
wie bislang, als man seitens der vorhergehenden
Wohnungsgesellschaften der Vonovia noch Mustertapeten
geklebt habe. Ein Mieter aus Bonn machte gar eine Rechnung
auf: Beim Kleben einer Mustertapete kommt es der Vonovia
doch wesentlich preiswerter, denn eine Mustertapete muss
nicht obendrein noch, wie beispielsweise bei einer
Raufasertapete, gestrichen werden. Also eine wesentliche
Ersparnis für die Vonovia. Dieser Mieter wurde gar die
Mustertapete selbst kaufen, um es, wie zuvor, gemütlich zu
haben. Auf das Kleben von Mustertapeten geht die Vonovia
nicht ein. Sind Mustertapeten bei der Vonovia kein Thema?
Auf Anfrage schreibt dazu die Leiterin der
Vonovia-Pressestelle und Unternehmenskommunikation, Nina
Henckel, aus Bochum: “Wir können die Wünsche der Mieter gut
verstehen. Sollten Mieter beim Einzug spezielle Wünsche für
die Gestaltung ihrer Wände haben, so steht Ihnen dies
natürlich frei. Allerdings gibt es keinen einheitlichen
Geschmack, daher ist festgelegt, dass die Wände beim Auszug
in hellen Farben gestrichen sein müssen.“ Sie schreibt
weiter: „Anbei ein kurzer Auszug aus einem aktuellen Artikel
der Süddeutschen Zeitung: Während der Mietzeit können Mieter
selbst bestimmen, welche Farbe ihre Wände haben. Vor der
Rückgabe aber müssen bunt gestrichene Wände wieder in
neutralen Farben gestrichen werden, auch wenn dies im
Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Dies hat der
BGH im November 2013 so entschieden (Az.: VIII ZR 416/12).
Das heißt nicht unbedingt, dass die Wände weiß gestrichen
werden müssen. Um dem Vermieter die Weitervermietung nicht
zu erschweren, kann dieser aber verlangen, dass beim Auszug
in ‘dezenten’ oder ‘neutralen’ Farben gestrichen wird.“
Stadt Bonn warnt vor neuer
Masche von Telefonbetrügern
Die Bundesstadt Bonn warnt vor einer neuen Masche von
Telefonbetrügern: Sie verschleiern ihre eigene Rufnummer und
lassen im Telefondisplay seriöse und vertrauenserweckende
Telefonnummern erscheinen. Auch die Stadtverwaltung ist
zurzeit davon betroffen.
Beim Bürgertelefon der Stadtverwaltung Bonn gehen zurzeit
Anfragen über Anrufe ein, in denen sich die Anrufer
fälschlicherweise unter anderem als Mitarbeiter des
"Hauptpostamtes" ausgeben und Daten für ein Einschreiben
oder Paket abgleichen wollen. Als Absenderkennung dieser
Anrufe wird die Rufnummer 0228 - 77 0 17 im Display
angezeigt.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine
Telefonate über die Rufnummer 0228 - 77 0 17 durchführt. Die
von Unbekannten getätigten Anrufe dienen womöglich
missbräuchlichen Zwecken. "Geben Sie sicherheitshalber keine
persönlichen Daten wie zum Beispiel Kontaktdaten,
Kontoverbindung, Kreditkartennummern, et cetera gegenüber
den Anrufern preis", so der eindringliche Appell der
Verwaltung.
"Call-ID-Spoofing" bedeutet so viel wie Manipulation oder
Verschleierung. Es wird eine falsche Nummer auf dem Display
des Angerufenen angezeigt. Die Betrüger bedienen sich
momentan der Nummern seriöser Organisationen und täuschen
damit eine Nähe zu offiziellen Stellen vor. Die
tatsächlichen Datensammler bleiben auf diese Weise
unbekannt. Ein Vortäuschen einer anderen Telefonnummer ist
technisch möglich. Es gibt sogar legale Formen, zum Beispiel
beim Sekretariatsservice. Dazu ist allerdings ein
Nutzungsrecht erforderlich. Liegt diese nicht vor, liegt ein
Verstoß gegen § 66 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor.
Diese Verstöße will die Bundesnetzagentur verstärkt mit
Bußgeldern ahnden.
Liegen Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten vor, sollte
die örtliche Polizeidienststelle informiert werden.
Der Nachbar als Drohnenpilot: Was
ist erlaubt?
Dagmar B.
aus Würzburg: "Seit einiger Zeit lässt mein
Nachbar in seinem Garten ständig eine Drohne kreisen, manchmal
auch bis über unsere Grundstücksgrenze. Unter der Drohne ist
eine Kamera angebracht, mit der er bestimmt auch in unsere
Fenster schauen kann. Darf mein Nachbar das?"
Dazu schreibt
Michaela
Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
"Zunächst einmal hat jeder von uns ein Recht am eigenen Bild.
Ohne Ihre Einwilligung darf Ihr Nachbar keine erkennbaren Bilder
Ihrer Person veröffentlichen. Dies sagt das
Kunsturheberrechtsgesetz. Fotografiert Ihr Nachbar Sie unbefugt
innerhalb Ihres Hauses oder eines vor fremden Blicken besonders
geschützten Bereichs Ihres Grundstücks, macht er sich nach §
201a Strafgesetzbuch strafbar – auch ohne Veröffentlichung. Er
riskiert dann eine Freiheitsstrafe bis zwei Jahre oder eine
Geldstrafe. Ob das reine Überfliegen fremder Grundstücke mit
einer Drohne das Eigentumsrecht des Hausherrn beeinträchtigt,
hängt von der Intensität der Störung ab. Aber: Stürzt die Drohne
ab und verursacht Verletzungen oder Schäden, haftet der
Drohnenpilot. Die Bundesregierung plant übrigens, Drohnen ab 500
g zukünftig registrieren zu lassen, um die Verantwortlichen bei
Unfällen leichter haftbar zu machen."
Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr fordert
Stopp der rechtswidrigen Inkasso-Praxis
der Deutschen Annington
Trotz einschlägiger Gerichtsurteile hält das größte deutsche
Wohnungsunternehmen, die Deutsche Annington (nach dem
Zusammenschluss mit der Gagfah demnächst unter Vonovia
firmierend), weiter an ihrer rechtswidrigen Inkasso-Praxis
fest. Der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. hat
sich nun in einem Schreiben an Rolf Buch,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Annington, gewandt und
einen sofortigen Stopp gefordert.
Bereits in seinem
Urteil vom 08.08.2012 (AZ 425 C 6285/12) hatte das
Amtsgericht Dortmund eine Inkasso- Gebühr für rechtswidrig
befunden. Darin begründete das Gericht, wenn ein Mieter
eines Wohnungsunternehmens ohne Grund nicht zahlt, kann ein
Großvermieter selbst mahnen. Auch eine Mahnung eines
Inkassobüros ist ein EDV-Schreiben, mit denkbar geringem
Aufwand und geringen Kosten. Das sei gerade einem
Großvermieter zuzumuten. Dieser darf nicht unnötige Kosten
produzieren, indem er ein Inkassobüro beauftragt.
Zu diesem Zeitpunkt
betrieb die Deutsche Annington ihre Inkassoverfahren über
das Tochterunternehmen Deutsche Wohninkasso GmbH.
Im März 2013
stellte sie ihre viel kritisierte Inkasso-Praxis dann um.
Statt der Tochterfirma Deutsche Wohninkasso GmbH wurde der
Rechtsanwalt Jochen H. Schatz mit seinem Berliner
Anwaltsbüro (JHS Legal) beauftragt. Neben der eigentlichen
Forderung werden von JHS Legal Geschäftsgebühr und
Auslagenpauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
berechnet.
Der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. sieht diese
berechneten Gebühren als genauso überflüssig, wie die
Inkassogebühren der Deutschen Annington-Tochter Deutsche
Wohninkasso GmbH. Darin wird er von einem neueren Urteil des
AG Dortmund bestätigt (s.u.)?Wenn
Vorstandsvorsitzender Rolf Buch seine eigenen Worte zur
Mieterfreundlichkeit ernst nimmt, muss er umgehend handeln
und die Inkasso-Praxis beenden.�, erklärte Rechtsanwalt
Mirco Theiner, Geschäftsführer des DMB Bonn/Rhein-Sieg/Ahr
e.V., die Erwartungen an Deutschlands größten Vermieter.
Betroffene Mieterinnen und Mieter sollten sich nicht
verängstigen lassen, gerade weil oft unberechtigte Beträge
angemahnt werden. Echte Rückstände sollten ausgeglichen
werden, ohne die Gebühren zu zahlen!�, empfahl Theiner. "Wir
haben einen offenen Brief an Vorstandschef Rolf Buch
geschrieben, um ihn von dieser rechtswidrigen Inkassopraxis
abzubringen."
Es bleibt bei der
klaren Haltung des Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr
e.V., der die Deutsche Annington auffordert:
1. Für einfache Mahnungen keine externen Dienstleister mehr
zu beauftragen und die bisherige Inkasso-Praxis mit
überhöhten Gebühren zu beenden, 2. vom
Unternehmen verlangte, aber bisher nicht gezahlte Gebühren,
aus den Mieterkonten auszubuchen, 3. die
Rückzahlung aller Gebühren an die Mieter, 4. das
Mahnen unberechtigter Forderungen, z.B. bei Widersprüchen
gegen Betriebskostenabrechnungen, umgehend zu unterlassen, 5. den
Vertrag mit dem Anwaltsbüro JHS Legal offen zu legen.
Hintergrund: AG Dortmund:
Keine Grundlage für Inkasso-Anwaltsgebühren
Diese Auffassung wurde
wiederum durch das Urteil des AG Dortmund vom 06.01.2015
(425 C 6720/14) bestätigt. Das Gericht sieht hierin weder
eine Grundlage für die Berechnung der
Inkasso-Anwaltsgebühren, noch für die Höhe der verlangten
Mahngebühren. ?Die
Klägerin hat durch jahrelange Übung gezeigt, dass das
Mahnwesen von ihr ausgeübt werden kann. Alle dem Gericht
bekannten Dortmunder Großvermieter machen dies auch selbst.
Es fehlt deshalb zum einen das Merkmal der Notwendigkeit
dieser Kosten, zum anderen liegt auch ein Verstoß gegen die
Schadensminderungspflicht vor. Das Gericht (AG Dortmund Urt.
v. 8.8.2012 - 425 C 6285/12) hat bereits in seiner
Entscheidung zum Konzerninkasso der Klägerin darauf
hingewiesen, dass es auch bei einem gewerblichen
Großvermieter wie der Klägerin, die Einschaltung eines
Anwalts in einfachen Fällen wie dem vorliegenden für nicht
notwendig und deshalb auch nicht erstattungsfähig hält.
Daran hat sich nichts geändert.� (AG Dortmund vom 06.01.2015
425 C 6720/14)
Im Hinblick auf die von der Deutschen Annington verlangten
Mahngebühren wird vom AG Dortmund zudem deren Höhe
kritisiert: ?Im Übrigen hatte das Gericht auch schon darauf
hingewiesen, dass eine 1,3 Gebühr für standardisierte
Computermahnungen auf keinen Fall in Ansatz gebracht werden
kann. Allenfalls wäre eine 0,3 Gebühr ansatzfähig gewesen,
wenn man den Anspruch dem Grunde nach bejaht. (AG Dortmund
vom 06.01.2015 425 C 6720/14)
DMB:
Annington beruft sich auf substanzlose Urteile
Das Unternehmen hingegen hält nach wie vor an
der Inkasso-Praxis fest und beruft sich dabei auf eine Reihe
von Urteilen (AG Bochum vom 27.01.2015 68 C 491/14, AG
Gelsenkirchen-Buer vom 04.04.2014 5 C 67/14, AG
Recklinghausen vom 07.04.2014 52 C 46/14, AG Soltau vom
11.02.2014 4 C 685/13, AG Weißenburg i. Bay. vom 22.04.2015
1 C 66/15). Nach Auffassung des Mietervereins enthalten
diese jedoch keine inhaltlichen Argumente, die die
Inkassopraxis stützen würden.
Beim Kauf
von Heften, Stiften und Mäppchen
an die
Umwelt denken
Der Einkauf
für den Schulstart ist für Eltern und Schüler eine gute
Gelegenheit, auch an den Umweltschutz zu denken und sich im
Klimaschutz zu engagieren. Es sind die kleinen Dinge, die oft
ein großes Ganzes bewirken: Auch und gerade beim bewussten Kauf
von Schulmaterialien lassen sich möglichst natürliche, chemisch
unbelastete Materialien verwenden, kann sparsam mit natürlichen
Ressourcen umgegangen, Abfall vermieden und damit letztlich ein
wichtiger Beitrag zur Erhaltung und zum Schutz unserer Umwelt
und unserer Gesundheit geleistet werden. Dazu gibt die Stadt
Bonn einige Anregungen für eine umweltschonend gepackte
Schultasche.
Der
Klimaschutz beginnt beim Papier. Zum Schulbeginn wird
alljährlich kräftig Papier gekauft. Immer noch werden Wälder für
die Gewinnung von Frischfaserpapier abgeholzt und Landschaften
zerstört. Leider ist derzeit nur jedes zehnte Schulheft aus
Recyclingpapier. Dabei ist Deutschland Weltmeister im
Altpapiersammeln: Rund 80 Prozent des gebrauchten Papiers wird
recycelt - und wer gut sammelt, sollte auch die Produkte aus
Altpapier genauso engagiert im Alltag einsetzen.
Clever
seine Möglichkeiten zum Klimaschutz zu nutzen, bedeutet auch,
sich für Schulmaterial aus Recyclingpapier zu entscheiden. Denn
die Herstellung von Papierprodukten aus Altpapier spart im
Vergleich zur Herstellung von Frischfaserpapier enorme Mengen an
Energie, Wasser und Ressourcen. Die hartnäckigen Vorurteile aus
den 80er Jahren wie "zu dunkel", "Tinte verläuft" usw. sind
längst überholt. Recyclingpapier erfüllt inzwischen höchste
Qualitätsansprüche. Wegen der hohen Weißgrade ist der
Unterschied zu Frischfaserpapier optisch kaum noch wahrnehmbar,
und auch preislich ist das Papier gleich.
Die Stadt
Bonn geht mit gutem Beispiel voran und ist Vorreiter bei der
Nutzung von Recyclingpapier mit dem "Blauen Umweltengel". Bonn
behauptete sich in einem bundesweiten Wettbewerb mehrmals in
Folge mit den höchsten Recyclingpapierquoten in der Verwaltung
und erhielt den Titel "Recyclingpapierfreundlichste Stadt".
Wie
erkennt man Recyclingpapier?
Der "Blaue
Umweltengel" auf Schulheften oder anderen Papieren signalisiert,
dass das Papier aus 100 Prozent Recyclingpapier besteht und
garantiert, dass bei der Herstellung auch das aus Haushalten
gesammelte Papier eingesetzt wird. Es ist das einzige offizielle
und geschützte Prüfsiegel für Recyclingprodukte.
Andere
Zeichen, wie "Aqua pro natura" sowie "Weltpark Tropenwald" sind
keine geschützten Warenzeichen, die offiziell festgelegte
Umweltkriterien erfüllen müssen. Sie gewährleisten zwar eine
chlorfreie Bleichung ihrer Produkte, verwenden allerdings
trotzdem Holz bei der Herstellung und sind für den
umweltbewussten Einkäufer nicht empfehlenswert.
Wo
bekommt man diese Materialien?
Online kann
man umweltfreundliches Schulmaterial im auf
klimaschutzfreundliche Produkte spezialisierten Fachhandel
bestellen. Vor Ort ist es oft auf Nachfrage im gut sortierten
Bürofachhandel oder in den entsprechenden Abteilungen von
umweltorientierten Kaufhäusern und Supermärkten zu finden.
Adressen sind auf www.heftefinder.de und www.blauer-engel.de/papierfinder zu
finden. Viele Schulen organisieren auch Sammelbestellungen oder
bieten das Material über sogenannte "Schülerfirmen" an.
Stifte
Filzstifte
sollten lösungsmittelfrei und Holzbuntstifte unlackiert sein,
damit die Kinder, wenn sie auf den Stiften herumkauen, nicht
eventuell enthaltenes Cadmium, Blei oder Chrom aufnehmen.
Kugelschreiber sollten eine austauschbare Mine haben. Für den
klassischen Textmarker gibt es mittlerweile Holzleuchtstifte als
Alternative, die auch viel ergiebiger sind und nicht
austrocknen. Bei Tintenkillern sollte man auf solche auf
Wasserbasis achten, da diese keine Lösungsmittel enthalten.
Umweltfreundlicher ist dennoch ein einfaches Durchstreichen oder
die Verwendung von Korrekturrollern oder -mäusen.
Mäppchen
Beim Kauf
sollte man nach leeren Mäppchen Ausschau halten, da
Komplettpackungen meist mit billigem und nicht gerade
umweltschonendem Material gefüllt sind.
Frühstücksboxen und Getränkeflaschen
Frühstücksboxen aus Metall oder Kunststoff und wieder befüllbare
Getränkeflaschen helfen, viel unnötigen Verpackungsmüll wie
Alufolie, Trinkpäckchen oder Einwegflaschen zu vermeiden und
sind sehr praktisch. Getränke bleiben länger kalt bzw. warm.
Alu-Flaschen sind dabei sowohl geschmacksneutraler als auch
erprobter im Dichthalten.
Sonstiges
Radiergummis aus Natur- oder Synthesekautschuk sind eine gute
Alternative. Lineale und Spitzer aus FSC-zertifiziertem Holz
oder Metall helfen auch sparen, da sie sehr langlebig sind.
Lösemittelfreie Klebestifte sollten Flüssigklebern vorgezogen
werden.
Lehrkräfte
können Unterrichtseinheiten zum Thema Recyclingpapier beim
Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) kostenlos unter www.blauer-engel.de/schulstart bestellen.
Können Großeltern
für die Betreuung der
Enkel „Großelternzeit”
nehmen?
Herbert G. aus Duisburg schreibt: „Ich bin 60
und betreue regelmäßig unser Enkelkind. Seine Mutter ist
alleinerziehend. Aber: Auch ich arbeite. Gibt es nicht
für Großeltern etwas Ähnliches wie die „Elternzeit?“
Michaela Zientek (Foto), Juristin der D.A.S.
Rechtsschutzversicherung, antwortet: „Paragraph
15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes räumt
auch Großeltern einen Anspruch auf „Elternzeit” ein –
als Ausnahme und unter besonderen Voraussetzungen.
Großeltern erhalten sie nur, wenn ein Elternteil des
Enkels noch minderjährig ist oder sich im letzten oder
vorletzten Jahr seiner Ausbildung befindet. Diese muss
vor dem 18. Lebensjahr begonnen worden sein. Außerdem
muss das Enkelkind mit den Großeltern in einem Haushalt
wohnen und überwiegend von diesen betreut werden. Der
Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen keiner der
Elternteile des Kindes selbst Elternzeit nimmt. Treffen
die genannten Kriterien auf Ihre Familiensituation zu,
können sie Elternzeit beantragen. Übrigens können
Großeltern dies auch in Notfällen tun: Wenn die Eltern
ihr Kind wegen einer schweren Krankheit,
Schwerbehinderung oder Tod nicht selbst betreuen
können.“
Was tun, wenn der
Keller vollläuft?
Das Telefon beim Mieterbund steht nicht
still. Viele Mieter rufen an und wissen nicht was sie tun
sollen, weil der Vermieter, gerade jetzt in den Osterferien,
nicht erreichbar ist.
Der Bonner Mieterbund rät: „Folgende Schritte
unbedingt zu beachten, wenn der Keller voll Wasser gelaufen ist
oder sonstige Sturmschäden am Haus sind. Am wichtigsten ist
immer die sofortige Mitteilung des Schadens an den Vermieter.
Dies kann telefonisch, per Mail oder SMS aber auch per Fax oder
Brief erfolgen. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben, sofort
reagieren zu können. Ist er nicht erreichbar, sollte man bei
Nachbarn fragen, ob die noch andere Kontaktmöglichkeiten kennen.
Gelingt eine Kontaktaufnahme nicht oder kann der Vermieter nicht
sofort eingreifen, muss man selbst versuchen, die Schäden so
klein wie möglich zu halten. Also wertvolle Gegenstände in
Sicherheit bringen und Möbel in nicht betroffene Zimmer
schaffen, soweit das möglich ist. Dann eine Firma beauftragen,
die Wasser aus dem Keller auspumpen und danach gegebenenfalls
die Räume trocknen. Bei der Frage, wer für die entstandenen
Schäden bezahlen muss, ist zu unterscheiden. Die Kosten für die
Wiederherstellung der Wohnung, das heißt das Auspumpen von
Wasser und die Trocknung sowie die Beseitigung von Spuren an
Böden, Wänden und Decken, fallen in die Verantwortung des
Vermieters.
Für Schäden am Eigentum des Mieters haftet der Vermieter aber
nicht. Hier sollte die Hausratsversicherung des Mieters
eingeschaltet werden. Ist keine vorhanden, bleibt der Mieter auf
den Schäden sitzen. Manche Gebäudeversicherungen übernehmen aus
Kulanz einen Teil der Schäden, hier sollte der Vermieter gebeten
werden, nachzufragen. Der Vermieter haftet nur dann
ausnahmsweise, wenn sich bereits in der Vergangenheit gezeigt
hat, dass wegen eines Baumangels Wasser bei Starkregen eindringt
und der Vermieter diesen Baumangel bisher nicht beseitigt hat.
Dann kann er im Einzelfall verantwortlich für die Schäden des
Mieters sein.
Für Schäden, die dadurch entstanden sind,
dass der Mieter zum Beispiel ein Dachfenster trotz angekündigten
Regens offen stehen ließ, haftet natürlich der Mieter selbst. In
diesem Fall sollte die private Haftpflichtversicherung des
Mieters umgehend informiert werden.“
Gesetzliche
Neuregelung führt zu
Leistungsverbesserungen bei Waisenrenten
Der Deutsche Bundestag hat
Leistungsverbesserungen bei den Waisenrenten beschlossen. Am 27.
März 2015 sollen die gesetzlichen Neuregelungen den Bundesrat
passieren und zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Darauf weist die
Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf hin.
Bei volljährigen Waisen entfällt zukünftig
die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Damit
können Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen
künftig immer in voller Höhe gezahlt werden. Von den Ende 2013
rund 180.400 an volljährige Waisen gezahlten Renten waren rund
16.500 aufgrund der Einkommensanrechnung gekürzt worden.
Darüber hinaus wird der Kreis volljähriger
Waisen, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung hat, ausgeweitet. Neben dem
freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie dem
Bundesfreiwilligendienst werden zukünftig weitere nationale und
internationale Freiwilligendienste zu einem Anspruch auf
Waisenrente führen. Damit erfolgt eine Angleichung an das
Kindergeldrecht. Die Zahlung der Waisenrente erfolgt in der
Regel längstens bis zum 27. Lebensjahr.
Weitere Auskünfte gibt es bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der
Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten
oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013.
Anmerkung für die Redaktion:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit
Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen
Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der
Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in
den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als
Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay
auch bundesweit.
Stadt Bonn und
Bonner Energie-Agentur warnen
vor
Haustürgeschäften zu Energieberatungen
Da sich in den vergangenen Tagen Anfragen
verunsicherter Bürger gehäuft haben, warnt die Bonner
Energie-Agentur vor Haustürgeschäften rund um eine
Energieberatung. Bürgerinnen und Bürger aus Bad Godesberg
schilderten, dass vermeintliche Energieberater anriefen und
behaupteten, sie kämen von der Stadt Bonn. Sie wollten einen
Termin vereinbaren und kostenlose Energieberatungen anbieten.
Die Stadt weist darauf hin, dass für sie keine Energieberater
unterwegs sind.
Die Polizei rät, niemanden ohne Berechtigung
in die Wohnung zu lassen und sich immer den Ausweis zeigen zu
lassen. Wenn man sich Sorgen macht bzw. im konkreten
Verdachtsfall soll man die 110 anrufen.
Die Bonner Energie-Agentur empfiehlt, an der
Haustüre grundsätzlich keine Geschäfte abzuschließen und nichts
zu unterschreiben. "Beratung zu Energiefragen ist sinnvoll und
wichtig", sagt Celia Schütze von der Energie-Agentur. "Die
Erfahrung zeigt aber, dass diese unseriösen Angebote häufig
damit verbunden sind, Fenster, Türen oder andere Leistungen zu
verkaufen. Ratsuchende sollten sich deshalb am besten an eine
unabhängige Beratungsstelle wenden, die nichts verkaufen
möchten." Schütze empfiehlt, sich für eine neutrale Beratung an
die Bonner Energie-Agentur unter
Telefon 0228 - 77 50 60
oder an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Zum Schutz der
Tiere:
Freilaufende Katzen müssen kastriert
werden
Katzenhalter, die ihre Tiere draußen frei
herum laufen lassen, müssen diese kastrieren, kennzeichnen und
registrieren lassen. Darauf weisen die Veterinäre der Stadt Bonn
hin.
Die Stadt Bonn will damit verhindern, dass
sich Hauskatzen und verwilderte Katzen unkontrolliert vermehren.
In vielen Fällen werden ungewollte Katzenbabys ausgesetzt oder
in Tierheimen abgegeben, die schon jetzt überfüllt sind. Die
ausgesetzten Tiere vermehren sich weiterhin unkontrolliert und
es kommt zu einer Überpopulation von Katzen. Diese Tiere leben
häufig in elenden Verhältnissen, sind oft krank und gefährden so
die Gesundheit anderer Katzen.
Damit Katzen ins Freie dürfen, müssen die
Tiere, sobald sie fünf Monate alt sind, von einen Tierarzt
kastriert und gekennzeichnet werden. Um die Katzen bei Bedarf
identifizieren zu können, müssen sie in einer entsprechenden
Datenbank registriert sein. Weitere Informationen für
Katzenhalter gibt es unter
www.bonn.de/@freigaengerkatzen.
Die Verordnung wurde vom Rat der Stadt Bonn
beschlossen und ist im Juli 2012 in Kraft getreten.
Wann beginnt die
Heizperiode?
Der Chef des des Bonner Mieterbundes,
Mirco Theiner, antwortet: "Sobald ich
in meinen Wohnräumen über mehrere Tage keine 20 Grad Celsius
mehr erreichen kann.
Der Vermieter muss die
zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine
Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius
erreicht werden kann. Dies gilt unabhängig vom Datum und auch
unabhängig von Regelungen des Mietvertrages zu Heizperioden.
Solche Regelungen sind unwirksam. Es kommt allein auf die
Temperatur in der Wohnung an. Allerdings muss der Vermieter
nicht rund um die Uhr diese Mindesttemperaturen garantieren.
Nachts, also zwischen 23 Uhr, beziehungsweise 24 Uhr und 6 Uhr,
reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus. Wird
die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht
erreicht, liegt ein Wohnungsmangel vor und der Mieter kann zum
Beispiel die Miete mindern. Er kann vom Vermieter auch
unverzügliche Beseitigung des Mangels verlangen und diese
notfalls vor Gericht im Einzelfall bei extremen
Außentemperaturen auch als Eilentscheidung durchsetzen."
Berufsstarter:
Sicherheit von Anfang an
Vom ersten Arbeitstag an sind Auszubildende
in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt, erklärt die
Deutsche Rentenversicherung Rheinland.
Im Fall der Fälle haben Berufseinsteiger
Anspruch aus dem Vorsorgepaket der gesetzlichen
Rentenversicherung. Verursacht beispielsweise ein schwerer
Arbeitsunfall eine volle Erwerbsminderung, können sie Rente
erhalten. Diese hat volle Lohnersatzfunktion. Der besondere
Schutz gilt auch bei Unfällen auf dem Weg zwischen Wohnung und
Arbeit. Grundsätzlich genügt auch hier schon ein einziger
Beitrag zur Rentenversicherung, wenn im Unfallzeitpunkt ein
versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.
Auszubildende sind auch dann geschützt, wenn
sie wegen eines Freizeitunfalls oder einer Krankheit nicht mehr
arbeiten können und voll erwerbsgemindert werden. Hier gilt die
Sonderregel, dass die Rentenvoraussetzungen schon dann erfüllt
sind, wenn in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr eine
versicherungspflichtige Beschäftigung bestand. Die normale
Mindestversicherungszeit von fünf Jahren ist in diesem Fall
nicht erforderlich. Das gilt auch dann noch, wenn die volle
Erwerbsminderung bis zu sechs Jahre nach dem Ende einer
Ausbildung eintritt.
Auch bei Berufsanfängern gilt der Grundsatz „Reha
vor Rente“. Um den Versicherten nach Unfall oder Krankheit den
Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, wird zunächst
alles getan, um ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder
berufliche Rehabilitation wiederherzustellen. Diese
Rehabilitationsleistungen sind im Versicherungsschutz der
gesetzlichen Rentenversicherung enthalten – und zwar ohne
Aufpreis.
Mit den
I-Dötzchen den Schulweg schon jetzt trainieren
Es sind zwar noch ein paar Wochen bis zum
Beginn des neuen Schuljahres, aber die Zeit sollten Eltern
nutzen, um vor allem Erstklässler auf den neuen Lebensabschnitt
vorzubereiten. Denn nicht nur das Lernen, sondern auch der neue
Schulweg bieten viele Herausforderungen für I-Dötzchen, die in
wenigen Wochen die Schule besuchen.
Die bisherigen Kindergartenkinder sollten auf
den neuen täglichen Weg zur Schule gut vorbereitet werden. Die
Stadt Bonn rät deshalb, dass Eltern frühzeitig mit ihren Kindern
den Schulweg trainieren und das in den ersten Wochen und Monaten
des neuen Schuljahres auf jeden Fall fortsetzen sollten. Mutter
und Vater werden dabei schnell erkennen, wo ihr Kind Fehler
macht und können solche Situationen gezielt mit ihm üben.
Sechsjährige sind aufgrund ihrer Körpergröße
noch nicht in der Lage, die Verkehrssituation über parkende
Autos hinweg zu erkennen und Geschwindigkeiten herannahender
Autos richtig abzuschätzen. Außerdem können sie sich selten voll
auf das Überqueren einer Straße konzentrieren. Gerade die vielen
neuen Eindrücke und Erlebnisse lassen die Gefahren des
Schulweges in den Hintergrund treten.
Nicht mit dem Fahrrad zur Schule
Grundschüler sollten nicht mit dem Fahrrad in
die Schule geschickt werden. Auch wenn das Kind im vertrauten
Wohnumfeld sicher fahren kann, ist es auf dem längeren und neuen
Weg zur Schule den ständig wachsenden Anforderungen des
Straßenverkehrs noch nicht gewachsen. Die sichere Teilnahme am
Straßenverkehr mit dem Fahrrad setzt voraus, dass das Rad sicher
bewegt werden kann, Regeln bekannt sind und ein gewisses Maß an
Verkehrserfahrung vorhanden ist. Das erfüllen Kinder frühestens
nach der Radfahrprüfung im vierten Schuljahr.
Was tun, wenn der
Keller vollgelaufen ist?
Durch die starken Regenfälle und Gewitter in
den letzten Tagen sind viele Keller und Wohnungen voll Wasser
gelaufen.
Mirco Theiner, Geschäftsführer des Mieterbund
Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. erklärt, was man sofort machen
sollte, wenn das Wasser in der Wohnung steht: „Vier Schritte,
die man unbedingt beachten sollte, wenn der Keller voll gelaufen
ist.
Am wichtigsten ist immer die sofortige
Mitteilung des Schadens an den Vermieter. Dies kann telefonisch,
per Mail oder SMS aber auch per Fax oder Brief erfolgen. Der
Vermieter muss die Möglichkeit haben, sofort reagieren zu
können. Ist er nicht erreichbar, sollte man bei Nachbarn fragen,
ob die noch andere Kontaktmöglichkeiten kennen.
Gelingt eine Kontaktaufnahme nicht oder kann
der Vermieter nicht sofort eingreifen, muss man selbst
versuchen, die Schäden so klein wie möglich zu halten. Also
wertvolle Gegenstände in Sicherheit bringen und Möbel in nicht
betroffene Zimmer schaffen, soweit das möglich ist.
Dann eine Firma beauftragen, die Wasser aus
dem Keller auspumpen und danach gegebenenfalls die Räume
trocknen kann. Bei der Frage, wer für die entstandenen Schäden
bezahlen muss, ist zu unterscheiden. Die Kosten für die
Wiederherstellung der Wohnung, das heißt das Auspumpen von
Wasser und die Trocknung sowie die Beseitigung von Spuren an
Böden, Wänden und Decken, fallen in die Verantwortung des
Vermieters.
Für Schäden am Eigentum des Mieters haftet der Vermieter aber
nicht. Hier sollte die Hausratsversicherung des Mieters
eingeschaltet werden. Ist keine vorhanden, bleibt der Mieter auf
den Schäden sitzen. Manche Gebäudeversicherungen übernehmen aus
Kulanz einen Teil der Schäden, hier sollte der Vermieter gebeten
werden, nachzufragen. Der Vermieter haftet nur dann
ausnahmsweise, wenn sich bereits in der Vergangenheit gezeigt
hat, dass wegen eines Baumangels Wasser bei Starkregen eindringt
und der Vermieter diesen Baumangel bisher nicht beseitigt hat.
Dann kann er im Einzelfall verantwortlich für die Schäden des
Mieters sein.
Für Schäden, die dadurch entstanden sind,
dass der Mieter zum Beispiel ein Dachfenster trotz angekündigten
Regens offen stehen ließ, haftet natürlich der Mieter selbst. In
diesem Fall sollte die private Haftpflichtversicherung des
Mieters umgehend informiert werden.
Rententipp: Die Erziehungsrente
Unterhaltsersatz für Geschiedene
Geschiedene mit Kindern stehen oftmals vor
einer schwierigen finanziellen Situation, wenn der Ex-Ehepartner
stirbt und damit die Unterhaltszahlung entfällt. Hier kann
eventuell die gesetzliche Rentenversicherung mit einer
Erziehungsrente helfen.
Anspruch auf eine
Erziehungsrente besteht, wenn die Ehe nach dem
30.06.1977
geschieden wurde, der Ex-Ehepartner stirbt und der
überlebende Partner nicht wieder verheiratet ist. Außerdem
muss der überlebende Partner eine Mindestversicherungszeit
von fünf Jahren mit Beitragszeiten zurückgelegt haben und
ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehepartners
erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Um die Rente
erhalten zu können, ist ein Antrag erforderlich.
Detaillierte Informationen
enthält die Broschüre „Hinterbliebenenrente – Hilfe in
schweren Zeiten“. Sie kann kostenlos im Internet www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de bestellt
oder heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte gibt es bei
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren
der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den
Versichertenältesten oder am kostenlosen Bürgertelefon unter
0800 100048013.
Die Deutsche Rentenversicherung
Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund
1,3 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in
allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation
regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln
und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Spanien, Belgien,
Israel und Chile auch bundesweit.
http://www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de
Mieterbund-Chef von
Grünberg: "Der beste Schutz bei
Umwandlung ist die
Kündigungssperrfristverordnung"
MRad.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die teilweise 40 Jahre
und mehr in Annington-Wohnungen beheimatet sind, fürchten beim
Kauf eines neuen Vermieters, dass sie dann in Folge einer
Eigenbedarfsanmeldung ihre Wohnung verlassen müssen.
Aufgrund einiger Anfragen bei unserer
Redaktion, haben wir den Chef und Experten des Mieterbundes
Bonn/Rhein-Sieg, Bernhard "Felix" von Grünberg, eingeschaltet
und ihn gefragt, wann Eigenbedarf in einem solchen Fall
angemeldet werden darf.
Mieterbund-Experte von Grünberg sagt: "Der
beste Schutz bei Umwandlung ist die
Kündigungssperrfristverordnung, die besagt, dass in Bonn nicht
vor Ablauf von 9 Jahren nach Umwandlung eine
Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden darf. Danach kann der
Vermieter für sich oder seine Familie Eigenbedarf geltend
machen, wobei die Bedarfssituation bereits im
Kündigungsschreiben dargestellt sein muss. Allerdings weitet die
Rechtsprechung den Familienbegriff immer weiter aus."
http://www.von-gruenberg.de
Maulwürfe vertreiben
Es gibt hilfreiche Mittel, um
Mauwürfe zu vertreiben. Die Chemie allerdings sollte man nicht
einsetzen. Eher eine große Glasflasche, der man den Boden
entfernt und sie dann in den Maulwurfshaufen steckt. Der
rauschende Wind, der sich in der Flasche fängt, macht die Tiere
rasend und jagt sie in die Ferne.
Ein andere Maßnahme ist
ebenfalls fruchtend: Man mischt einen Liter Molke mit einem
Liter Buttermilch und lässt dieses Gebräu eine Woche lang
stehen, nicht im Kühlschrank, bis sich leichter Schimmel
gebildet hat. In jeden Maulwurfshaufen ein Loch mit dem
Besenende bohren und die übel riechende Flüssigkeit
hineingießen. Schnell wird sich der kleine Geselle aus Ihrem
Garten verabschieden und dem Nachbarn einen Besuch abstatten.
Mücken verschwinden
Halbieren Sie eine Zitrone und
Stecken dort hinein jede Menge Gewürznelken. Der Geruch
vertreibt die Mücken im Nu. Gut geeignet auch für die Kleinen im
Kinderzimmer, auf die diese Plagegeister besonders gern fliegen.
Also weg vom Mückenspray, das überwiegend aufgrund der
chemischen Substanzen für die Menschen schädlich ist.
Geld sparen
Wer beim Kochen die
Elektroplatten des Herdes rund acht Minuten vor dem Garende
ausschaltet, der kann im Jahr bis zu 50 Euro an Strom sparen.
Weniger Arbeit
Wer die Rasenmäher-Messer vor
dem Mähen mit Salatöl einreibt, hat im Nachhinein weniger Arbeit
mit dem Säubern des Mähwerkes. Denn es bleibt kein Gras an den
Messern hängen und geschont werden sie durch das Salatöl
obendrein. Dafür können sie das billigste Salatöl nehmen.
Schluckauf weg
Wer seinen Schluckauf schnell
bekämpfen möchte, der nimmt einen Eiswürfel aus dem Kühlschrank
und reibt damit gut eine Minute über den Kehlkopf. Das hilft
garantiert! Der Schluckauf ist schnell kein Thema mehr.
Kleidung einsprayen
Wer Hautempfindlich ist oder mit
Hautentzündungen (Dermatitis) zu tun hat, der sollte vorsichtig
mit Parfüm und anderen gut riechenden Produkten sein. Nicht auf
den Körper sprühen, eher auf Ihre Kleidung einen kleinen Hauch
Ihres kostbaren Geruchsmittelchen.
Raumsprays sparen
Geben Sie ein paar Tropfen
Parfüm im kalten Zustand auf die Glühbirne Ihrer Lampe. Und Sie
werden erleben, wie sich im gesamten Raum ein toller Duft
entwickelt, sobald Sie die Lampe erleuchten lassen.
Angenehmer Duft
Ein paar Tropfen Ihres
Lieblingsparfüms, das auch Ihr Partner so sehr liebt oder
vielleicht auch der Hausfreund, ins Badewasser geträufelt und
schon verwandelt sich Ihr Badezimmer in eine Parfüm-Wolke, die
freilich auch am Körper durch die Körpertemperatur wohlriechend
versprüht wird. Übrigens: Ein solches Bad weckt die
Lebensgeister ganz enorm. Vom Beruf gestresste Menschen sind
ganz schnell wieder fit.
Abflussreinigung
Wer seinem Abfluss von Zeit zu
Zeit in der Küche zwei Esslöffel Soda und zwei Esslöffel Salz
einverleibt, der hat stets ein freies Rohr. Wenn Sie die beiden
Pülverchen in den Abfluss geschüttet haben, dann lassen Sie nur
ganz wenig Wasser nachlaufen. Warten Sie mindestens eine Stunde
oder länger. Danach haben Sie wieder ein freies Rohr. Am besten
vor dem Schlafengehen die Abflüsse mit Soda Speisesalz füllen.
Ein billiges Reinigungsmittel, das bestens wirkt. Also sparen
Sie Geld und kaufen keine fertigen Rohrreiniger, die meistens
sowieso nicht helfen.
Rote Augen
Wer kennt das nicht, dass man
durch eine lang durchzechte Nacht am nächsten Morgen rote Augen
wie ein Albino hat und dazu noch leicht geschwollen sind. Für
schnelle Abhilfe sorgt eine mit Gel gefüllte Augenmaske, die es
im Handel gibt. Diese sollte man im Kühlfach des Kühlschranks
aufbewahren. Bereits nach wenigen Minuten (rund 5 bis 10
Minuten) sind die roten Augen verschwunden und die leichte
Geschwulst geht ebenfalls zurück.
Keine Angst vor Quallen
Wie man weiß, spritzen die
Tentakeln der Feuerquallen beim Berühren ein Sekret in die Haut,
das sie anschwellen lässt und nesseln. Abhilfe leistet eine neue
Sonnencreme, die die Angriffslust der Quallen abschneidet.
Die beste Creme ist von Canea
mit dem Sonnenschutzfaktor 30, die auch bestens für Kinder
geeignet ist. Geführt wird diese Creme in Apotheken.
Wichtig!
Kinder sollten mit festem Schuhwerk bei Quallengefahr
herumlaufen. Sind Kinder bereits durch die Quallen verletzt,
dann die Verletzungen mit Salzwasser abwaschen und mit einer
kühlenden Creme einreiben. Jeder Apotheker gibt Ihnen
entsprechenden Rat. Nehmen Sie nicht die vom Apotheker
angebotenen teuren Cremes, fragen Sie nach preiswerten
Produkten, die genauso gut helfen.
Essen nach dem Sport?
Viele Hobbysportler meinen, dass
sie nach dem Joggen richtig zulangen müssten, zumal sie auch
kräftig abgenommen hätten. Das ist ein Trugschluss: Man hat gar
nicht so viel abgenommen nach einem Lauf. Deshalb gilt: Wer nach
dem Joggen keinen Hunger hat, der sollte auch nichts essen,
dafür aber kräftig Mineralwasser trinken, denn schließlich hat
der Körper viel Flüssigkeit abgegeben.
Gesunde Kartoffeln
Wie gesund Kartoffeln sind, dies
war kürzlich in einer Agenturmeldung zu lesen. Denn die
"Erdäpfel" haben viel Vitamin C. Deshalb empfehlen wir vom
Hardtberg-Boten: An stelle einer Schweinshaxe lieber mal ein
paar große Kartoffeln abkochen und sie mit Magerquark
verspeisen. Den Quark kann man sich mit Kräutern und Gewürzen
mixen. Ihr Körper wird sich bei Ihnen bedanken, denn beides
leicht bekömmlich und natürlich kalorienarm.
Tomaten sehr gesund
Täglich soll man mindestens zwei
Tomaten essen, dies empfiehlt die bekannte Bonner
Heilpraktikerin Marion Lee, zumal sie laut wissenschaftlicher
Berichte bei zahlreichen Patienten in Sachen Krebsheilung wahre
Wunder vollbracht haben sollen. Die Tomaten sollen auch gegen
die teuflische Krebskrankheit vorbeugen.
Ernährungswissenschaftler empfehlen: Tomaten in Scheiben auf ein
mit Margarine bestrichenes Brot legen, etwas mit Natursalz aus
dem Reformhaus und frischer Petersilie bestreuen, sei sehr
gesund. Damit könne man mehr als 80 Jahre alt werden. Übrigens:
Ein 85-Jähriger meint, dass er stets viel Tomaten gegessen habe,
aber auch viele Möhren. Deshalb könne er noch gut sehen und sein „Verstandskasten“
sei auch noch in Ordnung. Augenzwinkernd meinte er weiter, dass
er noch kein „Kaninchen mit einer Brille“ gesehen habe.
Karotten und Olivenöl
Wie man weiß, kommen die meisten
Krankheiten über den Darm. Deshalb sollte er gut „geschmiert“
sein, damit sich in den sieben Metern Darm des Menschen kein Kot
festsetzen kann, der einen Gärungsprozess auslöst und somit
einen Krankheitsherd verursacht. Deshalb empfehlen zahlreiche
Ärzte und Heilpraktiker entsprechend vorzubeugen. Dies könnte
beispielsweise sein: Schälen Sie einige Möhren, geben einen
geschälten Apfel hinzu und fügen je nach Geschmack einen guten
Schuss kalt gepresstes Olivenöl hinzu und mixen es mit einem
Küchengerät zu einem Brei. Davon nehmen Sie jeden Morgen vor dem
Frühstück zwei Esslöffel. Damit tun Sie etwas für Ihre
Gesundheit! Und wer sowieso Schwierigkeiten mit dem Stuhlgang
hat, der kann ohne Abführmittel im Nu seinen Darm freimachen.
Dazu wird der Darm auf natürlichem Wege gut „eingefettet“, also
die Krankheitserreger haben keine Chance.
Obstessig
Obstessig ist kein Wundermittel
für die Gesundheit, aber eine "Medizin", die neben täglicher
Bewegung und vernünftiger Ernährung den Herzinfarkt,
Venenleiden, Gefäßablagerungen oder Durchblutungsstörungen
wegzaubert.
Alle jene Menschen, die jeden
Morgen vor dem Frühstück ein warmes Glas Wasser mit einem
Esslöffel Obstessig trinken, werden sich von Tag zu Tag immer
wohler fühlen. Auch für den Darm ist dieses Mixgetränk eine gute
Erholung und macht ihn frei von Bakterien.
Olivenöl
Ein Esslöffel Olivenöl hebt die
cholesterinsteigernde Wirkung von zwei Hühnereiern auf. Vier bis
fünf Esslöffel Olivenöl verbessern, so die Ernährungserxperten,
auf spektukuläre Weise das Blutbild von Herzinfarktpatienten.
Bei Männern, so ist in einer Studie zu lesen, sind zwei Drittel
eines Esslöffels Olivenöl blutdrucksenkend.
Olivenöl ist im Mittelmeerraum
seit viertausend Jahren ein Gesundheitselixier. Überliefert ist:
Ramses II., der von 1290 bis 1224 v. Chr. in Ägypten herrschte,
soll gegen jede Art von Beschwerden Olivenöl geschluckt haben.
Äpfel heilen
Zwei bis drei Äpfel pro Tag
können den Cholesterinspiegel im Blut senken und das
HDL-Cholesterin, das das Herz schützt, leicht er erhöhen. Diese
Menge kann außerdem den Blutdruck senken und dazu beitragen,
dass der Blutdruck stabil bleibt. Allgemein gilt: Je höher Ihr
Cholesterinspiegel, desto größer der Nutzeffekt.
Bereits in der griechischen
Mythologie schmeckten Äpfel wie Honig und heilten Krankheiten.
In der amerikanischen Volksmedizin wird der Apfel der "König der
Früchte" genannt, gilt als neutralisierendes Mittel gegen jede
Art von überschüssiger Säure im Körper und deshalb, wie es in
einem Artikel in American Medicine von 1927 hieß, als
"therapeutisch wirksam bei allen Fällen von Acidose, Gicht,
Rheumatismus, Gelbsucht und allen Leber- und
Gallenblasenentkrankheiten bis zu nervösen Erkrankungen und
Hautkrankheiten, die durch eine träge Lebertätigkeit,
Übersäuerung und Autointoxikation (Selbstvergiftung des Körpers)
verursacht werden.
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